Umgebungslärm nach der EU-Richtlinie
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, Link), der die EU-weit gültige Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist die Kommune aufgefordert, auf Grundlage der Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan Aachen für die am stärksten betroffenen Belastungsschwerpunkte im Stadtgebiet zu erarbeiten. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Aachen enthält verschiedene Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zum Schutz der Bürger*innen.
Weiterführende Links
Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes