Informationen zum

Wohn-Berechtigungs-Schein

Wofür ist ein Wohn-Berechtigungs-Schein wichtig?

Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist
eine Bescheinigung.
Das kurze Wort für Wohn-Berechtigungs-Schein ist
W-B-S.
Wir schreiben im Text oft das kurze Wort.

Sie brauchen den WBS
wenn Sie eine geförderte Wohnung mieten wollen.

Eine geförderte Wohnung ist eine Wohnung
die nicht so teuer ist.
Dafür sorgt die Stadt Aachen.
Nur Menschen mit einem WBS
können eine geförderte Wohnung mieten.

  • Wer kann den Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen?

    Sie können den WBS bekommen
    wenn Sie in Aachen wohnen.
    Oder wenn Sie in Aachen eine Wohnung suchen.

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    Wichtig:
    Der WBS ist für Menschen mit wenig Geld.
    Menschen mit genug Geld bekommen
    keinen WBS.
    Bitte informieren Sie sich vorher
    ob Sie den WBS bekommen können.
    Zum Beispiel im Internet.

  • Wie bekomme ich den Wohn-Berechtigungs-Schein?

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    Sie müssen einen Antrag stellen.
    Dafür brauchen Sie ein Antrags-Formular.
    Hier bekommen Sie das Formular:

    • Am Info-Stand im Eingangs-Bereich
      vom Haus Hackländer Straße 1.
    • In der Auslage vom Büro Nummer 123.
    • Auf der Internet-Seite von der Stadt
      Aachen:
      Serviceportal der Stadt Aachen

    So stellen Sie den Antrag:

    • Füllen Sie das Antrags-Formular aus.
    • Unterschreiben Sie das Antrags-Formular.
    • Legen Sie alle Unterlagen dazu.
    • Geben Sie den Antrag und die Unterlagen
      im Eingangs-Bereich vom Haus
      Hackländer Straße 1 ab.
  • Welche Unterlagen müssen Sie abgeben?

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    • Das ausgefüllte Antrags-Formular
    • die Personal-Ausweise von
      allen Menschen in Ihrem Haushalt.
      Oder für Menschen aus anderen Ländern
      die Aufenthalts-Titel.
    • Bescheinigungen über das Einkommen
      von allen Menschen im Haushalt.
  • Was kostet der Wohn-Berechtigungsschein?

    Der WBS kostet mindestens 10 Euro.
    Man nennt das eine Gebühr.
    Die Gebühr müssen Sie überweisen.

  • Wie lange dauert es bis ich den Wohn-Berechtigungs-Schein bekomme?

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    Die Stadt Aachen braucht 3 bis 4 Wochen.
    Dann bekommen Sie den WBS mit der Post.
    Bitte fragen Sie nicht bei der Stadt nach.
    In dem Brief ist auch ein
    Gebühren-Bescheid.
    Darin steht
    wohin Sie die Gebühren überweisen müssen.

  • Kann ich den Wohn-Berechtigungs-Schein auch schneller bekommen?

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    Sie haben schon ein Miet-Angebot
    für eine geförderte Wohnung.
    Dann kommen Sie persönlich zu uns ins Büro.
    Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit.
    Zusätzlich brauchen wir
    das schriftliche Miet-Angebot.

  • Wann können Sie zu uns kommen?

    Das sind unsere Öffnungs-Zeiten:

    • Montags von 8 Uhr bis 12 Uhr
    • Mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr
      und 13 Uhr bis 15 Uhr
    • Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr.
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    Sie können vorher einen Termin machen.
    Schreiben Sie eine E-Mail an
    service.wohnen@mail.aachen.de

  • Was passiert wenn ich den Wohn-Berechtigungs-Schein verloren habe?

    Wenn Sie den WBS verloren haben
    müssen Sie uns das schreiben.
    Sie bekommen dann wieder einen WBS.
    Das kostet Geld.

  • Was passiert wenn sich in meinem Haushalt etwas ändert?

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    Wenn sich in Ihrem Haushalt etwas ändert
    müssen Sie sich in unserem Büro melden.
    Vielleicht müssen Sie
    andere Unterlagen abgeben.
    Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
    Die Änderung vom WBS kostet Geld.

  • Die Stadt Aachen hilft bei der Wohnungs-Suche

    Die Stadt Aachen hilft Ihnen
    wenn Sie eine geförderte Wohnung suchen.
    Die Stadt Aachen hat dafür die
    Wohnungs-Vermittlung.
    Die Wohnungs-Vermittlung
    ist in den Büros in der
    Hackländerstraße 1.
    Bitte bringen Sie Ihren WBS mit zum Termin.


Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH – Büro für Leichte Sprache Aachen.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.

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