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Integrationsratswahl am 4. Juli 2010



 

Die Wiederholungswahl zum Integrationsrat der Stadt Aachen am Sonntag, 4. Juli, hat nur eine Wahlbeteiligung von 3,44 Prozent ergeben. Wie berichtet, war die Wiederholungswahl notwendig geworden, weil bei der Ursprungswahl im Februar Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren. Der städtische Wahlprüfungsausschuss hatte daraufhin beschlossen, eine Wiederholungswahl anzuordnen. Die Namen der einzelnen am Sonntag gewählten Vertreterinnen und Vertreter müssen noch ermittelt werden, da im Vorfeld, kurz vor der Wahl, die Sprecher zweier Listen erklärt hatten, dass die Kandidaten ihrer Listen sich nicht mehr zur Wahl stellen wollen.

Gesamtergebnis

vorläufiges Endergebnis, Wahlbeteiligung 3,44 %

 

  Anzahl Prozent
Wahlberechtigte 27.188  
Wähler/innen 936 3,44 %
ungültige Stimmen 20 2,14 %
gültige Stimmen 916 97,86 %
MITEINANDER-FÜREINANDER 182 19,87 %
Türkische Gemeinde Aachen 32 3,49 %
AFRIKA-LISTE 153 16,70 %
Aachen Türk Toplumu 51 5,57 %
MIT 105 11,46 %
KFK 110 12,01 %
AbI 39 4,26 %
GARRI 15 1,64 %
Initiative für BILDUNG 50 5,46 %
ADZ 179 19,54 %

 

Integrationsrat, Wahlergebnis vom 04.07.2010

 

Sitzverteilung

 

Partei Kandidat Mandat
MITEINANDER-FÜREINANDER Licitra, Carmelo Listenplatz 1
MITEINANDER-FÜREINANDER Ambadar, Dorothee Listenplatz 2
MITEINANDER-FÜREINANDER Erdem, Nihat Listenplatz 3
AFRIKA-LISTE Barry, Sadio Abdoulaye Listenplatz 1
AFRIKA-LISTE Kamewe Dongbou Atefack, Alexis Listenplatz 2
AFRIKA-LISTE Ndiaye, Souleye Listenplatz 3
Aachen Türk Toplumu Özbay, Safi Listenplatz 1
MIT Blume, Paola Listenplatz 1
MIT Mesic, Emir Listenplatz 2
KFK Iscan, Bülent Ümit Listenplatz 1
KFK Celebi, Mehmet Listenplatz 2
ADZ Georgiadis, Georg Listenplatz 1
ADZ Ulug, Cengiz Listenplatz 2
ADZ Petrovic, Jana Listenplatz 3

 

Wahlergebnis im Detail

Hier finden Sie das Ergebnis der Integrationsratswahl im Detail nach Stimmbezirken.

Zur Integrationsratswahl

Am Sonntag, 4. Juli, wird in der Stadt Aachen die Wahl des Integrationsrates wiederholt. Der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Termin wurde inzwischen vom Regierungspräsidenten genehmigt. Nachdem der Wahlprüfungsausschuss der Stadt in seiner Sitzung vom 26. Mai die Wahl vom 7. Februar für ungültig erklärt und die Wiederholung der Wahl angeordnet hat, muss nun erneut gewählt werden. Wie bereits berichtet, hatte die Stadt Aachen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, nachdem sie bei einer intensiven Überprüfung von Unterlagen zur Wahl Hinweise gefunden hatte, die auf Unstimmigkeiten schließen lassen. Die Stadt hatte die Prüfung veranlasst, nachdem zwei an der Wahl beteiligte Listen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt hatten. Da die Wahlbeteiligung mit nur 8,95 Prozent sehr gering war, könnte schon die Manipulation bei nur wenigen Stimmen ein anderes Ergebnis bei der Sitzverteilung im Integrationsrat ergeben. Daher hat der Wahlprüfungsausschuss die Wahl annulliert.

Wer wahlberechtigt ist

Hier ein Auszug aus der Wahlordnung zur Bildung des Integrationsrates der StadtAachen:

III. Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 8 Wahlberechtigung

Zur Integrationsratswahl wahlberechtigt sind

  1. Ausländer/innen
  2. Deutsche,
    wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens 5 Jahre vor dem Tag der Wahl erworben wurde.

Wahlberechtigte Personen nach S. 1 Nr. 2 müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Zur Eintragung sind die Einbürgerungsurkunde im Original (bzw. deren beglaubigte Abschrift) und der Personalausweis vorzulegen. Hinweis: Es gelten die Fristen des alten Wahltages (7. Februar), weil mit dem Wählerverzeichnis dieser Wahl gewählt wird.

Darüber hinaus müssen alle genannten Wahlberechtigten am Wahltag

  1. mindestens 16 Jahre alt sein, sowie
  2. sich seit mindestens 1 Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten, als auch
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Gemeindegebiet ihre einzige bzw. ihre Hauptwohnung haben.

§ 9 Wahlausschluss

Nicht wahlberechtigt sind

  1. Ausländer/innen,
    a. auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Abs. 2 Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet,
    b. die Asylbewerber/innen sind,
  2. Deutsche, die nicht von § 8 S. 1 Nr. 2 erfasst sind.

Hohe Wahlbeteiligung erwünscht

Auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung am ersten Juli-Sonntag hoffen nun Politiker wie Verwaltung, damit der neue Integrationsrat der Stadt Aachen seine Arbeit auf eine breite demokratische Basis stützen kann. Änderungen bei den Wahlvorschlägen wird es vom Grundsatz her nicht geben; es werden keine neuen Wahlvorschläge eingefordert werden.

