Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen und Gebühr
- Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone und
- Zulassung des Fahrzeuges innerhalb der Parkzone
Ausnahme nur bei Dienstfahrzeugen, wenn die private Nutzung steuerlich berücksichtigt wird, und bei Studierenden, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
Für die Ausstellung des Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,- Euro bei einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellung erhoben. Grundlage für die Gebührenerhebung ist Gebühren-Nr. 265 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Antrag
Online
Wiederholungsantrag online (Wenn der vorhandene Ausweis länger als 4 Wochen abgelaufen ist, bitte Erstantrag nutzen.)
Persönlich
Bitte wenden Sie sich an folgende Einrichtungen:
Bürgerservice am Bahnhof / Bürgerservice Wespienstraße 8-10
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
- bei abweichendem Fahrzeughalter eine Nutzerbescheinigung (der Firma / der Eltern)
- Studentenausweis
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Entrichtung der Gebühr wird der Ausweis sofort ausgestellt. Bei einem Verlängerungsantrag sind die Unterlagen ebenfalls vorzulegen.
Änderungen
Bei Wechsel der Parkzone nach Umzug oder Austausch des Fahrzeuges kann der Ausweis geändert werden. Die Gebühr dafür beträgt 10 €. Die Antragsunterlagen und der alte Bewohnerparkausweis müssen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Ratsbeschluss vom 19.05.2010
- § 45 Abs. 1b Satz 1 Ziffer 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Anlage 1 GebOSt Nr. 265
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