Fahrradstraßen

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, deren Fahrbahn Radfahrenden vorbehalten ist. Sie wird mit Verkehrszeichen (VZ) kenntlich gemacht.

VZ 244.1 "Beginn einer Fahrradstraße"

Durch Einrichtung einer Fahrradstraße wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert, indem Radfahrenden auf diesen Strecken Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr eingeräumt werden.

Die Top-3-Regeln in Fahrradstraßen sind

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h,
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren,
  • per Zusatzzeichen Zugelassene (Kfz, Motorräder u.a.) sind zu Gast.

Fahrradstraßen sind keine Radwege.

Freigabe weiterer Verkehrsteilnehmender
Optional können z.B. Motorisierte per Zusatzzeichen in Fahrradstraßen zugelassen werden. Dies geschieht primär, um

  • Anwohnenden der Fahrradstraße die Erreichbarkeit ihres Wohnsitzes mit dem privaten Kfz bzw.
  • zwingend notwendigem Wirtschaftsverkehr die Erreichbarkeit der ggf. in einer Fahrradstraße liegenden Ziele

zu ermöglichen.

Motorisierter Transitverkehr soll Fahrradstraßen grundsätzlich meiden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass das hierfür mögliche Zusatzverkehrszeichen 1020-30 "Anwohner frei" von Kraftfahrzeugführenden missinterpretiert wird.
Daher hat die Stadt Aachen sich dazu entschieden, Anwohnenden das Befahren von Fahrradstraßen mittels einer Kombination aus Zusatzverkehrszeichen

  • 1022-12 "Krafträder (auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) frei" und
  • 1024-10 "Pkw frei"

zu erlauben. Durch die klare Priorisierung wird deutlich, dass die Straße vorrangig dem Radverkehr vorbehalten ist und Motorisierte sich Radfahrenden unterzuordnen haben.


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