Schwerbehindertenparkausweise

Was ist ein Schwerbehindertenparkausweis?

Jeder Mensch mit einer Behinderung darf nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Um die Menschen mit Schwerbehinderung zusätzliche Parkrechte zu geben und die Mobilität zu erleichtern, gibt es verschiedene Arten von Parkausweisen. Es gibt jedoch besondere Voraussetzungen, um sie zu erhalten. Sie finden diese für die jeweilige Art von Ausweis unten.

Parkausweis für Behinderte

Wo sind die Schwerbehindertenparkplätze in Aachen?

Einen Stadtplan für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.


Schwerbehindertenparkausweise: Orange oder blau? Welches kann ich bekommen?

Je nach den besonderen Anforderungen haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen bestimmten Parkausweis.
Der blaue Parkausweis gilt in der gesamten EU (Europäischen Union) und der Orange in Deutschland oder NRW (Bundesland Nordrhein-Westfalen).
Prüfen Sie die Anforderungen für alle unten.

  • NRW Parkausweis (orange)

    Was ist das?
    Das ist ein besonderer Parkausweis. Er gibt Menschen mit Behinderung bestimmte Parkrechte/Parkerleichterungen.

    Wo gilt das?
    Er gilt nur in Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW).

    Wer kann den Parkausweis beantragen?
    - Schwerbehinderte Menschen, die nach den Voraussetzungen die Feststellung des Merkzeichens „B“ nicht vorweisen.
    - Menschen mit Gehbehinderung und einem Mindest-GdB von 70, die das Merkzeichen „G“ haben und nur knapp das Merkzeichen „aG“ nicht bekommen haben. Das bedeutet, sie können selbst mit Hilfsmitteln oder unter Schmerzen nur noch etwa 100 Meter gehen. Mehr Info

    Ist das übertragbar?
    Nein. Die Person mit Schwerbehinderung muss immer dabei sein (Ausnahme: z.B. Abholung vom Arzttermin).

    Für wie lange ist es gültig?
    5 Jahre.

    Kann ich mit diesem Ausweis auf Behindertenparkplätzen parken?
    Nein, mit dem orangefarbenen Ausweis darf man nicht auf Behindertenparkplätzen parken.

    Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?
    In NRW:

    • Auf allen Behindertenparkplätzen (ohne Kennzeichnen, außer Schwerbehindertenparkplätzen)
    • In Fußgängerzonen in der Ladezeit
    • Auf Eingeschränkten „Halteverbot“ Bereichen (Zeichnen 286 StVO) für drei Stunden
    • Auf Halteverbotzonen über die erlaubte Zeit hinaus (Zeichen 290 StVO)
    • Auf den Flächen mit den Schildern „Parken“ (314 StVO) und „Parken auf Gehweg“ (315 StVO) mit begrenzter Parkzeit über die angegebene Zeit hinaus.
    • Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
    • In verkehrsberuhigten Bereichen (325 StVO) außerhalb von Parkflächen für max. 24 Stunden (nur wenn keine anderen Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung vorhanden ist. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern.)
    • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung

  • Bundeseinheitlicher Parkausweis; aG-light (orange)

    Was ist das?
    Das ist ein besonderer Parkausweis in Orange. Er gibt Menschen mit Behinderung bestimmte Parkrechte/ Parkerleichterungen.

    Wo gilt das?
    Er gilt nur in Deutschland.

    Wer kann den Parkausweis beantragen?
    - Menschen mit Schwerbehinderung, die die Merkmale „G“ und „B“ haben und mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 wegen Problemen mit den Beinen (oder dem unteren Rücken, wenn das Gehen betroffen ist) und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 wegen Herz- oder Lungenerkrankungen haben.
    - Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn ihr GdB mindestens 60 ist.
    - Menschen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn ihr GdB mindestens 70 ist.
    - Menschen, die ähnlich schwer eingeschränkt sind, können ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Mehr Info

    Ist das übertragbar?
    Nein. Die Person mit Schwerbehinderung muss immer dabei sein (Ausnahme: z.B. Abholung vom Arzttermin).

    Für wie lange ist es gültig?
    5 Jahre.

    Kann ich mit diesem Ausweis auf Behindertenparkplätzen parken?
    Nein, mit dem orangefarbenen Ausweis darf man nicht auf Behindertenparkplätzen parken.

    Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?
    In Deutschland:

    •  Auf allen Behindertenparkplätzen (ohne Kennzeichnen, außer Schwerbehindertenparkplätzen)
    • In Fußgängerzonen in der Ladezeit
    • Auf Eingeschränkten „Halteverbot“ Bereichen (Zeichnen 286 StVO) für drei Stunden
    • Auf Halteverbotzonen über die erlaubte Zeit hinaus (Zeichen 290 StVO)
    • Auf den Flächen mit den Schildern „Parken“ (314 StVO) und „Parken auf Gehweg“ (315 StVO) mit begrenzter Parkzeit über die angegebene Zeit hinaus.
    • Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
    • In verkehrsberuhigten Bereichen (325 StVO) außerhalb von Parkflächen für max. 24 Stunden (nur wenn keine anderen Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung vorhanden ist. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern.)
    • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • EU-Parkausweis (blau)

    Was ist das?
    Das ist ein besonderer Parkausweis in Blau. Er gibt Menschen mit Behinderung bestimmte Parkrechte/ Parkerleichterungen.

    Wo gilt das?
    In der EU. Die Regelungen können von Land zu Land unterschiedlich sein.

    Wer kann den Parkausweis beantragen?
    -
    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), die keine Fahrerlaubnis haben.
    - Blinde, die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können (Markzeichen BI).
    - Schwerbehinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Mehr Info

    Ist das übertragbar?
    Nein, auf dem Ausweis gibt es ein Passfoto.
    Egal ob fahren oder befahren werden, sollen Sie den Ausweis immer dabeihaben egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind.

    Für wie lange ist es gültig?
    5 Jahre, oder bis zum Ende der Laufzeit des Schwerbehindertenausweises

    Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?
    In EU-Ländern:

    • Es gelten die nationalen Regelungen.

    In Deutschland:

    • Auf allen Behindertenparkplätzen (ohne Kennzeichnen)
    • In Fußgängerzonen in der Ladezeit
    • Auf Eingeschränkten „Halteverbot“ Bereichen (Zeichnen 286 StVO) für drei Stunden
    • Auf Halteverbotzonen über die erlaubte Zeit hinaus (Zeichen 290 StVO)
    • Auf den Flächen mit den Schildern „Parken“ (314 StVO) und „Parken auf Gehweg“ (315 StVO) mit begrenzter Parkzeit über die angegebene Zeit hinaus.
    • Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
    • In verkehrsberuhigten Bereichen (325 StVO) außerhalb von Parkflächen für max. 24 Stunden (nur wenn keine anderen Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung vorhanden ist. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern.)
    • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung

Schwerbehindertenparkausweis beantragen

Um einen solchen Parkausweise zu bekommen, folgen Sie diesen Schritten:

1) Voraussetzungen prüfen
Erfülle ich die Kriterien? Prüfen Sie die spezifischen Voraussetzungen für jeden Parkausweis im Detail unten. Mehr Info
Ihr Hauptwohnsitz soll in Aachen sein.


2) Antrag stellen

Sammeln Sie die Unterlagen:

  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Passfoto (3,5 cm breit x 4,5 cm hoch) – nicht nötig bei Kindern unter 10 Jahren und für orangefarbigen Ausweise
  • Falls jemand anders den Antrag stellt: Vollmacht

und stellen Sie den Antrag persönlich, per Post oder per E-Mail.

  • E-Mail: parkausweise@mail.aachen.de
  • Adresse: Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Raum 411
  • Öffnungszeiten: 8:30 bis 12:30 Uhr (bitte Termin vereinbaren)


3) Entscheidung abwarten
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird über Ihren Parkausweisantrag entschieden.
Bei Bedarf können zusätzliche medizinische Untersuchungen oder Unterlagen angefordert werden


4) Parkausweis erhalten
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie den Parkausweis per Post. Nach Absprache können die Parkausweise abgeholt werden (s. Kontaktdaten unten).


5) Gebühren bezahlen
5 Euro
Der Parkausweis wird immer mit einer Ausnahmegenehmigung inkl. Gebührenbescheid erteilt. Die 5 Euro müssten danach überwiesen werden.


6) Parkausweis nutzen
Stellen Sie Ihren Parkausweis gut sichtbar an die Windschutzscheibe. Beachten Sie Ihre Parkrechte (maximale Parkdauer und regionale Sonderregelungen).

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen?

Fachbereich Mobilität und Verkehr (Sondernutzung)
Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen
Telefon: 0241 432-68423 (Frau Meisler)
E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de

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