Stiftung Houben

Zweck der Stiftung ist die Vergabe von jährlich höchstens zwei Stipendien für die Dauer eines Geschäftsjahres zur Förderung der Schulausbildung an weiterführenden Schulen, deren Abschluss zum Studium an Universitäten oder ähnlichen Hochschulen (z.B. Fachhochschulen) berechtigt  - frühestens ab der untersten Klasse weiterführender Schulen -, und zur Förderung des Studiums an Universitäten oder ähnlichen Hochschulen (z.B. Fachhochschulen) bis höchstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Stipendiaten.


Hintergrund

Frau Louise Houben hat am 23.06.1887 ein Testament errichtet, in dem sie ihr „gesamtes übriges Vermögen“ der Stadt Aachen mit der Auflage geschenkt und vermacht hat, daraus eine Houben´sche Stiftung zu bilden, aus der Stipendien gewährt werden sollen. Die Stadt Aachen ist Trägerin der Stiftung und verwaltet das Stiftungsvermögen als Sondervermögen treuhänderisch unter Beachtung der hierfür geltenden gemeinderechtlichen Bestimmungen.


Verfassung der Stiftung und Formulare

Die ausgefüllten Formulare bitte ausdrucken, und unterschrieben an folgende Adresse schicken:

An die
Oberbürgermeisterin
der Stadt Aachen
Fachbereich Finanzsteuerung
52058 Aachen


Kontakt

Bundesverband Deutscher Stiftungen

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