fortlaufend: Aktionen zur Sensibilisierung für den Überholabstand zwischen Kfz und Radfahrenden
Zu geringer Überholabstand ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle zwischen Rad- und Kfz-Verkehr auf der Strecke. Bei zu engem Überholen werden sowohl Überholende als auch Rad Fahrende gefährdet. Radfahrende bewegen sich – anders als Kfz-Führende – auf zwei Rädern. Sie fahren oft leicht schwankend an, bis sie sich auf der Strecke stabilisiert haben. Auf der Strecke müssen sie Sog und Druck, den die an ihnen schneller vorbeifahrenden Fahrzeuge erzeugen, ausgleichen und auf Schlaglöcher und Unebenheiten reagieren können. Hierzu benötigen sie Raum, der ihnen diese Reaktion ermöglicht.
Zu enger Abstand beim Überholen schränkt diesen Reaktionsraum ein. Das erzeugt Angst und Unbehagen. Daher der Appell: erst überholen, wenn hierbei mindestens 1,50 m Abstand eingehalten werden kann.
Gründe für zu geringen Überholabstand sind u.a.
- Mangelndes Bewusstsein: Vielen Bürger*innen ist die Wichtigkeit des Überholabstandes nicht bewusst. Diese soll die Kampagne sensibilisieren.
- Fehlerhafte Einschätzung: Da die Perspektive aus dem Auto heraus schwer einzuschätzen ist, wird der Abstand oft falsch eingeschätzt. Hierzu lädt die Stadt Aachen im Rahmen von Aktionstagen an ihrem Stand mit freundlicher Unterstützung vom cambio carsharing in reale Pkw ein und lässt den Abstand zu nebenstehenden Fahrrädern einschätzen.
Überholabstand ist keine Frage von Recht.
Der Konflikt Pkw-Radfahrende mündet allzu oft in einer belehrenden und kategorisch argumentierenden „Sackgasse“. Motorisierte werfen den Radfahrenden vor, sie würden ihr Recht kategorisch durchsetzen wollen. Radfahrende fühlen sich in ihren Ängsten nicht verstanden. Was vielen nicht klar ist: Es gibt klare physikalische Gründe, warum der Überholabstand mindestens 1,5 m betragen sollte.
Dennoch: Die Rechtslage
Das Thema „Überholabstand“ ist keine „Lex-Aachen“.
StVO § 5 Abs. 4
„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden."
Das Gebot wurde 1975 aufgestellt, um Verkehrsteilnehmende über richtiges Verhalten beim Überholen umfassend zu unterrichten. Einen in Metern messbaren Abstand gibt das Gesetz nicht an.
Unfallsachverständige können die Entfernung des überholenden Fahrzeugs zum rechten Fahrbahnrand rekonstruieren.
Schlussfolgerungen für die Straße
Ist ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich, ist der motorisierte Verkehr angehalten, so lange hinter Rad Fahrenden zu fahren, bis ein Überholen mit mindestens 1,5m seitlichem Abstand möglich ist. Während des Überholvorgangs kann es auch erforderlich sein, kurzzeitig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, sofern diese frei ist.
Im Fall von mehrstreifigen Fahrbahnen in eine Fahrtrichtung kann schon die Nutzung des linken Fahrstreifens beim Überholen der auf dem rechten Fahrstreifen Rad Fahrenden den nötigen Abstand erzeugen.
Um auf dieses Gefahrenpotenzial aufmerksam zu machen sensibilisiert die Stadt Aachen Verkehrsteilnehmende mittels verschiedener Aktionen und Medien für dieses Thema.
In Umlauf gebrachte Medien
- Warnwesten für Rad Fahrende, die kostenfrei ausgegeben werden,
- 800 Aufkleber, die auf das Heck der städtischen Fahrzeuge, die Pkw der ASEAG und die öffentlichen Räder von Velo City Aachen aufgebracht wurden,
- 800 Aufkleber, die in den Cockpits der städtischen Fahrzeuge sowie die Cockpits der Busse der ASEAG aufgebracht wurden,
- Außenwerbung auf einem Linienbus der ASEAG,
- 1.500 Aufkleber für die Cockpits der privaten Pkw, die mittels Postkarten an die Bürger*innen der Stadt Aachen mit erläuternden Hintergrundinformationen verteilt wurden.
- Aufklärung und Mitmachaktionen an Aktionsständen, wie z.B. FahrRadTag, EUREGIO-Wirtschaftsschau, im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (EMW), Jubiläum der Verkehrswacht Aachen, Tage der offenen Tür an den Bezirksämtern, Aktionstage der Polizei NRW u.v.m.
Die Westen sind kostenfrei erhältlich
- auf Anfrage im Fachbereich 68/210, Lagerhausstraße 20,
- zu den Öffnungszeiten bei der Radstation Aachen https://www.wabe-aachen.de/de/wabe-ev/arbeit-und-soziale-integration/beschaeftigungsprojekte/radstation-radwerkstatt, Bahnhofstraße 22 (gegen kleine Spende)
- alljährlich am Stand des FahrRad- und Mobilitätstags der Stadt Aachen oder im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (EMW),
- im Rahmen der Mobilitätstestwochen, in denen Betriebe bzw. die Mitarbeitenden eingeladen werden, verschiedene Mobilitätsangebote kostenfrei zu testen,
- auf den geführten Touren der städtischen Kampagne "FahrRad in Aachen" https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_strasse/clevermobil/fahrrad_in_aachen/index.html
- 10/2020: Film "Mit dem Rad in AC."
- Gerne hat die Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität Weishaupt Film bei der Erstellung des Image-Films "Mit dem Rad in AC." unterstützt. Am Pontwall, Aachens erstem baulich geschütztem Radfahrstreifen (engl. "protected bike lane" - PBL), stellten sich am 27.10.2020 zwei Planer*innen gemeinsam mit aktiven Radfahrenden für einen ca. einstündigen Filmdreh zur Verfügung.
- Die am Pontwall eingefangene Szene stellt einen Baustein im Imagefilm "Mit dem Rad in AC." dar, mit dem sich Bernd Weishaupt als Initiator und Filmemacher für nachhaltige Verkehrsentwicklung engagiert.
- Weishaupt sagt selber: "Die Idee für den Film kam mir zu Beginn der Pandemie im März 2020. Mobilität per Rad hat durch die Pandemie nochmal einen ganz anderen Stellenwert bekommen. Daher war und ist es mir wichtig, die positiven Ansätze zur Förderung des Radverkehrs, die in der Stadt Aachen bei Bürgern, Unternehmen und Institutionen zu erkennen sind, darzustellen und so für die Nutzung des Fahrrades als Verkehrsmittel in Alltag und Freizeit zu werben."
- Der Film steht online zur Verfügung