Die Stadt Aachen verfolgt eine aktive Klimaschutzstrategie. Gemeinsam mit der Politik wurde ein ambitioniertes Programm für den Klimaschutz aufgelegt. Das gemeinsame Ziel, das mit der Annahme des Bürger*innenantrags „Aachen klimaneutral 2030“ durch den Stadtrat im Jahr 2022 beschlossen wurde, ist fest in der Stadtgesellschaft verankert.

Klimaschutzziel und -strategie
Das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 umfasst die städtischen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität. Rückenwind auf dem Weg zur Klimaneutralität gibt der im Rahmen der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030” erarbeitete Klimastadtvertrag.
Kommunale Wärmeplanung
Aachen ist wie alle deutschen Städte mit als 100.000 Einwohner*innen gesetzlich zur Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Diese bildet die Grundlage für eine zukunftssichere und klimaverträgliche Wärmeversorgung. Aachen ist diesem Auftrag mit der Verabschiedung der Aachener Wärmeplanung im Juli 2025 nachgekommen.
Förderprogramme und Unterstützung

Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, bedarf es eine Vielzahl an Veränderungen. Die Stadt Aachen unterstützt lokale Beiträge mit verschiedenen Förderprogrammen.
Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen
Das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude fördert energetische Sanierungsarbeiten an Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der Außenwand, der Austausch von Fenstern und der Ersatz alter Gas- und Öl-Heizkessel durch Heizsysteme, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Ein energetisch saniertes Haus spart Energiekosten und CO2.
Solarförderung
Alle wichtigen Informationen zum Stand der Förderung und zur zukünftigen Antragstellung.
Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“
Der Ausschuss für Klima und Umwelt der Stadt Aachen hat am 14.06.2022 ein Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen. Die Förderung unterstützt private und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in Aachen. Auch für Hausgemeinschaften oder Mieter ist es möglich eine Förderung mit Zustimmung ihres Eigentümers*in zu bekommen.