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Inhalt



Förderprogramm: Energiesparende Maßnahmen im Gebäude

Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Mai 2021 das Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Neue Förderkonditionen ab 01.07.2022

Am 14.06.2022 hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz einer Anpassung der Förderrichtlinien zugestimmt. Ab 01.07.2022 gelten neue Förderkonditionen.

Zentrale Änderungen sind:

  • Aufhebung des Gebäudealters als Vorgabe
  • Erhöhung der Fördersummen und Ausbau des Förderbausteins Gebäudetechnik 8.2
  • Erhöhung der Fördersummen und Ausbau des Förderbausteins Bonus 8.3

Als neue Fördergegenstände wurden aufgenommen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Förderung der Heizlastberechnung
  • Bonus Abschied Gas-Etagenheizung

INFOS zur Antragstellung

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen, die uns momentan erreichen, sind auch die Bearbeitungszeiten der Anträge deutlich gestiegen. Aktuell ist mit mehreren Monaten bis zur Bearbeitung der Anträge zu rechnen.

Die Fördermittel werden nur ausgezahlt, wenn eine Fördersumme von mindestens 500 Euro erreicht wird (Bagatellgrenze). Bitte prüfen sie vor Antragstellung, dass ihr Antrag die Fördersumme von 500 € erreicht. Anträge mit einer Gesamt-Fördersumme unter 500 € werden im Rahmen der Prüfung abgelehnt.

Nutzen Sie für die Antragstellung das Service-Portal. Dort erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung für ihren Antrag.

Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie über das Service-Portal zeitnah eine weitere Nachricht mit der Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Mit Erhalt dieser Nachricht dürfen sie die Firmen damit beauftragen, mit den beantragten Maßnahmen zu beginnen. Die Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist KEINE Förderzusage und löst auch KEINEN ANSPRUCH auf Förderung aus. Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen. Ob und in welchem Umfang eine Förderung bewilligt werden kann, können wir erst nach genauer Prüfung und Bearbeitung der Antragsunterlagen feststellen.


Sobald Ihr Antrag von uns bearbeitet wurde, informieren wir Sie. Wir melden uns aktiv bei Ihnen, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Die telefonische Erreichbarkeit ist aktuell nur eingeschränkt gewährleistet. Rückfragen zur Förderung stellen sie bitte per möglichst per Mail an altbau@mail.aachen.de.


Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen wie Gebäudedämmung, Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik. Allerdings müssen die entsprechenden Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung eingehalten werden. Einen besonderen Fokus legt die Stadt auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien. Hierfür schafft das Förderprogramm attraktive Rahmenbedingungen.

Die Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und geforderten Nachweise für die einzelnen Bereiche sowie weitere Rahmenbedingungen sind in der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“ der Stadt Aachen nachzulesen.  > Förderrichtlinie
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen finden Sie hier: >Übersicht der geförderten Maßnahmen

Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erbrachten Leistungen vom Fachunternehmen bescheinigt werden. Die genauen Vorgaben zum Nachweis der erbrachten Leistungen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die auszufüllenden Bescheinigungen der Fachunternehmen für Leistungen im Bereich  > 8.1 Gebäudehülle
und  > 8.2 Haustechnik  finden Sie hier zum Download. 


Beantragung

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt beantragt und bewilligt werden.
Erst nach Zugang des Bewilligungsbescheides oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Bitte beachten Sie auch die Frist von 18 Monaten zur Umsetzung der Maßnahme in der Richtlinie. Danach erlischt der Anspruch auf die Auszahlung der Förderung.

Anträge können ausschließlich über das Service-Portal gestellt werden. Das Antrag über das Service Portal ist hier und unter Dokumente verlinkt Antrag Serviceportal Stadt Aachen.
Wenn Probleme bei der Beantragung über das Service-Portal auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an: altbau@mail.aachen.de


Auszahlung

Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Bescheid Datum umgesetzt und gegenüber der Stadt Aachen nachgewiesen werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die Förderung.

Die Auszahlung der Förderbetrags ist erst möglich, wenn alle im Bescheid benannten Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Teilauszahlungen des Förderbetrags sind nicht möglich.

