Grauenhofer Weg / Stettiner Straße

Kurzinfo

  • Projekt: Bebauungsplan - Grauenhofer Weg/Stettiner Straße - 
  • Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Grauenhofer Weg, Stettiner Straße und Autobahn A44
  • Größe: ca. 3 ha.
  • Geplante Nutzung: Wohnen
  • Projektphase: frühzeitige Beteiligung

Karte

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss (PLA) hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 22.09.2022

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 21.11.2022 - 2.12.2022 (Ausstellung der Planung) und 23.11.2022 (Anhörungstermin)

Erläuterungen zur Planung

Auf der Wiesenfläche soll ein neues Wohnquartier entstehen, das sich zu einem lebendigen, attraktiven Stück Stadt für unterschiedliche Zielgruppen in der Bevölkerung entwickelt. Der bestehende Siedlungsraum soll nachhaltig arrondiert werden und es soll ein attraktives Wohnquartier entstehen, das sich in die Struktur des Driescher Hofs ergänzend einfügt ohne sich dabei als Solitär abzuheben. Ein angestrebter Wohnungsmix in Mehrfamilien- und Reihenhäusern, im geförderten und freifinanzierten Segment schafft Raum für unterschiedliche Wohnformen und Nutzer*innengruppen. Mit der Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte (KiTa) im Plangebiet wird die soziale Infrastruktur im Ortsteil gestärkt. Vorhandene Wegeverbindungen werden im Plangebiet weitergeführt und verbinden die Bestandsquartiere mit dem neuen Wohngebiet.

Hinweis bei öffentlicher Auslegung:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 


Internet (Standard):

Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich.

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