Wohn-Geld

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Alle Menschen haben ein Recht
auf eine passende Wohnung.
Aber oft können Menschen
die Wohnung nicht bezahlen.
Der Staat hilft diesen Menschen mit Geld.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.

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Wenn Sie Wohn-Geld brauchen
müssen Sie einen Antrag stellen.
Hier sind wichtige Infos zum Wohn-Geld.

Zum Beispiel

  • wer Wohn-Geld bekommt
  • was Sie in den Antrag schreiben müssen
  • welche Infos das Amt von Ihnen braucht.
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Achtung:
Das Wohn-Geld ist immer weniger
als zum Beispiel die ganze Miete.
Sie müssen immer auch selbst etwas bezahlen.
Deshalb sagt man:
Das Wohn-Geld ist ein Zuschuss.

  • Wer bekommt Wohn-Geld? 

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    Menschen mit wenig Geld können
    Wohn-Geld bekommen.

    Zum Beispiel

    • wenn Sie wenig Geld verdienen
    • wenn Sie Rente bekommen
    • wenn Sie Kranken-Geld
      bekommen
    • wenn Sie Arbeitslosen-Geld 1
      bekommen.
  • Wer bekommt kein Wohn-Geld?

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    Manche Menschen bekommen
    schon Geld vom Staat.
    Sie bekommen Grund-Sicherung vom Job-center.
    Diese Menschen bekommen kein Wohn-Geld.
    Denn das Job-Center bezahlt ihre Wohnung.

  • Wenn Sie in einer Miet-Wohnung wohnen

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    Sie wohnen in einer Miet-Wohnung
    und haben wenig Geld.
    Dann können Sie Wohn-Geld bekommen.
    Mit dem Wohn-Geld können Sie
    einen Teil von Ihrer Miete bezahlen.
    Das nennt man Miet-zuschuss.

  • Wenn Sie im eigenen Haus wohnen

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    Oft ist es so:
    Sie wohnen im eigenen Haus oder
    in einer eigenen Wohnung.
    Das Geld dafür haben Sie bei der Bank geliehen.
    Jetzt zahlen Sie jeden Monat Geld an eine Bank.
    Denn das Haus oder die Wohnung
    sind noch nicht ganz bezahlt.
    Man sagt dann auch:
    Es ist noch eine Belastung auf dem Haus.
    Wenn Sie die Belastungen nicht mehr bezahlen können:
    Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.
    Damit können Sie einen Teil von den Belastungen bezahlen.
    Das nennt man Lasten-Zuschuss.

  • Wie bekommt man Wohn-Geld?

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    Sie müssen für das Wohn-Geld
    einen Antrag beim Amt stellen.
    Das Amt entscheidet dann

    • ob Sie Wohn-geld bekommen
    • wieviel Wohn-geld Sie bekommen.
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    Am besten machen Sie es so:
    Holen Sie sich das Formular für den
    Antrag beim Amt für Wohn-geld.
    Dann füllen Sie das Formular aus.
    Auf dem Formular sind viele Fragen.
    Denn das Amt braucht viele Infos von Ihnen.
    Diese Infos nennt man auch Angaben.

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    Sie müssen die Angaben beweisen.
    Zum Beispiel mit einer Bescheinigung.
    Das nennt man dann: Nachweis.

  • Wichtige Fragen im Antrag

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    Wieviel Miete zahlen Sie jeden Monat?

    Bitte schreiben Sie in den Antrag

    • die Kalt-miete von der Wohnung.
      Das ist die Miete ohne die Kosten für die Heizung.
    • die Betriebs-kosten von der Wohnung.
      Dazu gehört um Beispiel das Geld für die Müll-abfuhr.

    Als Nachweis legen Sie eine Kopie vom Miet-vertrag zum Antrag.

    Sie leben im eigenen Haus

    Bitte schreiben Sie in den Antrag:
    Das zahlen Sie jeden Monat für die Belastung vom Haus.
    Bitte legen Sie eine Bescheinigung von Ihrer Bank zum Antrag.

    Die Bescheinigung bekommen Sie von Ihrer Bank.

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    Wieviel Einkommen haben Sie?

