Warum Konzeptverfahren?
Städtische Grundstücke werden ab einer gewissen Größe oder Bedeutung im Rahmen von Konzeptverfahren vergeben. Leitidee ist die Entwicklung lebendiger, sozialer sowie städtebaulich und architektonisch attraktiver und nachhaltiger Projekte. Nicht der Preis, sondern die Qualität des eingereichten Konzepts steht im Mittelpunkt.
Im Folgenden wird ein standardisierter Ablauf beschrieben, der abhängig von der Größe und den Projektinhalten sowie den Adressat*innen variieren kann.
Projektvorbereitung
Für jeden Standort werden auf Basis einer Grundlagenermittlung individuell aus den Bereichen Wohnungspolitik, Architektur und Städtebau, Quartiersbezug, Gemeinwohl, Ökologie, Klima und Energie, Freiraumgestaltung sowie Mobilität passgenaue Themenschwerpunkte und Kriterien definiert.
Die Verfahren werden bewusst niedrigschwellig gehalten, um vielseitige und kreative Konzepte zu ermöglichen und neben professionellen Investierenden auch private Bauherr*innen zu beteiligen.
Dabei wird projektbezogen festgelegt, an welche Investierenden das Verfahren adressiert wird und wie viele Verfahren für den jeweiligen Standort ausgeschrieben werden.
Vor der Bekanntgabe werden die Konzeptverfahren und Zielsetzungen in den politischen Ausschüssen zur Diskussion gestellt und beschlossen.
Bewerbungs- und Ausschreibungsphase
Nach Beschluss der politischen Gremien beginnt die öffentliche Bekanntmachung in Tageszeitungen, auf der städtischen Homepage sowie auf weiteren Portalen. Die Ausschreibung enthält ausführliche Erläuterungen zum Verfahrensablauf, den inhaltlichen Anforderungen und den Beurteilungskriterien.
Die Teilnehmenden reichen Ihre Konzepte mit einer Beschreibung und Visualisierung des Projekts ein.
Qualitätssicherung
Im Vorfeld der Jury-Sitzung findet eine Vorprüfung der eingereichten Konzepte statt. Die Beurteilung der Konzepte erfolgt durch ein der Aufgabenstellung entsprechend interdisziplinär besetztes Gremium.
Die Jury entscheidet unter den Bewerber*innen nach den in der Bekanntmachung festgelegten Bewertungskriterien.
Das Auswahlgremium kann die weitere Qualifizierung eines Angebots beschließen. Dies bietet sich insbesondere bei Baugemeinschaften an, um den Bewerbungsaufwand für die Bieter*innen zunächst zu minimieren. Sofern dann Bieter*innen die Möglichkeit erhalten, ihr Konzept weiter auszuarbeiten, beginnt die sogenannte Anhandgabephase. Für diese wird je nach Projekt ein Zeitraum vorgegeben, in dem die Projektinhalte weiter qualifiziert werden.
Verfahrensabschluss
Relevante Konzeptinhalte werden vertraglich vereinbart und gesichert. Das Konzeptverfahren endet mit dem Abschluss eines Erbbaurechts- oder im Einzelfall eines Kaufvertrages.