Stiftungen

Familienstiftungen

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Unselbstständige Stiftungen

  • Alten- und Siechenfonds

    Die Stiftung Alten- und Siechenfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Betreuung, Unterbringung und Pflege von alten Menschen dienen.

  • Armenfonds

    Die Stiftung Armenfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Mittel für die Förderung der Jugendhilfe, Altenhilfe, Erziehung und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung fallbezogener Projekte von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken in den vorgenannten Bereichen.

  • Ausbildungsfonds

    Die Stiftung Ausbildungsfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Mittel für die Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln insbesondere für die Betreuung, Pflege, Bildung, Erziehung, Förderung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.

  • Cockerill-Liebermann-Stiftung  

    Die Cockerill- und Liebermann-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck, bedürftige alleinstehende Frauen - in Ausnahmefällen auch alleinstehende Männer -  christlicher Konfession zu unterstützen.

  • Elisabethspitalfonds

    Der Elisabethspitalfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen und mildtätigen Zweck, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Kranken-, Siechen- und Behindertenfürsorge sowie der Gesundheitsvorsorge und Sportförderung dienen.

  • Hannelore und Gunther Ingo Weyer-Stiftung

    Die Stiftung Hannelore und Gunther Ingo Weyer verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Mittel für die Förderung der Jugendhilfe und Hilfe für behinderte Kinder zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung fallbezogener Projekte von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken in den vorgenannten Bereichen. Dabei werden 50% der zur Verfügung stehenden Mittel für den Verein „Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Region Aachen“ verwendet.

  • Kinder- und Jugendfonds

    Die Stiftung Kinder- und Jugendfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils  geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dienen.

  • Ludwig Mies van der Rohe-Stiftung

    Zweck dieser Stiftung ist die Förderung von Schülern der Berufsfachschule für Technik bzw. ihrer Ergänzungs-/Nachfolgeeinrichtung an der Mies-van-der-Rohe-Schule (Gewerbl. Schule I).

  • Stiftung Dassen  

    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke, bedürftige und elternlose Kinder zu unterstützen.

  • Stiftung van Gils

    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke, minderjährige Waisen und Halbwaisen – insbesondere Waisen und Halbwaisen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf Hilfe anderer angewiesen sind – zu unterstützen.

  • Stiftungsfonds für Musik, Wissenschaft und Kunst  

    Der Stiftungsfonds für Musik, Wissenschaft und Kunst verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen Zweck, den Zuschussbedarf des Suermondt-Ludwig-Museums und Couvenhauses ganz oder teilweise zu finanzieren.

  • Stiftung Poth

    Die Stiftung Johanna Poth verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck, bedürftige Aachener Bürger und kriegsblinde Aachener Bürger zu unterstützen.

  • Stiftung zugunsten der Salvatorkirche

    Die Stiftung zugunsten der Salvatorkirche verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, die bauliche Unterhaltung der Salvatorkirche ganz oder teilweise zu finanzieren.

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Bundesverband Deutscher Stiftungen

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