
Warum brauchen Sie einen Personal-Ausweis?
Ab dem Alter von 16 Jahren müssen
Sie einen gültigen Ausweis haben.
Das nennt man:
Personal-Ausweis-Pflicht.
Nur deutsche Staatsbürger bekommen den Personal-Ausweis.
Es gibt auch noch andere Ausweise.
Zum Beispiel
- den Kinder-Reise-Pass
- den Reise-Pass
Wichtig:
Sie brauchen immer 1 Ausweis mit allen Infos zu Ihrer Person.

Für den Personal-Ausweis müssen Sie
einen Antrag im Bürger-Service stellen
Für den Antrag zum Personal-Ausweis
brauchen Sie einen Termin im Bürger-Service.
Sie müssen selbst dorthin kommen.
Der neue Personal-Ausweis
Der neue Personal-Ausweis
ist eine Karte aus Plastik.
Auf der Karte ist ein Foto von Ihnen.
Und auf der Karte stehen Ihre persönlichen Daten.Zum Beispiel
- Ihr Name
- Ihr Geburtstag
- Ihre Adresse
- wie groß Sie sind.
Das ist neu beim Personal-Ausweis
Auch ein Computer
kann den Personal-Ausweis lesen.
Denn Ihre Daten sind
im Personal-Ausweis gespeichert.
So können Sie den Personal-Ausweis auch im Internet benutzen.Man sagt auch:
Der neue Personal-Ausweis hat Online-Funktionen.
Was Sie mit dem Personal-Ausweis
noch alles machen können:- erklären wir Ihnen gerne am Telefon
- finden Sie auf der Internet-Seite vom
Bundes-Ministerium:
www.personalausweisportal.de
Das Foto für den Ausweis
Für den Personal-Ausweis
brauchen Sie ein besonderes Foto:
das biometrische Pass-Foto.
So muss das Foto aussehen:- Ihr Mund muss geschlossen sein.
- Ihre Augen muss man gut sehen können.
Die Brille darf nicht spiegeln.
Sie können so ein Foto auf Papier mitbringen.
Achtung:
Sie können das Foto- nicht als E-Mail schicken
- nicht auf einem USB-Stick mitbringen.
Sie können das Foto auch beim Bürger-Service machen.
In jedem Bürger-Service gibt es dafür ein Gerät.
Wir nennen das Gerät Biometrie-Terminal.
Das ist englisch.
Man spricht es: Bio - metrie - Tör - minel
Mit diesem Gerät können Sie ein biometrisches Foto machen.
Das Foto kostet 4,50 €.Achtung:
- Das Foto wird nicht auf Papier gedruckt.
- Das Foto können Sie nur
für den Ausweis benutzen.
Wenn Sie das Foto im Bürger-Service machen wollen:
Kommen Sie etwas früher zum Termin.
Dann haben Sie genug Zeit für das Foto.Sie müssen für den Personal-Ausweis zahlen
Das müssen Sie für den Personal-Ausweis zahlen:
Wenn Sie in Aachen wohnen- Sie sind jünger als 24 Jahre.
Dann zahlen Sie 22,80 Euro
für den Personal-Ausweis. - Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
Dann zahlen Sie 37,00 Euro
für den Personal-Ausweis.
Wenn Sie in Belgien oder in den Niederlanden wohnen
- Sie sind jünger als 24 Jahre.
Dann zahlen Sie 52,80 Euro
für den Personal-Ausweis. - Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
Dann zahlen Sie 67,00 Euro
für den Personal-Ausweis.
Wie können Sie zahlen?
Achtung:
Sie müssen das Geld immer sofort
beim Antrag zahlen.
Sie können- bar zahlen
- mit EC-Karte zahlen.
- Sie sind jünger als 24 Jahre.
Wie lange ist der Personal-Ausweis gültig?
Der Ausweis gilt für Personen
bis 23 Jahre: 6 Jahre lang
ab 24 Jahre: 10 Jahre langSie haben Ihren Personal-Ausweis verloren oder der Personal-Ausweis ist nicht mehr gültig
Ihr Personal-Ausweis ist jetzt schon nicht mehr gültig:
Dann können Sie von uns einen besonderen Ausweis bekommen.
Man nennt diesen Ausweis auch vorläufigen Personal-Ausweis.
