Kurzinfo
- Projekt: Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB -Höfchensweg, Eberburgweg- zwischen Luxemburger Ring, rückw. Grundstücksgrenzen der Bebauung Höfchensweg (östl. Seite), Aachener Wald, Eberburgweg
- Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Luxemburger Ring, rückw. der Grundstücksgrenzen
- Größe: ca. 17,6 ha
- Öffentlichkeitsbeteiligung: Die zweite erneute Offenlage fand vom 21.03. 2011 bis 21.04.2011 statt.
Aktuell
Zweite erneute Offenlage: vom 21.03. 2011 bis 21.04.2011
Karte
Verfahrensstand
Nach der erneuten Offenlage wusste der Plan an einigen Stellen geändert werden. Diese Änderungen sind in der Liste den Planunterlagen aufgeführt. Der Planungsausschuss der Stadt hatte in seiner Sitzung am 12.06.2008 beschlossen, den Bebauungsplan für das o. a. Plangebiet im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
In seiner Sitzung vom 20.01.2011 hat der Planungsausschuss die zweite erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Erläuterungen
Mit einem Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbau im Aachener Südviertel (2005) wurden grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder teilweise Nahverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet.
Das Südviertel wurde zusätzlich daraufhin untersucht, wie dringend erforderlich in den einzelnen Siedlungsbereichen der Einsatz planungsrechtlicher Instrumente ist. Aufgrund dieser Untersuchung wurde für den Bereich -Höfchensweg, Eberburgweg- der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Folgende städtebauliche Ziele sollen erreicht werden:
• Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur des vorhandenen Charakters
• Sicherung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
• Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
• maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Gegenüber dem Plangebiet, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, wurde das Gebiet des Bebauungsplan Nr. 907 am südwestlichen Rand um eine Teilfläche verkleinert. Diese ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und ggf. kann zu einem späteren Zeitpunkt für diese Teilgebiet ein eigenes Planverfahren durchgeführt werden.
Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich.