Förderung energiesparende Maßnahmen im Gebäude
Neuigkeiten
04.11.2025 Antrag bis zum 31.12.2025 stellen und Fördermittel sichern
Anträge, die bis zum 31.12.2025 über das Serviceportal eingereicht werden, können mit den Haushaltsmitteln für 2025 bearbeitet werden. Wichtig: Dafür müssen alle geforderten Unterlagen bis zum 31.12.2025 eingereicht werden. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können erst nach der Freigabe des Haushaltes 2026 bearbeitet werden.
Aktuelle Informationen & Beratung
Hier finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten rund um das Förderprogramm sowie die Kontaktdaten für Beratungen zu Sanierungsmaßnahmen und Fragen zur Förderung.
Hinweise & Beantragung der Förderung
Erhalten Sie die wichtigsten Informationen, die vor der Antragstellung zu beachten sind, den Zugang zum Online-Formular und eine detaillierte Beschreibung des Antragsverfahrens.
Auszahlung und Konditionen der Fördermittel
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Mai 2021 ein Förderprogramm für energieeinsparende Maßnahmen in Wohngebäuden beschlossen. Informationen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Nachweisen sind verfügbar. Nach Abschluss der Maßnahmen kann die Auszahlung mit den erforderlichen Nachweisen beantragt werden.