Konzeptverfahren Gewerbegrundstück Haaren
Die Stadt Aachen vergibt ein Gewerbegrundstück am Rand des Gewerbegebiets ‚Auf der Hüls‘, Haaren.
Das Grundstück ist 6.981 m² groß und befindet sich in Hanglage am Ende der Charlottenburger Allee, angrenzend an das Haarbachtal. Es wird aufgrund dieser besonderen Lage mit dem Themenschwerpunkt „Bauen im Einklang mit der Natur“ im Rahmen eines Konzeptverfahrens ausgeschrieben, bei dem nicht der Preis, sondern die Qualität des eingereichten Konzepts im Mittelpunkt steht.
Das bestehende Gewerbegebiet soll im Übergang zum Landschaftraum Haarbachtal arrondiert und unter Beachtung der Anforderungen an Klimaschutz, Gestaltung und zirkuläre Ökonomie entwickelt werden. Dabei wird in diesem Zuge auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und deren Qualität betrachtet, weiterhin findet das Kriterium der Bestandssicherung ortsansässiger Unternehmen Berücksichtigung.
Die Angebotsphase ist auf 3 Monate ausgelegt, inklusive einer vierwöchigen Frist zu Beginn für die Klärung eventuell auftretender Fragen.
Die eingereichten Konzepte werden nach Fristablauf gesichtet und von einer Jury bewertet. Mit den Bewerber*innen des am besten bewerteten Konzepts werden konkrete Konzeptinhalte abgestimmt und verhandelt, sodass voraussichtlich Anfang 2026 nach abschließender Freigabe durch die politischen Gremien das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Die Ausschreibung richtet sich an Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor oder Mischformen. Reine Logistikbetriebe, also Betriebe, deren Prozesse ausschließlich Transport- und Lagerungsprozesse, sowie das Ein- und Auslagern von Gütern (Umschlag) beinhalten, werden nicht zugelassen. Durch die Lage des Grundstücks in zweiter Reihe am Ende der Erschließungsstraße ist das Grundstück für Betriebe, die ein hohes Verkehrsaufkommen erzeugen, nicht geeignet.
FAQ
(Rückfragezeitraum verlängert bis 13.06.2025)
Kann das ausgeschriebene Grundstück auch für Einzelhandelsflächen genutzt werden?
-> Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die ausgeschriebenen Flächen aufgrund ihrer Lage für ein hohes Verkehrsaufkommen ungeeignet sind.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans 922, in dessen Geltungsbereich die ausgeschriebenen Flächen liegen, lassen Einzelhandelsbetriebe nur zu, wenn diese
[...] im Zusammenhang insbesondere mit produzierenden sowie ver- und bearbeitenden gewerblichen Tätigkeiten stehen, zu denen auch Reparaturen und Serviceleistungen zählen. [...]
Diese Information finden Sie in der Begründung des Bebauungsplan 922 (Seite 9), die unter anderem im Downloadbereich der Ausschreibung verfügbar ist.