Stadtteilfonds

Der Stadtteilfonds unterstützt finanziell die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürger*innen sowie der Einrichtungen vor Ort.
Der Fonds
Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen in Aachener Quartieren, in denen eine Stadtteilkonferenz besteht.
Auch Bewohner*innen können ein Projekt umsetzen, wenn sie eine*n institutionelle*n Partner*in zur Abwicklung des Projekts finden. In diesem Fall wenden Sie sich an das entsprechende Sprecherteam ihrer Stadtteilkonferenz vor Ort.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen und die einen gemeinnützigen Charakter haben.
Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales und Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in regelmäßigen Abständen (1 x im Jahr) in Kenntnis.
Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Hierfür wird eine längere Bearbeitungszeit veranschlagt. Der Antrag sollte daher frühestmöglich eingereicht werden.
Bei Abschluss des Projektes weist der Projektträger die tatsächlich verausgabten Mittel über einen Verwendungsnachweis nach. Bitte bewahren Sie dazu unbedingt alle Rechnungen und Quittungen im Original auf. Der ausgefüllte Verwendungsnachweis wird dem Fachbereich Soziales und Integration mit Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Hier erfolgt die abschließende Prüfung. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Spätestens drei Monate nach Projektende ist der Verwendungsnachweis beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Originalbelegen vorzulegen.