Auszahlung der Fördermittel
Die Fördermittel werden erst nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der geforderten Nachweise ausgezahlt.
Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Bescheid Datum umgesetzt und gegenüber der Stadt Aachen nachgewiesen werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die Förderung.
Die Auszahlung der Förderbetrags ist erst möglich, wenn alle im Bescheid benannten Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Teilauszahlungen des Förderbetrags sind nicht möglich.
Folgende Nachweise sind über das entsprechende Konto der Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Aachen für die Auszahlung des Förderbetrages vollständig einzureichen. Bei Problemen mit der Einreichung der Nachweise kontaktieren Sie uns per Mail an altbau@mail.aachen.de
- Den Maßnahmen zugeordnete Kosten-/Verwendungsnachweise: Als Kostennachweis sind die Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen, sowie die zugehörigen Zahlungsbelege (z.B. Kopie des Kontoauszuges) einzureichen. Aus der Schlussrechnung müssen das Datum der Auftragserteilung sowie der Ausführungszeitraum erkennbar sein. Je nach Maßnahme sind mit dem Kostennachweis weitere Nachweise einzureichen.
- Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme durch die Bescheinigung Fachunternehmen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme/n ist mit der entsprechenden Bescheinigung Fachunternehmen nachzuweisen. Die entsprechenden Vorlagen „Bescheinigung Fachunternehmen 8.1 Gebäudehülle (2024)“ und „Bescheinigung Fachunternehmen 8.2 Gebäudetechnik (2024)“ oder „Bescheinigung Fachunternehmen 8.1 Gebäudehülle (2022)“ und „Bescheinigung Fachunternehmen 8.2 Gebäudetechnik (2022)“ finden Sie unter Dokumente zum Download. Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung haben wir für Sie in diesem Informationsblatt zusammengestellt.
- Weitere Unterlagen sind abhängig von der geförderten Maßnahme einzureichen. Details zu den Anforderungen finden sich in der Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen unter Ziffer 8 der Förderrichtlinie
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Kontakt
Beratung zu Sanierungsmaßnahmen
Fragen zum Stand der Förderung
Mail: altbau@mail.aachen.de
Tel.: 0241 43236-990
Di, Fr: 9.30 Uhr - 12 Uhr
Do: 11 Uhr - 13 Uhr