Flächennutzungsplan AACHEN*2030
Nach zehn Jahren intensiver Verwaltungsarbeit, nach umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozessen und detaillierten politischen Beratungen ist das planerische Mammutwerk nun abgeschlossen. Der neue Flächennutzungsplan (FNP) AACHEN*2030 wurde am 24.02.2021 durch die Bezirksregierung Köln mit einigen Ausnahmen und Auflagen genehmigt. Die Umsetzung der Ausnahmen und Auflagen hatte keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abwägungsentscheidung des Rates vom 26.08.2020.
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 27.01.2022 ist der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 nun rechtswirksam und löst den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab.
Alle Unterlagen zum rechtskräftigen FNP sind im Geodatenportal der Stadt Aachen bereit gestellt.
Die Aufgaben des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindlicher Plan, der als vorbereitender Bauleitplan an gesetzliche Vorgaben des Baugesetzbuches gebunden ist. Seine Aufgaben:
- Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet,
- Darstellung der sich daraus ergebenden Art der Bodennutzung,
- Integrierte Gesamtschau kommunaler und behördlicher Fachplanungen im Stadtgebiet.
Die Art der Nutzungen wird in einem FNP in den Grundzügen dargestellt. Er ist nicht parzellenscharf. Hieraus kann kein direktes Baurecht abgeleitet werden. Dies erfolgt später in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen (der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung). Die Bebauungspläne müssen dabei aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Erst in einem Bebauungsplan wird später genau festgesetzt, wie die Flächen konkret genutzt werden dürfen. Dazu gehört zum Beispiel, in welcher Dichte gebaut werden darf, wie hoch die Gebäude sein dürfen, wie die Gebäudestellungen sind und wie breit die Straßen sein werden. Weil erst dann feststeht, was genau gebaut werden soll, können erst zu diesem Zeitpunkt die verkehrlichen Auswirkungen untersucht werden, und bestimmt werden, welcher Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Boden notwendig wird oder wie klimatische Anforderungen genau zu bewerten sind.
Der FNP ist ein Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung, wobei das „vorbereitende“ zugleich deutlich macht, dass damit kein starres, sondern ein dynamisches Planwerk entsteht. Der neue FNP gibt der städtebaulichen Entwicklung die Richtschnur vor und legt zugleich die Leitplanken fest für das kreative Weiterdenken und Weiterentwickeln der Stadt in den kommenden Jahrzehnten.
Neue Themenschwerpunkte
Die Aachener Stadtentwicklung steht heute vor neuen Aufgaben. Anders als bei der Erarbeitung des FNP 1980 vor mehr als 40 Jahren wurden im nun abgeschlossenen Prozess besonders die umweltbezogenen Zielvorstellungen, wie zum Beispiel der Freiraum-, Klima- und Bodenschutz oder auch der demografische Wandel in einem ganz anderen Maße berücksichtigt. Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und die Bedarfe an Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen wurden hierfür neu ermittelt, Gesetzesänderungen und eine Vielzahl von Vorgaben mussten berücksichtigt werden. Schließlich erfolgte die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans selbstverständlich auch in digitaler Form, um so auch technisch veränderten Anforderungen an eine erleichterte Fortschreibbarkeit des Plans Rechnung zu tragen.
Überblick über das Projekt AACHEN*2030
Aachen entwickelt sich dynamisch. Um zukünftige Entwicklungen aktiv steuern und gestalten zu können, hat die Stadt Aachen unter dem Projekttitel „AACHEN*2030“ einen gesamtstäditschen Masterplan erarbeitet und darauf aufbauend den Flächennutzungplan neu aufgestellt.
"Masterplan" und Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte kommunaler Bauleitplanung dar. Entsprechend reglementiert sind daher seine Inhalte. Viele der für die mittel- und langfristige Stadtentwicklung wesentlichen inhaltlichen und strategischen Aussagen sind darin nur schwer zu fassen. Aus diesem Grund werden in der stadtplanerischen Praxis überall ergänzend so genannte »informelle« Pläne erarbeitet. Für Entwicklungskonzepte dieser Art gibt es viele Bezeichnungen. In Aachen findet der Begriff "Masterplan" Verwendung. Mit ihm werden:
- Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung aufgearbeitet und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Aachen z.B, auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung, den Klimawandel oder neue Mobilitätskonzepte vorbereiten kann,
- bisherige und laufende Planungen bzw. Projekte untereinander in Bezug gesetzt,
- zentrale Handlungsfelder zukünftiger Stadtentwicklung identifiziert und auf ihre räumlichen Voraussetzungen und Folgerungen hin bedacht,
- Szenarien und alternative Entwicklungspfade erarbeitet,
- Perspektiven und Leitlinien der räumlichen Entwicklung formuliert und für die Stadtentwicklung strategisch bedeutsame Projekte und Impulsprojekte entwickelt.
