Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 12. Februar 2021, 10.00 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 64 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17416. 16328 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 443. In den letzten Tagen sind eine Frau im Alter von 83 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 64, 67, 71, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktive Fälle |
Gesamtzahl der Fälle |
Sieben-Tage-Inzidenz |
Aachen |
291 |
7391 |
75 |
Alsdorf |
54 |
1566 |
72 |
Baesweiler |
26 |
1053 |
37 |
Eschweiler |
94 |
1728 |
112 |
Herzogenrath |
50 |
1560 |
47 |
Monschau |
2 |
254 |
0 |
Roetgen |
8 |
235 |
69 |
Simmerath |
2 |
405 |
6 |
Stolberg |
55 |
1860 |
55 |
Würselen |
63 |
1364 |
88 |
noch nicht lokal zugeordnet |
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|
Gesamtergebnis |
645 |
17416 |
69 |
*Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Schulen öffnen schrittweise
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Schulmail vom 11. Februar den Schulbetrieb ab dem 22. Februar geregelt. Laut Schulministerin Yvonne Gebauer soll es zunächst in den Grundschulen wieder einen sogenannten Wechselunterricht geben.
Grundsätzlich gilt diese Regelung auch in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind dort, mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen, individuelle Regelungen zu beachten.
Besondere Regelungen gelten für die Abschlussklassen. Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich.
An den Berufskollegs sowie an weiterführende allgemeinbildende Schulen wird mit Ausnahme der Abschlussklassen weiterhin der Unterricht als Distanzunterricht erteilt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Das Testangebot für alle an der Schule Tätigen wird ab sofort erweitert. Zunächst sind bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche möglich. Die Schnelltests werden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie im Abstrichzentrum durchgeführt. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt. Bei Verdacht auf eine Infektion erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/71409090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10. Februar. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
- Personal in den Impfzentren
- Rettungsdienstpersonal
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Im Internet findet man eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien unter: https://euregio-mr.info/de/
Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf aachen.de/corona.
Herausgegeben am 12.02.2021
von:
Stadt Aachen
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Dr. Jutta Bacher
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