Stiftung Vonachten
Zweck der Stiftung ist vorrangig die Gewährung von Renten für jeweils ein Geschäftsjahr an mit dem Stifter höchstens bis zum 12. Grad verwandte Nachkommen seiner Schwester Josefine Ww. Jos. Brehm und seiner Halbschwestern Bernhardine, Gertrud und Maria Vonachten. Die Höhe der Rente beträgt 200,-- € pro Geschäftsjahr, soweit sich aus § 2 Absätze 3 und 4 (für den Fall einer Überzahl an Bewerbern) oder aus § 2 Absatz 6 der Stiftungsverfassung (für den Fall einer Minderzahl an Bewerbern) nichts Abweichendes ergibt.
Hintergrund
Am 15. November 1872 errichtete Herr C.L. Vonachten ein Testament, in dem er die Stadt Aachen zur Universalerbin seines gesamten Vermögens einsetzte und die Vergabe von Stipendien angeordnet hat. Die Stadt Aachen ist Trägerin der Stiftung und verwaltet das Stiftungsvermögen als Sondervermögen treuhänderisch unter Beachtung der hierfür geltenden gemeinderechtlichen Bestimmungen.
Verfassung der Stiftung und Formulare
Die ausgefüllten Formulare bitte ausdrucken, und unterschrieben an folgende Adresse schicken:
An die
Oberbürgermeisterin
der Stadt Aachen
Fachbereich Finanzsteuerung
52058 Aachen