Förderung energiesparende Maßnahmen im Gebäude
Aktuelle Informationen & Beratung
05.06.2025: Nach Freigabe des städtischen Haushalts 2025 können die gestellten Anträge wieder bearbeitet werden. Nachdem zum 31.12.2024 die Antragsbearbeitung zunächst gestoppt wurde, werden die Anträge nun wieder abgearbeitet.
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Hinweise & Beantragung der Förderung
Erhalten Sie die wichtigsten Informationen, die vor der Antragstellung zu beachten sind, den Zugang zum Online-Formular und eine detaillierte Beschreibung des Antragsverfahrens.
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Auszahlung und Konditionen der Fördermittel
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Mai 2021 ein Förderprogramm für energieeinsparende Maßnahmen in Wohngebäuden beschlossen. Informationen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Nachweisen sind verfügbar. Nach Abschluss der Maßnahmen kann die Auszahlung mit den erforderlichen Nachweisen beantragt werden.
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