Personal-Ausweis

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Warum brauchen Sie einen Personal-Ausweis?

Ab dem Alter von 16 Jahren müssen
Sie einen gültigen Ausweis haben.
Das nennt man:
Personal-Ausweis-Pflicht.
Nur deutsche Staatsbürger bekommen den Personal-Ausweis.
Es gibt auch noch andere Ausweise.

Zum Beispiel

  • den Kinder-Reise-Pass
  • den Reise-Pass

Wichtig:
Sie brauchen immer 1 Ausweis mit allen Infos zu Ihrer Person.

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Für den Personal-Ausweis müssen Sie
einen Antrag im Bürger-Service stellen
Für den Antrag zum Personal-Ausweis
brauchen Sie einen Termin im Bürger-Service.
Sie müssen selbst dorthin kommen.

  • Der neue Personal-Ausweis 

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    Der neue Personal-Ausweis
    ist eine Karte aus Plastik.
    Auf der Karte ist ein Foto von Ihnen.
    Und auf der Karte stehen Ihre persönlichen Daten.

    Zum Beispiel

    • Ihr Name
    • Ihr Geburtstag
    • Ihre Adresse
    • wie groß Sie sind.


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    Das ist neu beim Personal-Ausweis

    Auch ein Computer
    kann den Personal-Ausweis lesen.
    Denn Ihre Daten sind
    im Personal-Ausweis gespeichert.
    So können Sie den Personal-Ausweis auch im Internet benutzen.

    Man sagt auch:
    Der neue Personal-Ausweis hat Online-Funktionen.
    Was Sie mit dem Personal-Ausweis
    noch alles machen können:

  • Das Foto für den Ausweis  

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    Für den Personal-Ausweis
    brauchen Sie ein besonderes Foto:
    das biometrische Pass-Foto.
    So muss das Foto aussehen:

    • Ihr Mund muss geschlossen sein.
    • Ihre Augen muss man gut sehen können.
      Die Brille darf nicht spiegeln.

    Sie können so ein Foto auf Papier mitbringen.

    Achtung:
    Sie können das Foto

    • nicht als E-Mail schicken
    • nicht auf einem USB-Stick mitbringen.

    Sie können das Foto auch beim Bürger-Service machen.
    In jedem Bürger-Service gibt es dafür ein Gerät.
    Wir nennen das Gerät Biometrie-Terminal.
    Das ist englisch.
    Man spricht es: Bio - metrie - Tör - minel
    Mit diesem Gerät können Sie ein biometrisches Foto machen.
    Das Foto kostet 4,50 €.

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    Achtung:

    • Das Foto wird nicht auf Papier gedruckt.
    • Das Foto können Sie nur
      für den Ausweis benutzen.

    Wenn Sie das Foto im Bürger-Service machen wollen:
    Kommen Sie etwas früher zum Termin.
    Dann haben Sie genug Zeit für das Foto.

  • Sie müssen für den Personal-Ausweis zahlen

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    Das müssen Sie für den Personal-Ausweis zahlen:
    Wenn Sie in Aachen wohnen

    • Sie sind jünger als 24 Jahre.
      Dann zahlen Sie 22,80 Euro
      für den Personal-Ausweis.
    • Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
      Dann zahlen Sie 37,00 Euro
      für den Personal-Ausweis.

    Wenn Sie in Belgien oder in den Niederlanden wohnen

    • Sie sind jünger als 24 Jahre.
      Dann zahlen Sie 52,80 Euro
      für den Personal-Ausweis.
    • Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
      Dann zahlen Sie 67,00 Euro
      für den Personal-Ausweis.

    Wie können Sie zahlen?

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    Achtung:
    Sie müssen das Geld immer sofort
    beim Antrag zahlen.
    Sie können

    • bar zahlen
    • mit EC-Karte zahlen.
  • Wie lange ist der Personal-Ausweis gültig?

    Der Ausweis gilt für Personen
    bis 23 Jahre: 6 Jahre lang
    ab 24 Jahre: 10 Jahre lang

  • Sie haben Ihren Personal-Ausweis verloren oder der Personal-Ausweis ist nicht mehr gültig

    Ihr Personal-Ausweis ist jetzt schon nicht mehr gültig:
    Dann können Sie von uns einen besonderen Ausweis bekommen.
    Man nennt diesen Ausweis auch vorläufigen Personal-Ausweis.
    Für diesen Ausweis müssen Sie auch einen Antrag
    im Bürger-Service stellen.
    Der vorläufige Personal-Ausweis hat keine Online-Funktionen.
    Diesen Ausweis können Sie dann sofort mitnehmen.
    Er ist bis zu 3 Monaten gültig und kostet 10 Euro.