Für diesen Ausweis müssen Sie auch einen Antrag
im Bürger-Service stellen.
Der vorläufige Personal-Ausweis hat keine Online-Funktionen.
Diesen Ausweis können Sie dann sofort mitnehmen.
Er ist bis zu 3 Monaten gültig und kostet 10 Euro.Sie wohnen in Aachen
Das müssen Sie zum Termin mitbringen- Ihren alten Personal-Ausweis oder
einen anderen gültigen Ausweis - ein biometrisches Pass-Foto
- Wenn Sie jünger sind als 16 Jahre
brauchen wir die Geburts-Urkunde
und Sie müssen mit Ihren Eltern
kommen.
Oder mit Ihrem gesetzlichen Vertreter.
Also mit einer Person
die für sie die Verantwortung hat.
Achtung:
Wenn zum Beispiel nur die Mutter
mitkommen kann:
Dann brauchen wir auch vom Vater
einen gültigen Ausweis.
Und einen Brief
dass er einverstanden ist.Sie wohnen in Belgien oder
in den NiederlandenDamit Sie Ihren Ausweis bei uns
bekommen, muss das stimmen:
Ihr Wohnsitz ist näher bei Aachen als
bei der nächsten deutschen Botschaft.
Zum Beispiel wenn Sie in Vaals oder Kelmis wohnen.
Wenn Sie weiter weg wohnen:
Dann bekommen Sie Ihren Ausweis bei
der nächsten deutschen Botschaft.Das müssen Sie zum Termin mitbringen
Bitte bringen Sie mit- Ihren alten Personal-Ausweis oder
einen anderen deutschen Ausweis - eine Melde-Bescheinigung
- von der Gemeinde im Ausland.
Darin muss zu lesen sein:
die Staats-Angehörigkeiten und
die Adresse von Ihrem Wohn-Ort.
Diese Melde-Bescheinigung darf
nicht älter sein als 6 Monate.- ein biometrisches Pass-Foto.
- Ihre Geburts-Urkunde
- Wenn sich etwas bei Ihren
persönlichen Daten geändert hat:
Bitte bringen Sie dann auch Ihre
Ehe-Urkunde mit.
Manchmal brauchen wir noch mehr
- Manchmal kann es sein:
- wir brauchen noch eine Abmelde-Bescheinigung
vom letzten deutschen Wohn-Sitz.
Das sagen Ihnen dann aber unsere Mitarbeiter.
Bei Fragen rufen Sie uns an.
Hier ist die Telefon-Nummer:
00 49 - 241 - 432 - 0.
Sagen Sie immer zuerst:
Ich wohne im Ausland.- Ihren alten Personal-Ausweis oder
Das brauchen Sie für Ihren Antrag zum Personal-Ausweis unter 16 Jahren
Für Ihren Antrag brauchen Sie:
- Ihren alten Personal-Ausweis oder
- einen anderen deutschen Ausweis
- eine Melde-Bescheinigung
von der Gemeinde im Ausland.
Darin muss zu lesen sein:
die Staats-Angehörigkeit und
die Adresse vom Wohn-Ort.
- Die Melde-Bescheinigung darf
nicht älter sein als 6 Monate.
- ein biometrisches Pass-Foto.
- Ihre Geburts-Urkunde
Wenn Ihre Geburts-Urkunde nicht
von einem deutschen Standesamt ist:
Dann brauchen wir eine Bescheinigung über
die Namens-Führung nach deutschem Recht.Diese Bescheinigung gibt es beim deutschen Standesamt.
- die Heirats-Urkunde von den Eltern
- die Unterschrift von beiden Eltern
auf dem Antrag
oder
ein Nachweis über das alleinige Sorge-Recht. - die Personal-Ausweise oder
Reise-Pässe von beiden Eltern.
Manchmal brauchen wir noch mehr
Manchmal kann es sein:- Wir brauchen noch eine Abmelde-Bescheinigung
vom letzten deutschen Wohnsitz. - Wir brauchen noch andere Dokumente
weil das Sorge-Recht im Ausland anders als in Deutschland ist.
Das sagen Ihnen dann aber unsere Mitarbeiter.
Bei Fragen rufen Sie uns an.
