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Inhalt

Förderprogramm: Energiesparende Maßnahmen im Gebäude



 
  • Ratsbeschluss zur Förderung "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"

    Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Mai 2021 das Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

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  • Aktuelle Informationen

    Hier finden Sie aktuelle Meldungen zum Förderprogramm.

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  • Förderkonditionen

    Informationen zu Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und den geforderten Nachweisen für die einzelnen Fördermaßnahmen, sowie weitere Rahmenbedingungen.

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  • Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung

    Wir haben für Sie die häufigsten Themen zusammengestellt, die vor der Antragstellung zu beachten sind.

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  • Beratung

    Kostenfreie Beratung bei Fragen zum den städtischen Förderprogrammen bei unserem Infoservices Energiesparendes Sanieren altbau plus.

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  • Antragstellung

    Hier finden Sie den Zugang zum Online-Formular und die Beschreibung des Antragsverfahrens.

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  • Auszahlung der Fördermittel

    Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen kann die Auszahlung des Förderbetrag beantragt werden. Dafür sind die geforderten Nachweise laut Förderrichtlinie einzureichen.

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