Aktuelle Informationen & Beratung
Aktuelle Informationen
01.11.2024: Für Anträge, die ab 01.01.2025 gestellt werden, wird die Antragsbearbeitung bis zur Freigabe des städtischen Haushaltes 2025 pausiert – Antragstellung ist aber weiterhin möglich.
Die Bewilligung der eingegangenen Anträge im Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude stoppt vorerst zum 31.12.2024. Alle Anträge, die vollständig mit allen geforderten Unterlagen bis zu diesem Tag eingehen, werden mit den Haushaltsmitteln aus 2024 bearbeitet und beschieden, solange diese zur Verfügung stehen.
Die Stellung von Förderanträgen ist in 2025 weiterhin möglich. Die Ausstellung von Förderbescheiden, für die ab 01.01.2025 gestellten Anträge, erfolgt nach Freigabe des Haushalts der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln. Die Freigabe wird für spätestens April/Mai 2025 erwartet.
Sie erhalten nach Antragstellung zeitnah die „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ im Serviceportal, damit Sie mit der Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahmen bereits beginnen können und die Vorgabe der Richtlinie „der Antragstellung vor Beginn der Maßnahme“ einhalten können. Achtung: Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Förderzusage dar.
Sobald die Freigabe des Haushaltes vorliegt, wird mit der Bearbeitung der Anträge aus 2025 begonnen. Eine entsprechende Meldung werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.
27.05.2024: Freigabe des Haushaltes für 2024 und Start der Bearbeitung neuer Anträge
Mit der Haushaltsfreigabe der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln wurden die Fördermittel offiziell freigegeben, sodass die Stadt Aachen wieder Anträge bearbeiten und Förderbescheide ausstellen kann. Mit der Bearbeitung der bereits gestellten Anträge wird zeitnah begonnen.
Wenn Sie eine Maßnahme planen, für die Sie eine Förderung der Stadt Aachen in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte: Vor Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden!Alle Vorbereitungen zur Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahme sind jedoch möglich.
Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns zeitnah eine Bestätigung, dass Sie die Maßnahme beginnen können.
Zur Antragstellung gelangen Sie hier.03.04.2024: Förderrichtlinie für 2024 veröffentlicht
Die neue Förderrichtlinie „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ ist ab sofort abrufbar. Die Übersicht der geförderten Maßnahmen wurde auch entsprechend aktualisiert und steht zum Download bereit.
Die städtische Förderung „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ wurde an die neue Förderkulisse des Bundes (BEG EM) angepasst. Beide Fördertöpfe sollen sich nach Möglichkeit nicht ausschließen und Bürger*innen die Möglichkeit geben Fördermittel zu kombinieren.Die Förderung im Bereich Gebäudetechnik wurde entsprechend umgestellt und die Förderung für Maßnahmen erhöht, die nicht bereits über das BEG EM hoch gefördert werden.
Die Stadt Aachen setzt daher mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie einen Schwerpunkt im Bereich Gebäudedämmung. Der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe wird mit einem Fördersatz von 50 €/m² besonders hoch gefördert, während erdölbasierte Dämmstoffe ab sofort von der Förderung ausgeschlossen sind. Der Umbau der Förderung Richtung Nachhaltigkeit zeigt sich auch in der Festlegung, konventionelle Dämmstoffe, ohne die entsprechenden Nachweise der Nachhaltigkeit, nur noch bis 31.12.2026 zu fördern. Beratungen zum Thema nachhaltige Dämmstoffe und den entsprechenden Nachweisen erhalten Sie bei altbau plus.
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Kontakt
Inhaltliche Fragen
Fragen zum Stand der Förderung
Mail: altbau@mail.aachen.de
Tel.: 0241 43236-990
Di, Fr: 9.30 Uhr - 12 Uhr
Do: 11 Uhr - 13 Uhr