Hier ist die Telefonnummer:
00 49 - 241 - 432 - 0
Sagen Sie immer zuerst:
Ich wohne im Ausland.- Ihren alten Personal-Ausweis oder
Sie haben noch keinen deutschen Ausweis?
Wenn Sie noch keinen deutschen Personal-Ausweis oder deutschen Reise-Pass haben:
Dann bekommen Sie Ihren
Personal-Ausweis nicht in Aachen.
Das müssen Sie tun:
In dem Land wo Sie wohnen
gibt es so etwas wie ein deutsches Büro.
Sie können dort anrufen.
Die Mitarbeiter in dem Büro helfen Ihnen weiter.
So bekommen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.Wenn Sie in Belgien wohnen
Die Telefon-Nummer von der
Deutschen Botschaft in Brüssel ist:
0032 - 27 - 87 - 18 - 31Wenn Sie in den Niederlanden wohnen
Die Telefon-Nummer vom
Deutschen Generalkonsulat
in Amsterdam ist:
0031 - 20 - 57 - 47 - 70So holen Sie Ihren Personal-Ausweis ab
Wichtig:
Wir schicken Ihnen vorher einen Brief.
Wenn Sie den Brief haben:
Machen Sie einen Termin zum Abholen.Für den Termin rufen Sie uns an.
Die Telefon-Nummer ist
02 41 - 432 - 12 - 34
Sie können montags bis freitags
von 7.00 bis 18.00 Uhr anrufen.Sie holen den Ausweis immer da ab
wo sie den Antrag gestellt haben.
Beim Antrag-Stellen haben Sie ein
Merk-Blatt von uns bekommen.
Im Merk-Blatt lesen Sie oben links
eine Ausweis-Nummer: L73...
Diese Nummer brauchen Sie
um den Termin zu machen.Sie können auch auf der Internet-Seite nachschauen:
Passstatus online
Geben Sie dort Ihre Ausweis-Nummer ein.
Hier muss dann zu lesen sein:
Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)Im Brief ist die PIN-Nummer
Im Brief ist eine geheime Nummer
die nur Sie wissen dürfen:
Das ist die Persönliche Identifikations-Nummer.
Die kurze Form dafür ist PIN-Nummer.
Die PIN-Nummer brauchen Sie
wenn Sie den Ausweis im Internet benutzen wollen.
Sie müssen die PIN-Nummer nicht zum Termin mitbringen.Wenn Sie zum Abholen in den Bürger-Service kommen
Bitte bringen Sie mit- Ihren alten Personal-Ausweis oder einen anderen Ausweis
oder - den vorläufigen Personal-Ausweis
Ist das Ihr 1. Ausweis?
Dann können Sie das natürlich nicht.Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können, schicken Sie eine andere Person.
Dafür braucht die Person eine
schriftliche Vollmacht von Ihnen.- Ihren alten Personal-Ausweis oder einen anderen Ausweis
So holt eine andere Person für Sie den Personal-Ausweis ab
Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können: Schicken Sie eine andere Person.
Die Person muss einen eigenen Ausweis mitbringen.Bitte geben Sie der Person mit:
- Ihren alten Personal-Ausweis
- einen besonderen Zettel mit Ihrer
Unterschrift. Das nennt man dann:
eine schriftliche Vollmacht.
Für die schriftliche Vollmacht gibt es
ein besonderes Formular.
Der Name dafür ist:
Vollmacht zur Abholung
des Personal-Ausweises.
Das Formular bekommen Sie- von uns, wenn Sie den Antrag
für den Ausweis stellen. - wenn Sie uns anrufen.
Dann schicken wir es mit der Post. - auf der Internet-Seite.
Klicken Sie hier, dann können Sie
das Formular ausdrucken:
Vollmacht zur Abholung
des Personal-Ausweises
In das Formular schreiben Sie
den Namen von der Person.
Bitte kreuzen Sie auch an
dass Sie die Pin-Nummer
bekommen haben.
Geben Sie der Person das Formular mit.Wenn Sie den Ausweis von Ihrem Kind abholen wollen
Ihr Kind ist älter als 15 Jahre und 9 Monate.
Dann kann das Kind selbst den Personal-Ausweis abholen.
Wenn Sie als Eltern den Ausweis abholen wollen:
Dann brauchen Sie eine Vollmacht von Ihrem Kind.
Kontakt
Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH - Büro für Leichte Sprache Aachen
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.