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    Sie wohnen in Aachen

    Das müssen Sie zum Termin mitbringen

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    • Ihren alten Personal-Ausweis oder
      einen anderen gültigen Ausweis
    • ein biometrisches Pass-Foto
    • Wenn Sie jünger sind als 16 Jahre
      brauchen wir die Geburts-Urkunde
      und Sie müssen mit Ihren Eltern
      kommen.
      Oder mit Ihrem gesetzlichen Vertreter.
      Also mit einer Person
      die für sie die Verantwortung hat.
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    Achtung:
    Wenn zum Beispiel nur die Mutter
    mitkommen kann:
    Dann brauchen wir auch vom Vater
    einen gültigen Ausweis.
    Und einen Brief
    dass er einverstanden ist.

    Sie wohnen in Belgien oder
    in den Niederlanden

    Damit Sie Ihren Ausweis bei uns
    bekommen, muss das stimmen:
    Ihr Wohnsitz ist näher bei Aachen als
    bei der nächsten deutschen Botschaft.
    Zum Beispiel wenn Sie in Vaals oder Kelmis wohnen.

    Wenn Sie weiter weg wohnen:
    Dann bekommen Sie Ihren Ausweis bei
    der nächsten deutschen Botschaft.

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    Das müssen Sie zum Termin mitbringen
    Bitte bringen Sie mit

    • Ihren alten Personal-Ausweis oder
      einen anderen deutschen Ausweis
    • eine Melde-Bescheinigung
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    • von der Gemeinde im Ausland.
      Darin muss zu lesen sein:
      die Staats-Angehörigkeiten und
      die Adresse von Ihrem Wohn-Ort.

    Diese Melde-Bescheinigung darf
    nicht älter sein als 6 Monate.

    • ein biometrisches Pass-Foto.
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    • Ihre Geburts-Urkunde
    • Wenn sich etwas bei Ihren
      persönlichen Daten geändert hat:
      Bitte bringen Sie dann auch Ihre
      Ehe-Urkunde mit.

    Manchmal brauchen wir noch mehr

    • Manchmal kann es sein:
    • wir brauchen noch eine Abmelde-Bescheinigung
      vom letzten deutschen Wohn-Sitz.

    Das sagen Ihnen dann aber unsere Mitarbeiter.

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    Bei Fragen rufen Sie uns an.
    Hier ist die Telefon-Nummer:
    00 49 - 241 - 432 - 0.
    Sagen Sie immer zuerst:
    Ich wohne im Ausland.

  • Das brauchen Sie für Ihren Antrag zum Personal-Ausweis unter 16 Jahren

    Für Ihren Antrag brauchen Sie:

    • Ihren alten Personal-Ausweis oder
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    • einen anderen deutschen Ausweis
    • eine Melde-Bescheinigung
      von der Gemeinde im Ausland.
      Darin muss zu lesen sein:
      die Staats-Angehörigkeit und
      die Adresse vom Wohn-Ort.
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    • Die Melde-Bescheinigung darf
      nicht älter sein als 6 Monate.
    • ein biometrisches Pass-Foto.
    • Ihre Geburts-Urkunde
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    Wenn Ihre Geburts-Urkunde nicht
    von einem deutschen Standesamt ist:
    Dann brauchen wir eine Bescheinigung über
    die Namens-Führung nach deutschem Recht
    .

    Diese Bescheinigung gibt es beim deutschen Standesamt.

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    • die Heirats-Urkunde von den Eltern
    • die Unterschrift von beiden Eltern 
      auf dem Antrag
      oder
      ein Nachweis über das alleinige Sorge-Recht.
    • die Personal-Ausweise oder
      Reise-Pässe von beiden Eltern.

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    Manchmal brauchen wir noch mehr
    Manchmal kann es sein:

    • Wir brauchen noch eine Abmelde-Bescheinigung
      vom letzten deutschen Wohnsitz.
    • Wir brauchen noch andere Dokumente
      weil das Sorge-Recht im Ausland anders als in Deutschland ist.
      Das sagen Ihnen dann aber unsere Mitarbeiter.
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    Bei Fragen rufen Sie uns an.
    Hier ist die Telefonnummer:
    00 49 - 241 - 432 - 0
    Sagen Sie immer zuerst:
    Ich wohne im Ausland.

