Studienvorbereitende Ausbildung

Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Das Ausbildungsangebot „Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“ bietet eine besonders intensive Vorbereitung auf die sehr anspruchsvollen Aufnahmeprüfungen der Musikhochschulen an. Die SVA umfasst Unterricht in einem instrumentalen oder vokalen Haupt- und Nebenfach, Musiktheorie, Gehörbildung und Ensemblespiel. Die Teilnehmerzahl in der SVA ist auf 20 Schüler begrenzt.

  • Ab wann?

    • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
    • Der späteste Zeitpunkt für die Aufnahme ist in der Regel 2 Jahre vor beabsichtigtem Studienbeginn.
    • Die Kurse für Harmonielehre und Gehörbildung beginnen jeweils zum Schuljahresanfang und dauern ein Jahr.
      Es gibt in beiden Fächern zwei wöchentliche Kurse à 45 Minuten.
      Der Unterricht wird erteilt von Herrn Dennis Stadtmann.
  • Unterrichtsformen

    • Hauptfach 45‘ und 60' Einzelunterricht
    • Nebenfach 30‘ oder 45‘ Minuten Einzelunterricht
    • Musiktheorie und Gehörbildung 90‘, 60‘ oder 45‘ Minuten Gruppenunterricht
    • Ensembleunterricht (z.B. Orchester, Chor etc.)
  • Was kostet der Unterricht?

    Die Tarife finden Sie in der Schulgeldordnung.

  • Wo?

    • Instrumental- und Gesangsunterricht an den jeweiligen Orten der Fachbereiche.
    • Musiktheorie und Gehörbildung Hauptgebäude Blücherplatz
  • Aufnahmeprüfung, Anmeldeschluss

    • Der Eintritt in die SVA erfolgt nach einem Beratungsgespräch mit der Fachbereichsleitung der SVA und durch die bestandene Aufnahmeprüfung im instrumentalen oder vokalen Hauptfach, welche jährlich vor den Sommerferien stattfindet. Gegebenenfalls empfiehlt sich im Vorfeld auch ein Beratungsgespräch mit der Fachbereichsleitung des jeweiligen Hauptfachinstrumentes.
    • Der Vortrag in der Aufnahmeprüfung soll 2 Werke unterschiedlicher Stilistiken umfassen und 7 – 10 Minuten dauern. Schüler mit dem Studienziel „Schulmusik“ müssen je nach Alter auch vorsingen und Klavier spielen.
    • Aufgenommen werden Schüler, welche die Absicht haben ein Studium im musikalischen Bereich aufzunehmen und im Hinblick auf Begabung, Neigung und Leistung die Gewähr dafür bieten, die SVA erfolgreich zu durchlaufen.
    • Die nächste Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 8.7.2025, um 12:15 im Kammermusiksaal statt.
  • Verlauf der Ausbildung

    • Aufgenommene Schüler sind verpflichtet regelmäßig am Haupt- u. Nebenfachs-, Musiktheorie- und Gehörbildungsunterricht sowie gegebenenfalls an Ensemblespiel teilzunehmen.
    • Die Absolventen müssen jährlich in allen Fächern eine Zwischenprüfung ablegen, in welcher der Leistungsstand abgefragt wird. Jede Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen und bewertet, die aus der Fachbereichsleitung für die SVA und Lehrkräften des betreffenden Fachbereichs besteht.
    • Das Prüfungsprogramm sollte im Hauptfach den Anforderungen von „Jugend musiziert“ entsprechen. Es sind 3 Werke unterschiedlicher Stilistik vorzutragen (Gesamtlänge ca. 15 Minuten). Da viele Hochschulen es ausdrücklich verlangen,  ist Auswendigspiel wünschenswert. 
    • Im Nebenfach werden 2 Werke verschiedener Stilistik in angemessenem Schwierigkeitsgrad erwartet. Hierbei sollte die Vortragsdauer 5 Minuten nicht überschreiten.
    • Kurz vor dem Prüfungstermin wird im Rahmen des Theorieunterrichtes ein schriftlicher Test mit  Gehörbildungs- und musiktheoretischem Teil geschrieben.
    • Bei allen Prüfungen werden keine Noten vergeben. Die Schüler erhalten im Anschluss an die Prüfung ein Beratungsgespräch.
  • Haben Sie Fragen?

    Nehmen Sie Kontakt auf mit Frau Eichenberg.

  • Anmeldung


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