Wasseruhren bei Landwirtschaft & Gewerbe

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht (insbesondere Zählerwechsel bzw. Nacheichung alle sechs Jahre).


Montage eines Wasserzählers

Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig; sog. Aufsetz- oder Aufschraubzähler hingegen nicht. Üblicherweise wird in eine vom Keller oder vom Erdgeschoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eine Wasseruhr eingebaut. Nach dem Einbau eines Zwischenzählers ist die Zählernummer, das Einbaudatum und das Eichdatum der Stadt Aachen – untere Wasserbehörde mitzuteilen.

Antrags- und Meldefrist

Die Mitteilung kann schriftlich (formlos) unter Angabe der Zählerstände vom 01.01. und 31.12. eines Jahres erfolgen. Ein Antrag kann nur für das letzte abgelaufene Kalenderjahr erfolgen und er muss spätestens bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist). Fällt der 15.01. des nachfolgenden Jahres auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Ausschlussfrist am darauf folgenden Montag.

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