  • Sie haben noch keinen deutschen Ausweis?

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    Wenn Sie noch keinen deutschen Personal-Ausweis oder deutschen Reise-Pass haben:
    Dann bekommen Sie Ihren
    Personal-Ausweis nicht in Aachen.
    Das müssen Sie tun:
    In dem Land wo Sie wohnen
    gibt es so etwas wie ein deutsches Büro.
    Sie können dort anrufen.
    Die Mitarbeiter in dem Büro helfen Ihnen weiter.
    So bekommen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

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    Wenn Sie in Belgien wohnen

    Die Telefon-Nummer von der
    Deutschen Botschaft in Brüssel ist:
    0032 - 27 - 87 - 18 - 31

    Wenn Sie in den Niederlanden wohnen

    Die Telefon-Nummer vom
    Deutschen Generalkonsulat
    in Amsterdam ist:
    0031 - 20 - 57 - 47 - 70

  • So holen Sie Ihren Personal-Ausweis ab

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    Wichtig:
    Wir schicken Ihnen vorher einen Brief.
    Wenn Sie den Brief haben:
    Machen Sie einen Termin zum Abholen.

    Für den Termin rufen Sie uns an.

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    Die Telefon-Nummer ist
    02 41 - 432 - 12 - 34

    Sie können montags bis freitags
    von 7.00 bis 18.00 Uhr anrufen.

    Sie holen den Ausweis immer da ab
    wo sie den Antrag gestellt haben.
    Beim Antrag-Stellen haben Sie ein
    Merk-Blatt von uns bekommen.
    Im Merk-Blatt lesen Sie oben links
    eine Ausweis-Nummer: L73...
    Diese Nummer brauchen Sie
    um den Termin zu machen.

    Sie können auch auf der Internet-Seite nachschauen:
    Passstatus online
    Geben Sie dort Ihre Ausweis-Nummer ein.
    Hier muss dann zu lesen sein:
    Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)

    Im Brief ist die PIN-Nummer

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    Im Brief ist eine geheime Nummer
    die nur Sie wissen dürfen:
    Das ist die Persönliche Identifikations-Nummer.
    Die kurze Form dafür ist PIN-Nummer.
    Die PIN-Nummer brauchen Sie
    wenn Sie den Ausweis im Internet benutzen wollen.
    Sie müssen die PIN-Nummer nicht zum Termin mitbringen.

    Wenn Sie zum Abholen in den Bürger-Service kommen
    Bitte bringen Sie mit

    • Ihren alten Personal-Ausweis oder einen anderen Ausweis
      oder
    • den vorläufigen Personal-Ausweis

    Ist das Ihr 1. Ausweis?
    Dann können Sie das natürlich nicht.

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    Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können, schicken Sie eine andere Person.
    Dafür braucht die Person eine
    schriftliche Vollmacht von Ihnen.


  • So holt eine andere Person für Sie den Personal-Ausweis ab

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    Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können: Schicken Sie eine andere Person.
    Die Person muss einen eigenen Ausweis mitbringen.

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    Bitte geben Sie der Person mit:

    • Ihren alten Personal-Ausweis
    • einen besonderen Zettel mit Ihrer
      Unterschrift. Das nennt man dann:
      eine schriftliche Vollmacht.
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    Für die schriftliche Vollmacht gibt es
    ein besonderes Formular.
    Der Name dafür ist:
    Vollmacht zur Abholung
    des Personal-Ausweises.
    Das Formular bekommen Sie

    • von uns, wenn Sie den Antrag
      für den Ausweis stellen.
    • wenn Sie uns anrufen.
      Dann schicken wir es mit der Post.
    • auf der Internet-Seite.
      Klicken Sie hier, dann können Sie
      das Formular ausdrucken:
      Vollmacht zur Abholung
      des Personal-Ausweises
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    In das Formular schreiben Sie
    den Namen von der Person.
    Bitte kreuzen Sie auch an
    dass Sie die Pin-Nummer
    bekommen haben.
    Geben Sie der Person das Formular mit.

    Wenn Sie den Ausweis von Ihrem Kind abholen wollen

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    Ihr Kind ist älter als 15 Jahre und 9 Monate.
    Dann kann das Kind selbst den Personal-Ausweis abholen.
    Wenn Sie als Eltern den Ausweis abholen wollen:
    Dann brauchen Sie eine Vollmacht von Ihrem Kind.

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Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH - Büro für Leichte Sprache Aachen

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.

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