Wissenswertes zur Briefwahl

Wer am Wahlsonntag,  4. Juli 2010, nicht persönlich  sein Wahllokal  aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Zur Teilnahme an der Wahl wird ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.

Üblicherweise wird der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag angefordert. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der Zeit vom 8. Juni bis 13. Juni 2010 zugestellt.

Wenn jemand seine Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 13. Juni jedoch nicht erhalten hat, oder sich dann schon außerhalb Aachens, z.B. im Ausland befindet, so kann der Antrag auch auf diesem Formular (PDF) gestellt werden und muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben  werden.

Er kann per Post oder per Fax an den Oberbürgermeister, Fachbereich 01/Wahlen, 52058 Aachen, Fax-Nr. 0241/ 432 1207 gerichtet werden.

Für einen anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen gewünscht werden,  vorgelegt wird. Eine allgemein gehaltene Vollmacht oder die Bestellung zum Betreuer reicht hierzu nicht aus.

Die telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen, jedoch besteht  vom 9. Juni bis einschließlich 30. Juni 2010 die Möglichkeit, den  Antrag direkt online zu stellen.

Der früheste Zeitpunkt, ab dem Wahlscheine und Briefwahlunterlagen versandt werden können, ist voraussichtlich der 10. Juni 2010.

Die Antragstellung kann  auch per E-Mail an die u.a. Adresse erfolgen. Hierbei müssen zur eindeutigen Identifikation der betreffenden Person in jedem Fall Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum  und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben werden.

Wichtig: Bei Ehepartnern oder Familien muss jeder für sich selbst einen eigenen Antrag stellen.

Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen und den dazugehörigen Briefwahlunterlagen läuft am Freitag, 2. Juli 2010, 18 Uhr ab. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Unterlagen schriftlich oder persönlich im Fachbereich 01/Wahlen, VerwaltungsgebäudeHabsburgerallee 11,1. Etage beantragt werden. Hier ist es auch möglich, direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Dies empfiehlt sich insbesondere für Personen, die kurzfristig verreisen müssen und ist kurz vor dem Wahltag einer schriftlichen Beantragung in jedem Fall vorzuziehen.

Briefwahlstelle

Die Briefwahlstelle im Verwaltungsgebäude Habsburgerallee 11 ( zu erreichen mit der Buslinie 2 Richtung Preuswald, Haltestelle Reumontstraße ) ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag
8 Uhr bis 15 Uhr

Mittwoch
8 Uhr bis 17 Uhr

Freitag
8 Uhr bis 13 Uhr

Am 2. Juli 2010,dem Freitag vor der Wahl, ist die Briefwahlstelle bis 18 Uhr geöffnet.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur dann möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt (s. Vordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte).

Für Personen, die plötzlich, d.h. nach Ablauf der regulären Antragsfrist erkrankt sind, besteht bei entsprechendem Nachweis die Möglichkeit der Antragstellung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Hierbei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, die im Bereich Wahlen telefonisch unter der u.a. Ruf.-Nr. erfragt werden können.

Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag eingegangen sein

Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland, verschickt. Wichtig ist jedoch, dass der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag wieder beim  Fachbereich 01/Wahlen eingegangen ist. Daher sollte die Briefwahl umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchgeführt und der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, d.h. am Donnerstag, 30. Juni 2010  in einen Briefkasten gesteckt werden. Nur so ist gewährleistet, dass  er wieder rechtzeitig eingeht und die abgegebenen Stimmen auch in das Wahlergebnis einfließen.

Die letzte Möglichkeit, seinen Wahlbrief noch rechtzeitig dem Fachbereich Wahlen zukommen zu lassen, ist der Einwurf in einen Briefkasten der Verwaltungsgebäude Habsburgerallee 11, Bahnhofplatz oder des Rathauses. Diese Briefkästen werden am Wahltag letztmalig um 18.00 Uhr geleert. Bis dahin eingegangene Wahlbriefe sind in jedem Fall noch fristgerecht.

Briefwahlunterlagen beantragen

Formular für den formlosen Antrag auf Briefwahl (PDF)
Link zur Online-Beantragung

Ansprechpartner

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich 01/Wahlen
52058 Aachen

Helga Heckmann
fon: 0241 / 432-1218
fax: 0241 / 432-1207
mail: helga.heckmann@mail.aachen.de

Michael Riese
fon: 0241 / 432-1211
fax: 0241 / 432-1207
mail: michael.riese@mail.aachen.de

Öffentliche Bekanntmachungen

Gültigkeit der Wiederholungswahl des Integrationsrates am 4. Juli 2010 (PDF)
Sitzung des Wahlausschusses am 7. Juli 2010 (PDF)
Ergebnis der Integrationsratswahl vom 4. Juli 2010 (PDF)
Wahlbekanntmachung zur Wiederholungswahl am 4. Juli 2010 (PDF)
Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wiederholungswahl am 4. Juli 2010 (PDF)
Wahllokale zur Integrationsratswahl (PDF)
Wahlvorschläge (PDF)
Ungültigkeit der Wahl des Integrationsrates am 7. Februar 2010 (PDF)

Pressemitteilungen

Nur geringe Wahlbeteiligung / 05.07.2010
Wahlausschuss tagt am Mittwoch / 05.07.2010
Wiederholungswahl: Am Sonntag wählen gehen! / 01.07.2010
Stadt weist Vorwürfe über Integrationsratswahl zurück / 29.06.2010
Infos zur Wiederholungswahl am Sonntag, 4. Juli / 18.06.2010
Sonntag, 4. Juli, wurde als Wahltag festgelegt / 07.06.2010
Wissenswertes zur Briefwahl  / 02.06.2010
Die Integrationswahl wird wiederholt  / 26.05.2010







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