Als Aachener*in können Sie nicht nur durch die Kommunalwahl die Entscheidungen von Rat und Verwaltung beeinflussen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Anregungen und Beschwerden im Bürgerforum
Sie können sich mit einer Anregung oder Beschwerde an den Stadtrat oder die zuständige Bezirksvertretung wenden. Am besten wenden Sie sich an das Bürgerforum, ein Ausschuss des Stadtrats, dass sich mit den Anregungen der Bürger*innen beschäftigt. Die Sitzungstermine sowie weitere Informationen zum Bürgerforum finden Sie hier.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren können Sie den Rat auffordern, sich mit dem von Ihnen vorgebrachten Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist auch möglich, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen. Ein Bürgerbegehren, das nicht vom Rat gebilligt wird, führt zu einem Bürgerentscheid. Dieser hat innerhalb von drei Monaten stattzufinden. Die Kommune ist verpflichtet bei der Erstellung des Begehrens hilfreich zu sein.
Einwohnerfragestunde
Die erste Stunde der Ratssitzungen ist grundsätzlich für Fragen der Einwohner*innen reserviert. Die Fragestunde ist explizit auch für Kinder und Jugendliche zugänglich.
Jede*r Einwohner*in kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Aachen zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Wie funktioniert das?
Stellen Einwohnende die Frage in der Sitzung persönlich, wird diese unmittelbar mündlich beantwortet. Sollte eine direkte mündliche Beantwortung nicht möglich sein, wird diese grundsätzlich schriftlich nachgeholt.
Wer die Frage nicht persönlich in der Sitzung stellen kann oder möchte, kann diese schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister formulieren. Schriftlich gestellte Fragen werden in der Ratssitzung allerdings nur dann mündlich beantwortet, wenn die*der Fragenstellende anwesend ist.
Die Einwohnerfragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit den Fragestellenden schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet.
Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.
Näheres zu den Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner regelt § 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse.
Die Mitglieder des Stadtrats ansprechen
Neben den beschriebenen Wegen können Sie natürlich auch einfach die Ratsmitglieder selbst ansprechen. Hier im Ratsinformationssystem finden Sie die Namen und Kontaktdaten.