    Zum Einkommen gehört zum Beispiel

    • Geld, das Sie verdienen
    • eine Rente
    • wenn Sie Miete für eine
      andere Wohnung bekommen
    • Eltern-geld
    • Kranken-geld
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    Achtung:
    Sie müssen das ganze Einkommen nachweisen.
    Zum Beispiel:
    Mit einer Verdienst-bescheinigung vom Arbeitgeber.


    Wer lebt in Ihrem Haushalt?

    Bitte schreiben Sie in den Antrag:
    Diese Personen leben in meinem Haushalt.

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    Achtung:

    Sie müssen zu den Personen eine Beziehung haben.
    Zum Haushalt gehören zum Beispiel

    • Ehe-Partner
    • Kinder
    • Eltern.

    Aber: Zum Beispiel Studenten in einer Wohn-gemeinschaft
    gehören nicht zu einem Haushalt.

  • Wenn der Antrag fertig ist

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    Schicken Sie den fertigen Antrag mit allen Nachweisen an das Amt für Wohn-geld.

    Hier ist die Adresse:
    Servicebereich für Wohngeld

    Verwaltungsgebäude
    Bahnhofplatz
    52058 Aachen

    Sie können den Antrag auch persönlich dort abgeben.

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    Oder:
    Schicken Sie den Antrag per E-Mail.
    Hier ist die E-Mail-Adresse:

    wohngeld@mail.aachen.de

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    Oder:
    Schicken Sie den Antrag per Fax.
    Hier ist die Fax-Nummer:
    0241 / 432 – 56 47 0

  • Der Wohn-Geld-Bescheid

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    Das Amt prüft den Antrag.
    Das Amt entscheidet
    ob Sie Wohn-geld bekommen.

    Das Amt schickt Ihnen
    dann den Wohn-geld-bescheid.

    Im Bescheid steht

    • wieviel Wohn-geld Sie bekommen
    • ab wann Sie Wohn-geld bekommen
    • wie lange Sie Wohn-geld bekommen.

    Meistens ist es so: 
    Sie bekommen das Wohn-geld ab dem Monat
    in dem Sie den Antrag stellen.

    Hier ist ein Beispiel: 
    Sie stellen den Antrag im Mai.
    Dann bekommen Sie ab Mai das Wohn-geld.
    Meistens bekommen Sie das Wohn-geld für 12 Monate.
    Das steht im Bescheid.

    Im Wohn-geld-bescheid steht auch:
    Wann Sie wieder einen neuen Antrag stellen müssen.
    Damit Sie nach den 12 Monaten weiter Wohn-geld bekommen.

  • Wenn sich etwas ändert

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    Manchmal ändert sich etwas.
    Zum Beispiel:

    • Sie haben eine neue Arbeits-stelle
    • und verdienen mehr Geld.
    • Ein Kind ist aus der Wohnung aus-gezogen.
    • Sie sind umgezogen.

    Das müssen Sie dem Amt melden.
    Denn vielleicht bekommen Sie dann mehr oder weniger Wohn-geld.

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    Achtung:

    Wenn Sie dem Amt nicht Bescheid sagen
    oder zu spät
     Bescheid sagen:
    Dann müssen Sie vielleicht eine Strafe zahlen.

  • Wir helfen Ihnen beim Antrag

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    Für manche Menschen ist der Antrag schwierig.
    Denn man muss an sehr viele Dinge denken.
    Und: Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
    Wir helfen Ihnen gerne.

    Bitte melden Sie sich bei uns
    wenn Sie

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    • Fragen zum Wohn-geld haben
    • einen Antrag auf Lasten-Zuschuss stellen wollen
    • Hilfe beim Antrag brauchen.

    Rufen Sie uns an.
    Dann bekommen Sie einen Termin.
    Hier ist die Telefon-Nummer:
    0241 / 432 – 56 41 0

  • Wir helfen Ihnen auch in den Stadt-Teilen

    Auch in diesen Stadt-teilen bekommen Sie Wohn-geld:

    • Brand
    • Eilendorf
    • Haaren
    • Kornelimünster-Walheim
    • Laurensberg
    • Richterich.

    Wenn Sie in einem von den Stadt-Teilen wohnen:
    Gehen Sie am besten dort zur Wohn-geld-stelle.
    Die Wohn-geld-stelle ist im Bezirks-amt.
    Sie finden dort Ihren Ansprech-partner.

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Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH – Büro für Leichte Sprache Aachen.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.

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