Wofür ist ein Wohn-Berechtigungs-Schein wichtig?
Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist
eine Bescheinigung.
Das kurze Wort für Wohn-Berechtigungs-Schein ist
W-B-S.
Wir schreiben im Text oft das kurze Wort.

Sie brauchen den WBS
wenn Sie eine geförderte Wohnung mieten wollen.
Eine geförderte Wohnung ist eine Wohnung
die nicht so teuer ist.
Dafür sorgt die Stadt Aachen.
Nur Menschen mit einem WBS
können eine geförderte Wohnung mieten.
Wer kann den Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen?
Sie können den WBS bekommen
wenn Sie in Aachen wohnen.
Oder wenn Sie in Aachen eine Wohnung suchen.
Wichtig:
Der WBS ist für Menschen mit wenig Geld.
Menschen mit genug Geld bekommen
keinen WBS.
Bitte informieren Sie sich vorher
ob Sie den WBS bekommen können.
Zum Beispiel im Internet.Wie bekomme ich den Wohn-Berechtigungs-Schein?

Sie müssen einen Antrag stellen.
Dafür brauchen Sie ein Antrags-Formular.
Hier bekommen Sie das Formular:- Am Info-Stand im Eingangs-Bereich
vom Haus Hackländer Straße 1. - In der Auslage vom Büro Nummer 123.
- Auf der Internet-Seite von der Stadt
Aachen:
Serviceportal der Stadt Aachen
So stellen Sie den Antrag:
- Füllen Sie das Antrags-Formular aus.
- Unterschreiben Sie das Antrags-Formular.
- Legen Sie alle Unterlagen dazu.
- Geben Sie den Antrag und die Unterlagen
im Eingangs-Bereich vom Haus
Hackländer Straße 1 ab.
- Am Info-Stand im Eingangs-Bereich
Welche Unterlagen müssen Sie abgeben?

- Das ausgefüllte Antrags-Formular
- die Personal-Ausweise von
allen Menschen in Ihrem Haushalt.
Oder für Menschen aus anderen Ländern
die Aufenthalts-Titel. - Bescheinigungen über das Einkommen
von allen Menschen im Haushalt.
Was kostet der Wohn-Berechtigungsschein?
Der WBS kostet mindestens 10 Euro.
Man nennt das eine Gebühr.
Die Gebühr müssen Sie überweisen.Wie lange dauert es bis ich den Wohn-Berechtigungs-Schein bekomme?

Die Stadt Aachen braucht 3 bis 4 Wochen.
Dann bekommen Sie den WBS mit der Post.
Bitte fragen Sie nicht bei der Stadt nach.
In dem Brief ist auch ein
Gebühren-Bescheid.
Darin steht
wohin Sie die Gebühren überweisen müssen.Kann ich den Wohn-Berechtigungs-Schein auch schneller bekommen?

Sie haben schon ein Miet-Angebot
für eine geförderte Wohnung.
Dann kommen Sie persönlich zu uns ins Büro.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit.
Zusätzlich brauchen wir
das schriftliche Miet-Angebot.Wann können Sie zu uns kommen?
Das sind unsere Öffnungs-Zeiten:
- Montags von 8 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr
und 13 Uhr bis 15 Uhr - Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr.

Sie können vorher einen Termin machen.
Schreiben Sie eine E-Mail an
service.wohnen@mail.aachen.deWas passiert wenn ich den Wohn-Berechtigungs-Schein verloren habe?
Wenn Sie den WBS verloren haben
müssen Sie uns das schreiben.
Sie bekommen dann wieder einen WBS.
Das kostet Geld.Was passiert wenn sich in meinem Haushalt etwas ändert?

Wenn sich in Ihrem Haushalt etwas ändert
müssen Sie sich in unserem Büro melden.
Vielleicht müssen Sie
andere Unterlagen abgeben.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Die Änderung vom WBS kostet Geld.Die Stadt Aachen hilft bei der Wohnungs-Suche
Die Stadt Aachen hilft Ihnen
wenn Sie eine geförderte Wohnung suchen.
Die Stadt Aachen hat dafür die
Wohnungs-Vermittlung.
Die Wohnungs-Vermittlung
ist in den Büros in der
Hackländerstraße 1.
Bitte bringen Sie Ihren WBS mit zum Termin.
Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH – Büro für Leichte Sprache Aachen.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.