Denkmale

Kulturdenkmale

Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Objekte, die die Zeiten überdauert haben und Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung darstellen.

Bekannt sind die Hügelgräber am Klausberg, die aus der frühen bis mittleren Bronzezeit (ca. 1000 bis 100 v. Chr.) stammen. Sie bestehen aus lose aufgeschichteten, unbehauenen Steinen, die einen darunter liegenden Sarkophag bedecken. 1924 hat der Aachener Professor Liese eines dieser Hügelgräber freigelegt und untersucht.


Naturdenkmale

Als Naturdenkmal werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, einerseits aus naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen, andererseits wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit.

Im Wald sind zahlreiche Einzelbäume oder Baumgruppen, u. a. auch die so genannten Kopfbuchen am Aachener Landgraben als Naturdenkmal ausgewiesen. Geologische Naturdenkmale existieren in Form ehemaliger Steinbrüche, z. B. der historische Steinbruch „Münsterkull“ im NSG Klauser Wäldchen / Frankenwäldchen oder stellen geologische Besonderheiten dar wie die Zyklopensteine.


Bodendenkmale

Ein bedeutendes Bodendenkmal im Aachener Wald ist der Landgraben. Der äußere Landgraben, auch Aachener Landwehr, stellte die Außengrenze des Aachener Reiches dar und diente seit dem späten Mittelalter als Grenzbefestigung. Er bestand aus einem Wall mit beidseitigem Graben. Der Wall selbst war mit einer dichten – für Angreifer nahezu unpassierbaren – Buchenhecke bepflanzt, die bis vor rund 100 Jahren regelmäßig beschnitten wurde. Relikte der durchgewachsenen Hecke finden sich heute in Form bizarr anmutender Kopfbäume.

Der innere Landgraben grenzte den Aachener Wald von der Aachener Heide ab. Er diente dazu, den Vieheintrieb in den Wald zu kontrollieren.

Teile des Landgrabens wurde im Rahmen des Förderprojekts EuRegionale 2008 instand gesetzt.

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