Aachen fährt elektrisch 

Seit vielen Jahren ist Aachen ein Vorreiter für öffentliche Ladeinfrastruktur zur Förderung der Nutzung von Elektroautos. Mit Erfolg!

4.797 Elektroautos bei insgesamt 115.655 in Aachen zugelassenen Autos entspricht 4,11 % (Stand: 1.1.2024; zum Vergleich: D: 2,87 %). In Aachen gibt es 692 öffentlich nutzbare Ladepunkte an 342 Ladestationen (Stand Dez. 2024). Damit "teilen" sich in Aachen 12 E-Autos eine Ladesäule (Zum Vergleich: D: 20 Elektroautos).

Bei Elektrofahrrädern hat sich die Stadt Aachen seit 2011 auf den Ausbau eines Verleihsystems konzentriert, damit die Pedelecs immer aufgeladen entnommen werden können. Öffentlich nutzbare Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder sind bisher nur punktuell vorhanden. 

Für Flotten und Lieferverkehre sucht die Stadt Aachen gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren nach Lösungsmöglichkeiten für Ladeinfrastruktur.

Die ASEAG ist ein Vorreiter für die Erprobung und Beschaffung von emissionsfreien Bussen und lädt ihre Busse auf ihrem Betriebshof.

Elektromobilität Ladesäule

Damit Ladestationen nicht versehentlich von nicht-Elektrofahrzeugen beparkt werden, sind sie beschildert und teilweise mit Bodenmarkierung ausgestattet. Wer unberechtigt auf einem gekennzeichneten E-Parkplatz parkt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. 55 Euro kostet die missbräuchliche Nutzung.

Öffentliche Lademöglichkeiten für e-Autos

Wo in Aachen Ladesäulen sind und welche gerade frei sind ist u.a. einsehbar auf dem Mobilitätsdashboard. Beim Laden im öffentlichen Straßenraum ist zu beachten, dass zwischen 7 und 21 Uhr die Ladezeit auf 2 Stunden begrenzt ist an AC-Ladesäulen und auf 1 Stunde an DC-Ladesäulen (Schnellladesäulen).

Kostenloses Parken für Elektroautos - für 2 Stunden

Elektroautos können in allen Aachener Parkzonen für Bewohner*innen maximal zwei Stunden kostenlos parken. Voraussetzung ist eine Parkscheibe und ein E-Kennzeichen. Ausländische Fahrzeuge, die die Kriterien eines deutschen E-Kennzeichens erfüllen, können eine Vignette beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen erhalten; für diese Fahrzeuge gilt die Regelung ebenfalls. Auf der Seite ist das genaue Vorgehen beschrieben. Der Rat der Stadt Aachen hat diese Regelung im Mai 2018 beschlossen. Die Parkscheinautomaten werden seither mit Aufklebern ausgestattet, die auf die Gebührenbefreiung hinweisen.

Die Regelung gilt auf Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum, also überall dort, wo mit Parkscheinen aus Automaten geparkt werden darf. Sie gilt nicht auf privaten Parkflächen oder in Parkhäusern. Sie dient nicht nur dazu, die Elektromobilität zu fördern. Sie soll auch dazu beitragen, die Ladeinfrastruktur, also die Ladesäulen mit ihren Ladepunkten, freizuhalten für E-Fahrzeuge, die dringend geladen werden müssen und nicht nur geparkt werden.

Wunsch nach neuen Ladestationen

Die Stadt hat ein Verfahren etabliert, damit neue Ladeinfrastruktur entsprechend des Bedarfs entsteht. Die Stadt ist dabei in der Rolle eines Gestatters für Firmen ("Betreiber") die Ladeinfrastruktur auf eigene Rechnung aufbauen und betreiben. Dabei versucht die Stadt Aachen über, die Kosten für die Betreibe möglichst gering zu halten ohne auf Qualitätsansprüche zu verzichten. 

Für Privatpersonen, die keine eigene Ladeinfrastruktur zu Hause oder in der Nähe ihrer Wohnung haben, ist die STAWAG ein sehr guter Ansprechpartner. Sie nimmt Wünsche nach neuen Stationen in ihrem e-Store oder über ihre Webseite entgegen.

Bild Elektromobilität Ladesäulen


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