Erziehungsberatung
Bei Erziehungsschwierigkeiten, Konfliktsituationen oder anderen familiären Problemen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumteams bereit, um Unterstützung und Lösungen zu finden.
Trennungs- und Scheidungsberatung, Umgangsberatung
Die Sozialraumteams bieten Unterstützung bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung, um ein einvernehmliches Konzept für die elterliche Sorge und den Umgang zu entwickeln. Im Falle der Trennung und Scheidung soll die Beratung den Eltern helfen, die Situation so zu gestalten, dass die Kinder so wenig wie möglich in etwaige Auseinandersetzungen einbezogen werden und unter der Trennung leiden, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Die Umgangsberatung bietet Unterstützung für Eltern oder Familien, die Fragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Umgang ihrer Kinder und Besuchsregelungen haben.
Unterstützung für Pfleger und Vormünder
Pfleger und Vormünder, die vom Vormundschaftsgericht bestellt wurden, erhalten regelmäßige Beratung zu Erziehungsfragen. Die Sozialraumteams stellen sicher, dass die Erziehung und Pflege des Mündels gewährleistet ist.
Hilfen zur Erziehung
Bei Erziehungsschwierigkeiten können Hilfen zur Erziehung beantragt werden. Diese werden in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form angeboten. Ein Hilfeplan wird erstellt, um die geeignete Unterstützung zu gewährleisten. Auch junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren können Hilfen erhalten. Ob und in welcher Form die Hilfe geleistet werden kann, wird auf Antrag im Einzelfall entschieden. Eine Beratung erfolgt in den Sozialraumteams.
Hilfe bei Kindeswohlgefährdung
Wenn Kinder und Jugendliche in Not sind, können Hinweise auf Vernachlässigung oder Misshandlung direkt an den Kriseninterventionsdienst über die Kinderschutzhotline 0241 432-5151 gemeldet werden. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Hilfe in familiären Notsituationen
In akuten Notsituationen, wie z.B. bei plötzlichen Krankenhausaufenthalten von Eltern, können sich betroffene Familien an die Sozialraumteams wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Auf Anfrage der Gerichte unterstützen die Sozialraumteams in Verfahren zur elterlichen Sorge oder bei der Regelung des Umgangsrechts und bringen erzieherische sowie soziale Aspekte in die Entscheidungsfindung ein.Hält der Fachbereich Jugend und Schule (Jugendamt) zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich, so hat es das Gericht zu informieren.
Die fünf Sozialraumteams sind dezentral im Stadtgebiet untergebracht.