Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen

Überblick
Projekt: Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), Vetschauer Weg/Bocholtzer Weg sowie Alter Heerler Weg/Avantis (Teilabschnitt B)
Lage: Teilabschnitt A: Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich Münsterwald und B 258,
Teilabschnitt B: Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg/Bocholtzer Weg
sowie Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg/Avantis
Größe: 175,6 ha
Geplante Nutzung: Windkraftanlagen
Verfahrensstand
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Ausstellung der Planung): 06.09. bis 22.10.2010
Beschluss der Offenlage durch Planungsausschuss gem. §3(2) BauGB: 15.03.2012
Öffentliche Auslegung: 02.04.2012 - 18.05.2012 (Auslegung der Planung)
Erläuterungen zur Planung
Zur Umsetzung der im „Erneuerbare-Energie-Gesetz“ vom 29. Juli 2009 angestrebten Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie auf min. 30 % bis zum Jahr 2020 und zum Erreichen der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen ambitionierten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien (Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 40 % bis zum Jahr 2020) kommt der Überprüfung der gesamtstädtischen Windenergieflächen eine besondere Bedeutung zu.
Derzeit ist im Flächennutzungsplan 1980 eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen in Vetschau/Butterweiden (Änderung Nr. 66 des Flächennutzungsplanes) ausgewiesen. Dadurch ist die Genehmigung weiterer Windkraftanlagen, an anderer Stelle im Stadtgebiet derzeit ausgeschlossen.
Für die beabsichtige Nutzung muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Darstellung „Flächen für die Forstwirtschaft“ im Südraum (Teilabschnitt A, 1 bis 3) und „Flächen für die Landwirtschaft“ im Nordraum (Teilabschnitte B, Fläche 1 und 2) soll mit der Darstellung „Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen“ überlagert werden. Zugleich wird nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch die generelle Privilegierung im Außenbereich unterbunden.
Weitere Informationen auch unter www.aachen.de/windenergie
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der Offenlage.
Rechtlich maßgebend sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen am Ort der Offenlage.
Hinweis bei Offenlage für FNP:
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, die der Rat der Stadt überprüft.