Übersicht der Sportstätten

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Die Stadt Aachen (Fachbereich Sport) verwaltet insgesamt 49 Sportgroßspielfelder, 16 Gymnastikräume (inkl. Kampfsporträume), 65 Einfachturnhallen, sechs Zweifach- und sieben Dreifachporthallen sowie vier Schwimmhallen und ein Freibad.

Ein Diskuswerfer steht auf einem Startblock im Freibad Hangeweiher. Er zielt für seinen Wurf.

Von den 49 Großspielfeldern verfügen 23 über einen Kunstrasenbelag, 12 über einen Naturrasen und 13 über einen Tennenbelag. Zwei der Großspielfelder (Naturrasen- und Tennenspielfeld) liegen im Aachener Waldstadion, welches ausschließlich für leichtathletische Nutzung vorgesehen ist.

Die Vergabe von Nutzungszeiten für die Aachener Sportstätten erfolgt im Rahmen von Zuweisungen auf der Basis der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen sowie der Überlassungs- und Benutzungsordnung der Stadt Aachen.

Die Stadt Aachen macht alle Nutzer*innen der städt. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen darauf aufmerksam, dass während der Weihnachtsferien sämtliche Hallen geschlossen sind. Dies gilt auch für die Hallen, in denen die Schlüsselgewalt-Regelung eingeführt ist. Die Weihnachtsferien sind die einzigen Ferien, in denen auch „Schlüsselgewalt-Hallen“ nicht benutzt werden können. Einerseits können dadurch hohe Energiekosten eingespart werden, andererseits werden diese Ferien dazu genutzt, die jährlichen Grundreinigungen in den Schulsportstätten durchzuführen.

Für die Nutzung einer Sportstätte ist eine Genehmigung erforderlich. Für die Genehmignug der Nutzung einer Sportstätte in Aachen-Mitte sowie einer Sportstätten mit überbezirklicher Bedeutung wenden Sie sich bitte an Herrn Helten. Für alle anderen Genehmigungen steht Ihnen das jeweilige Bezirksamt zur Verfügung. 

Die Nutzungsgenehmigung wird erteilt, sofern entsprechenden zeitliche Kapazitäten bestehen und die Bedingungen der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen erfüllt werden. Damit eine Prüfung Ihrer Voraussetzungen möglich ist, richten Sie bitten Ihren Antrag für Sportstätten in Aachen Mitte und bei überbezirklicher Bedeutung an die Sportverwaltung mit dem entsprechenden Vordruck (PDF). Für alle anderen Anträge steht Ihnen das jeweilige Bezirksamt zur Verfügung. 
Anträge zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte, müssen mindestens drei volle Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der für die Zuweisung zuständigen Stelle eingehen.

Für Sportveranstaltungen, die während der Sommer-, Oster- oder Weihnachtsferien durchgeführt werden sollen, müssen Anträge mindestens drei volle Wochen vor Ferienbeginn vorliegen.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden.

Viele durch Vereine oder Unternehmen betriebene Sportstätten ergänzen das vielfältige Sportangebot in Aachen


Nicht öffentlich zugängliche Sportstätten

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