Was ist ein Schwerbehindertenparkausweis?
Jeder Mensch mit einer Behinderung darf nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Um die Menschen mit Schwerbehinderung zusätzliche Parkrechte zu geben und die Mobilität zu erleichtern, gibt es verschiedene Arten von Parkausweisen. Es gibt jedoch besondere Voraussetzungen, um sie zu erhalten. Sie finden diese für die jeweilige Art von Ausweis unten.

Wo sind die Schwerbehindertenparkplätze in Aachen?
Einen Stadtplan für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.
Schwerbehindertenparkausweise: Orange oder blau? Welches kann ich bekommen?
Je nach den besonderen Anforderungen haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen bestimmten Parkausweis.
Der blaue Parkausweis gilt in der gesamten EU (Europäischen Union) und der Orange in Deutschland oder NRW (Bundesland Nordrhein-Westfalen).
Prüfen Sie die Anforderungen für alle unten.
NRW Parkausweis (orange)
Was ist das?
Das ist ein besonderer Parkausweis. Er gibt Menschen mit Behinderung bestimmte Parkrechte/Parkerleichterungen.Wo gilt das?
Er gilt nur in Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW).Wer kann den Parkausweis beantragen?
- Schwerbehinderte Menschen, die nach den Voraussetzungen die Feststellung des Merkzeichens „B“ nicht vorweisen.
- Menschen mit Gehbehinderung und einem Mindest-GdB von 70, die das Merkzeichen „G“ haben und nur knapp das Merkzeichen „aG“ nicht bekommen haben. Das bedeutet, sie können selbst mit Hilfsmitteln oder unter Schmerzen nur noch etwa 100 Meter gehen. Mehr InfoIst das übertragbar?
Nein. Die Person mit Schwerbehinderung muss immer dabei sein (Ausnahme: z.B. Abholung vom Arzttermin).Für wie lange ist es gültig?
5 Jahre.Kann ich mit diesem Ausweis auf Behindertenparkplätzen parken?
Nein, mit dem orangefarbenen Ausweis darf man nicht auf Behindertenparkplätzen parken.Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?
In NRW:- Auf allen Behindertenparkplätzen (ohne Kennzeichnen, außer Schwerbehindertenparkplätzen)
- In Fußgängerzonen in der Ladezeit
- Auf Eingeschränkten „Halteverbot“ Bereichen (Zeichnen 286 StVO) für drei Stunden
- Auf Halteverbotzonen über die erlaubte Zeit hinaus (Zeichen 290 StVO)
- Auf den Flächen mit den Schildern „Parken“ (314 StVO) und „Parken auf Gehweg“ (315 StVO) mit begrenzter Parkzeit über die angegebene Zeit hinaus.
- Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
- In verkehrsberuhigten Bereichen (325 StVO) außerhalb von Parkflächen für max. 24 Stunden (nur wenn keine anderen Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung vorhanden ist. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern.)
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
Bundeseinheitlicher Parkausweis; aG-light (orange)
Was ist das?
Das ist ein besonderer Parkausweis in Orange. Er gibt Menschen mit Behinderung bestimmte Parkrechte/ Parkerleichterungen.Wo gilt das?
Er gilt nur in Deutschland.Wer kann den Parkausweis beantragen?
- Menschen mit Schwerbehinderung, die die Merkmale „G“ und „B“ haben und mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 wegen Problemen mit den Beinen (oder dem unteren Rücken, wenn das Gehen betroffen ist) und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 wegen Herz- oder Lungenerkrankungen haben.
- Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn ihr GdB mindestens 60 ist.
- Menschen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn ihr GdB mindestens 70 ist.
- Menschen, die ähnlich schwer eingeschränkt sind, können ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Mehr InfoIst das übertragbar?
Nein. Die Person mit Schwerbehinderung muss immer dabei sein (Ausnahme: z.B. Abholung vom Arzttermin).Für wie lange ist es gültig?
5 Jahre.Kann ich mit diesem Ausweis auf Behindertenparkplätzen parken?
Nein, mit dem orangefarbenen Ausweis darf man nicht auf Behindertenparkplätzen parken.Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?
In Deutschland:- Auf allen Behindertenparkplätzen (ohne Kennzeichnen, außer Schwerbehindertenparkplätzen)
- In Fußgängerzonen in der Ladezeit
- Auf Eingeschränkten „Halteverbot“ Bereichen (Zeichnen 286 StVO) für drei Stunden
- Auf Halteverbotzonen über die erlaubte Zeit hinaus (Zeichen 290 StVO)
- Auf den Flächen mit den Schildern „Parken“ (314 StVO) und „Parken auf Gehweg“ (315 StVO) mit begrenzter Parkzeit über die angegebene Zeit hinaus.
- Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
- In verkehrsberuhigten Bereichen (325 StVO) außerhalb von Parkflächen für max. 24 Stunden (nur wenn keine anderen Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung vorhanden ist. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern.)
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
EU-Parkausweis (blau)
Was ist das?
Das ist ein besonderer Parkausweis in Blau. Er gibt Menschen mit Behinderung bestimmte Parkrechte/ Parkerleichterungen.Wo gilt das?
In der EU. Die Regelungen können von Land zu Land unterschiedlich sein.Wer kann den Parkausweis beantragen?
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), die keine Fahrerlaubnis haben.
- Blinde, die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können (Markzeichen BI).
- Schwerbehinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Mehr InfoIst das übertragbar?
Nein, auf dem Ausweis gibt es ein Passfoto.
Egal ob fahren oder befahren werden, sollen Sie den Ausweis immer dabeihaben egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind.Für wie lange ist es gültig?
5 Jahre, oder bis zum Ende der Laufzeit des SchwerbehindertenausweisesWo kann ich mit diesem Ausweis parken?
In EU-Ländern:- Es gelten die nationalen Regelungen.
In Deutschland:
- Auf allen Behindertenparkplätzen (ohne Kennzeichnen)
- In Fußgängerzonen in der Ladezeit
- Auf Eingeschränkten „Halteverbot“ Bereichen (Zeichnen 286 StVO) für drei Stunden
- Auf Halteverbotzonen über die erlaubte Zeit hinaus (Zeichen 290 StVO)
- Auf den Flächen mit den Schildern „Parken“ (314 StVO) und „Parken auf Gehweg“ (315 StVO) mit begrenzter Parkzeit über die angegebene Zeit hinaus.
- Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
- In verkehrsberuhigten Bereichen (325 StVO) außerhalb von Parkflächen für max. 24 Stunden (nur wenn keine anderen Parkmöglichkeiten in angemessener Entfernung vorhanden ist. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern.)
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
Schwerbehindertenparkausweis beantragen
Um einen solchen Parkausweise zu bekommen, folgen Sie diesen Schritten:
1) Voraussetzungen prüfen
Erfülle ich die Kriterien? Prüfen Sie die spezifischen Voraussetzungen für jeden Parkausweis im Detail unten. Mehr Info
Ihr Hauptwohnsitz soll in Aachen sein.
2) Antrag stellen
Sammeln Sie die Unterlagen:
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Passfoto (3,5 cm breit x 4,5 cm hoch) – nicht nötig bei Kindern unter 10 Jahren und für orangefarbigen Ausweise
- Falls jemand anders den Antrag stellt: Vollmacht
und stellen Sie den Antrag persönlich, per Post oder per E-Mail.
- E-Mail: parkausweise@mail.aachen.de
- Adresse: Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Raum 411
- Öffnungszeiten: 8:30 bis 12:30 Uhr (bitte Termin vereinbaren)
3) Entscheidung abwarten
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird über Ihren Parkausweisantrag entschieden.
Bei Bedarf können zusätzliche medizinische Untersuchungen oder Unterlagen angefordert werden
4) Parkausweis erhalten
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie den Parkausweis per Post. Nach Absprache können die Parkausweise abgeholt werden (s. Kontaktdaten unten).
5) Gebühren bezahlen
5 Euro
Der Parkausweis wird immer mit einer Ausnahmegenehmigung inkl. Gebührenbescheid erteilt. Die 5 Euro müssten danach überwiesen werden.
6) Parkausweis nutzen
Stellen Sie Ihren Parkausweis gut sichtbar an die Windschutzscheibe. Beachten Sie Ihre Parkrechte (maximale Parkdauer und regionale Sonderregelungen).
Häufig gestellte Fragen
Reicht es, wenn ich nur die Merkmale „G“ und „B“ und einen hohen Grad der Behinderung habe? +
Nein, das allein reicht nicht aus. Es ist auch wichtig, wie sich Ihr Grad der Behinderung genau zusammensetzt. Sie müssen zu einer der speziellen Gruppen gehören, die im Gesetz festgelegt sind.
Wie wird geprüft, ob ich den Parkausweis bekommen kann?
Die Straßenverkehrsbehörde fragt das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen und den dortigen ärztlichen Dienst um Hilfe. Sie schauen sich Ihre Akten genau an.
Soll ich die Art des Ausweises angeben, den ich beantrage?
Ja, das können Sie. Sie können auch einfach nur einen „Parkausweis“ beantragen. Basierend auf Ihren Unterlagen prüfen wir, für welchen Parkausweis Sie berechtigt sind.
Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verändert hat?
Wenn sich Ihre Behinderung oder Einschränkungen seit der letzten Entscheidung verschlechtert haben, kann es sinnvoll sein, zuerst einen Antrag auf eine neue Feststellung eines höheren Grades der Behinderung oder eines zusätzlichen Merkzeichens beim Versorgungsamt zu stellen. Das kann Ihre Chancen auf einen Parkausweis erhöhen.
Können andere den Parkausweis benutzen?
Die Ausweise sind nicht übertragbar, können jedoch von einer Begleitperson verwendet werden, die die schwerbehinderte Person fährt.
Wenn die Person mit Behinderung nicht im Auto sitzt, darf der Ausweis nicht verwendet werden. Wenn Sie jedoch unterwegs sind, um die Person mit Behinderung abzuholen, ist die Anwendung zulässig.Können Eltern mit Kindern mit Schwerbehinderungen einen Parkausweis beantragen?
Ja, Eltern von Kindern mit Schwerbehinderungen können einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen. Die Schritte sind dieselben (siehe oben).
Wie kann ich den Ausweis verlängern/erneuern?
Um Ihren Ausweis zu erneuern oder zu verlängern, müssen Sie die gleichen Schritte wie bei der Beantragung eines neuen Ausweises durchführen.
Haben Sie noch Fragen?
Fachbereich Mobilität und Verkehr (Sondernutzung)
Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen
Telefon: 0241 432-68423 (Frau Meisler)
E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de