Aktuelle Informationen & Beratung
Aktuelle Informationen
01.11.2024: Für Anträge, die ab 01.01.2025 gestellt werden, wird die Antragsbearbeitung bis zur Freigabe des städtischen Haushaltes 2025 pausiert – Antragstellung ist aber weiterhin möglich.
Die Bewilligung der eingegangenen Anträge im Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude stoppt vorerst zum 31.12.2024. Alle Anträge, die vollständig mit allen geforderten Unterlagen bis zu diesem Tag eingehen, werden mit den Haushaltsmitteln aus 2024 bearbeitet und beschieden, solange diese zur Verfügung stehen.
Die Stellung von Förderanträgen ist in 2025 weiterhin möglich. Die Ausstellung von Förderbescheiden, für die ab 01.01.2025 gestellten Anträge, erfolgt nach Freigabe des Haushalts der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln. Die Freigabe wird für spätestens April/Mai 2025 erwartet.
Sie erhalten nach Antragstellung zeitnah die „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ im Serviceportal, damit Sie mit der Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahmen bereits beginnen können und die Vorgabe der Richtlinie „der Antragstellung vor Beginn der Maßnahme“ einhalten können. Achtung: Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Förderzusage dar.
Sobald die Freigabe des Haushaltes vorliegt, wird mit der Bearbeitung der Anträge aus 2025 begonnen. Eine entsprechende Meldung werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.
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Mail: altbau@mail.aachen.de
Tel.: 0241 43236-990
Di, Fr: 9.30 Uhr - 12 Uhr
Do: 11 Uhr - 13 Uhr