Das Team ist für alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) und für geflüchtete Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, zuständig.
Für den Personenkreis der UMA, werden in diesem Team die Altersfeststellungen und Umverteilungen im Rahmen von § 42 ff SGB VIII, sowie Hilfen zur Erziehung, Überprüfungen bei Kindeswohlgefährdungen sowie die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren und die Einrichtung von Vormundschaften/
Pflegschaften bearbeitet.
Für die geflüchteten Familien , die in den Übergangswohnheimen leben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen erhalten, leistet das Team Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und Umgangsproblemen, Hilfen zur Erziehung, Hilfen bei Kindeswohlgefährdung, Hilfen in Notsituationen und wirkt im gerichtlichen Verfahren bei der Regelung der elterlichen Sorge mit.