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Vorentwurf 2018

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Die Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität wurde vom Planungsausschuss in der Sitzung am 11. Juli 2018 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2018. Damit ist das Landschaftsplanverfahren förmlich eingeleitet.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2018 gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß des Landesnaturschutzgesetzes NRW (§§ 15 und 16 LNatSchG NRW) für den Landschaftsplan beschlossen.

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

In der Zeit vom 5. November bis zum 14. Dezember 2018 wurden die lokalen Akteur*innen, Interessenvertreter*innen und die interessierte Öffentlichkeit wie auch die Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange zur Mitwirkung am Planungsprozess mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2018 aufgerufen. Plakat Beteiligung

Während der gesamten Beteiligungsphase standen in allen städtischen Bezirksämtern, beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie auf dem Internetportal der Stadt Aachen alle beteiligungsrelevanten Unterlagen zum Vorentwurf des Landschaftsplan zur Einsicht. Beteiligungsseite

Am 6. November 2018 wurde im Ballsaal des Alten Kurhauses eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung durchgeführt. Niederschrift zur Veranstaltung

Flankierend wurden in allen Bezirksämtern Sprechstunden zum Vorentwurf des Landschaftsplans angeboten. Hier bestand die Möglichkeit, direkt mit den Mitarbeitenden der zuständigen Fachämter zu sprechen, sich beraten zu lassen oder Eingaben abzugeben. Protokoll zu den Sprechstunden

Zusätzlich präsentierte die Stadt in der Citykirche St. Nikolaus mit Blick auf den neuen Landschaftsplan die Ausstellung „Aachener Landschaftsräume“ in der Zeit vom 22. November bis 19. Dezember 2018. „Ausstellung Aachener Landschaftsräume“

Wie geht es weiter?

Die frühzeitige Beteiligung ist die erste Stufe des gemäß Landesnaturschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensablaufs zur Neuaufstellung von Landschaftsplänen.

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie alle eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der direkt durch den Landschaftsplan betroffenen oder am Planwerk interessierten Öffentlichkeit werden im weiteren Verfahren von der Verwaltung geprüft und münden in einen Abwägungsvorschlag. Es wurden 168 Eingaben aus der Öffentlichkeit registriert.

Der nächste/zweite gesetzliche Verfahrensschritt ist die Beteiligung an der „öffentlichen Auslegung“ gemäß des § 17 Landesnaturschutzgesetzes NRW  sein.

Beschlossen wird diese Verfahrensstufe durch den Planungsausschuss mit vorheriger Anhörung aller  Bezirksvertretungen der Stadt Aachen sowie des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz. Die Beratung erfolgt öffentlich.

Gegenstand der Beratung wird der weiterentwickelte und aufgrund der Eingaben geänderte Entwurfs des Landschaftsplans, wobei auch über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen, Hinweisen und Einwendungen aus der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange beraten wird.

Die Entscheidung über die Abwägungsbelange trifft am Ende des Verfahrens endgültig der Rat der Stadt Aachen, der den Landschaftsplan letztlich als Satzung zu beschließen hat.


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