Folgende Nachweise sind über das entsprechende Konto der Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Aachen für die Auszahlung des Förderbetrages vollständig einzureichen. Bei Problemen mit der Einreichung der Nachweise kontaktieren Sie uns per Mail an altbau@mail.aachen.de

  • Den Maßnahmen zugeordnete Kosten-/Verwendungsnachweise
    Als Kostennachweis sind die Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen, sowie die zugehörigen Zahlungsbelege (z.B. Kopie des Kontoauszuges) einzureichen. Aus der Schlussrechnung müssen das Datum der Auftragserteilung sowie der Ausführungszeitraum erkennbar sein. Je nach Maßnahme sind mit dem Kostennachweis weitere Nachweise einzureichen.
  • Weitere Unterlagen sind abhängig von der geförderten Maßnahme einzureichen. Details zu den Anforderungen finden sich in der Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen unter Ziffer 8 der Förderrichtlinie

Beratung

Bei Fragen zum städtischen Förderprogramm oder zur Umsetzung und Planung energiesparender Maßnahmen am eigenen Gebäude, nutzen Sie die kostenfreie Beratung des städtisch geförderten Infoservices Energiesparendes Sanieren – altbau plus e.V. Link zur Seite

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Geschäfts- und Beratungsststelle
AachenMünchener-Platz 5
52064 Aachen
fon: 0241 / 413888-0
info@altbauplus.de

Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr: 10 – 13 Uhr
Di, Do: 14 – 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung

  

Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Bescheid Datum umgesetzt und gegenüber der Stadt Aachen nachgewiesen werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die Förderung.

Die Auszahlung der Förderbetrags ist erst möglich, wenn alle im Bescheid benannten Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Teilauszahlungen des Förderbetrags sind nicht möglich.

Folgende Nachweise sind über das entsprechende Konto der Antragstellung über das Serviceportal [BP1] der Stadt Aachen für die Auszahlung des Förderbetrages vollständig einzureichen. Bei Problemen mit der Einreichung der Nachweise kontaktieren Sie uns per Mail an altbau@mail.aachen.de

·         Den Maßnahmen zugeordnete Kosten-/Verwendungsnachweise
Als Kostennachweis sind die Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen, sowie die zugehörigen Zahlungsbelege (z.B. Kopie des Kontoauszuges) einzureichen. Aus der Schlussrechnung müssen das Datum der Auftragserteilung sowie der Ausführungszeitraum erkennbar sein. Je nach Maßnahme sind mit dem Kostennachweis weitere Nachweise einzureichen.

·         Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme durch die Bescheinigung Fachunternehmen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme/n ist mit der entsprechenden Bescheinigung Fachunternehmen nachzuweisen. Die entsprechenden Vorlagen „Bescheinigung Fachunternehmen 8.1 Gebäudehülle[BP2] “ und „Bescheinigung Fachunternehmen 8.2 Gebäudetechnik[BP3] “ finden Sie unter Dokumente zum Download.
Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung haben wir für Sie in diesem Informationsblatt [BP4] zusammengestellt.

·         Weitere Unterlagen sind abhängig von der geförderten Maßnahme einzureichen. Details zu den Anforderungen finden sich in der Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen unter Ziffer 8 der Förderrichtlinie[BP5] .

Anpassungen Spalte Dokumente oben rechts    à Reihenfolge ändern, vorhandene Links sollen erhalten bleiben

è Ergänzen des Infoblatt Nachweise zur Auszahlung des Förderbetrags

Dokumente


 [BP1]Link auf

https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2515237/show

 [BP2]Link auf https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/gebaeude_effizienz/altbau/Bescheinigung_Fachunternehmen_Gebaeudehuelle_8_1.pdf

 [BP3]Link auf

https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/gebaeude_effizienz/altbau/Bescheinigung_Fachunternehmen_Gebaeudehuelle_8_1.pdf

 [BP4]Link auf neues Dokument

Infoblatt Nachweise zur Auszahlung des Förderbetrags

 [BP5]Link auf
https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/gebaeude_effizienz/altbau/Dateien/2022_06_Richtlinie_zur_Foerderung_energiesparender_Massnahmen_im_Gebaeude_mit_Anlagen.pdf

 [BP6]Link auf neues Dokument

Infoblatt Nachweise zur Auszahlung des Förderbetrags