Parken

Luftaufnahme des Parkplatzes im städtischen Grüngürtel.

Die wichtigsten Infos für Besucher*innen

  • Parkhäuser im Zentrum

    Auf dem Mobilitätsdashboard sehen Sie, wo es wie viele freie Parkplätze in den Parkhäusern gibt.

    verkehr.aachen.de

  • Park&Ride am Stadtrand

    Am Stadtrand entspannt parken und mit dem Bus in die Stadt. Gruppen bis zu fünf Personen zahlen für die Busfahrt hin und zurück nur fünf Euro. Im Parkhaus Tivoli gilt das Ticket sogar fürs Parken und für die Busfahrt.

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  • Kurzzeitparken im Zentrum am Straßenrand

    Innerhalb des Alleenrings ist es Besucher*innen erlaubt, zwischen 9 und 21 Uhr für maximal eine Stunde am Straßenrand zu parken. Dies kostet drei Euro. Um die Innenstadt herum kostet das Parken ein Euro für die ersten 40 Minuten und 50 Cent für alle weiteren 20 Minuten. In manchen Bereichen können Tagestickets zwischen fünf und acht Euro gelöst werden. 

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  • Behindertenparkplätze

    Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Parkplätze die auf der folgenden Karte markiert sind.

    Karte für Menschen mit einer Gehbehinderung (PDF)

  • Sonderregelung für Elektrofahrzeuge

    Damit Ladesäulen nur von den Elektrofahrzeugen genutzt werden, die länger laden müssen, wurde in der Stadt Aachen die Regelung eingeführt, dass Elektro-Fahrzeuge während der Bedienzeiten der Parkscheinautomaten auf öffentlichen Parkplätzen maximal zwei Stunden gebührenfrei mit Parkscheibe parken dürfen. Dies gilt für Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen benötigen eine Vignette.

    Die Nutzungsbedingungen an den öffentlichen Ladesäulen legen die jeweiligen Betreiber fest. Die maximal erlaubte Ladezeit ist an den Ladeplätzen beschildert. Während der angegebenen Zeiten ist ds Schnelladen eine Stunde lang, das Normalladen zwei Stunden lang möglich.

Bewohner*innenparken

In Aachen gibt es im Zentrum 28 Bewohnerparkzonen. Weitere sind in Planung. Bewohner*innen dürfen innerhalb der Zone, in der sie wohnen, für ihr Auto einen Ausweis beantragen. Auch Handwerker*innen, pflegende Angehhörige und Pflegekräfte können einen pauschalen Ausweis erhalten. Besucher*innen, die mit einem Kfz dort parken wollen, müssen einen Parkschein lösen - online oder am Automaten.

Vermietung von Parkplätzen

Am Klosterplatz und Blücherplatz gibt es besondere Flächen für das Parken. Die monatliche Stellplatzgebühr beträgt am Klosterplatz 100 Euro und am Blücherplatz 50 Euro. Für die Stellplätze am Blücherplatz gibt es eine Warteliste mit einer Wartezeit von aktuell rund einem Jahr, in die sich Interessierte eintragen lassen können. Wer in diese Liste aufgenommen werden möchte, melde sich beim Immobilienmanagement der Stadt Aachen: immobilienmanagement@mail.aachen.de.

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