Im Zusammenhang dieses Konzeptes wird selbstverständlich nicht die gesamte Stadtentwicklungspolitik Aachens im Detail behandelt. Ziel ist vielmehr, die städtebaulichen Leitlinien der Entwicklung herauszuarbeiten. Aber diese resultieren vielfach auch aus den Plänen und Programmen der Fachplanungen – ob es sich nun um Tourismus, Kultur, Bildung, Wirtschaft, Umwelt o.ä. handelt. Bevor die Konsequenzen für die räumliche Entwicklung gezogen werden können, ist auch in einem auf räumliche Aspekte konzentrierten Entwicklungskonzept zunächst auf allgemeine Rahmenbedingungen und die Handlungsfelder der Stadtentwicklung im Überblick einzugehen. Bereits existierende Planungen und Konzepte zu bestimmten Themen oder räumlichen Teilbereichen werden durch den Masterplan nicht ersetzt, sondern zusammengeführt. Vorhandene Planaussagen wurden – soweit erforderlich – fortgeschrieben und veraltete Plangrundlagen erneuert.
Mit dem Masterplan wurden vor allem Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt erarbeitet. Er ist ein "informelles" Planwerk (eine Leitlinie), das keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt, aber wichtige Orientierungen für die weitere Planung gibt.
Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz dazu verbindlich. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte kommunaler Bauleitplanung dar.
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen basierte noch auf Prognosen der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts und musste bereits mehr als 70 mal den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Es wurde daher Zeit, diesen Plan für die zukünftige räumliche Entwicklung Aachens zu aktualisieren und neu zu erstellen.
Der enge inhaltliche Zusammenhang zwischen Master- und Flächennutzungsplan legte es nahe, beide Pläne in einem zusammenhängenden Prozess zu erarbeiten. Anfang April 2010 begann die Arbeit an diesem doppelten Planwerk unter dem Titel AACHEN*2030. Als erster Schritt lag der Masterplan vor, der im Dezember 2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wurde.
Im Sommer 2014 wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 öffentlich vorgestellt und die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt.
In der anschließenden Anpassungs- und Überarbeitungsphase erfolgten die Auswertung und Abwägung aller vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen sowie die Aktualisierung und Aufbereitung von Daten und Untersuchungen. Auch haben sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machten.
Aus der oben beschriebenen Überarbeitungsphase ist der Entwurf des Flächennutzungsplans hervorgegangen, dessen Offenlegung im Frühjahr 2019 politisch beschlossen wurde. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Sommer 2019.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde die öffentliche Auslegung mit unverändertem Entwurfsinhalt Anfang 2020 wiederholt. Nach der Offenlage samt Bürgerbeteiligung und der Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zu allen eingegangenen Stellungnahmen durch die Fachverwaltung hat der Rat der Stadt Aachen am 26.08.2020 mit dem so genannten Feststellungsbeschluss den endgültigen Beschluss zum FNP Aachen*2030 gefasst. Anschließend wurde der FNP AACHEN*2030 der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung erfolgte im Februar 2021 mit einigen Ausnahmen und Auflagen. Die Umsetzung der Ausnahmen und der Auflagen hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abwägungsentscheidung des Rates vom 26.08.2020.
Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 wurde am 27.01.2022 öffentlich bekannt gemacht. Durch die Bekanntmachung ist der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 nun rechtswirksam und löst den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab.
Kommunikation und Beteiligung
Während des gesamten Arbeitsprozesses war für Interessierte jederzeit transparent, wie die Arbeiten verlaufen, und auf welchem Wege Sie Meinungen und Hinweise mitteilen können.
Im Rahmen des Masterplan-Prozesses fanden Fachforen und Stadtteilwerkstätten statt, in denen einzelne Themen und die besonderen Situationen in den Aachener Ortsteilen detailliert erörtert wurden.
Darüber hinaus wurden zu Beginn des Prozesses Schlüsselpersonen interviewt, um aus möglichst unterschiedlichen Perspektiven Einschätzungen zur Aachener Stadtentwicklung in Erfahrung zu bringen.
Von Anfang an bildeten Politik und Verwaltungsspitze eine Lenkungsgruppe, die strategische Orientierungsimpulse gibt. Ebenfalls von Beginn der Arbeiten an wurde eine Verwaltungswerkstatt eingerichtet, in der alle Ressorts vertreten waren, die Einfluss auf die räumliche Entwicklung der Stadt nehmen.
Nach Fertigstellung des Masterplans Ende 2012 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ebenfalls durch unterschiedliche Beteiligungsangebote begleitet.
Zunächst wurde verwaltungsintern eine Vorab-Version des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs erörtert und in Auftaktgesprächen mit der Bezirksregierung und mit Vertreter*innen der Bezirke im Rahmen von Bezirksforen abgestimmt.
Sowohl zu Beginn der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2014 (Vorentwurf) als auch zur Offenlage 2019 (Entwurf) wurden alle interessierten Bürger*innen in öffentlichen Informationsveranstaltungen über den Stand der Planung informiert. Jeweils im Anschluss wurden in allen Bezirken Bürger*innensprechstunden angeboten. Hier standen Vertreter*innen des Büros BKR sowie der Verwaltung zur Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplans und für individuelle Rückfragen zur Verfügung.