09/2024: Zweites Pilotprojekt „PBL“ (Flexpfosten)
Auf der Heinrichs- und Monheimsallee zwischen Maxstraße und Rolandstraße wurden im September 2024 die Arbeiten für eine weitere, baulich auf der Fahrbahn abgetrennte Radverkehrsanlage abgeschlossen. Auf einer Länge von insgesamt 800 m wird der Radverkehr nun baulich getrennt vom Kfz-Verkehr auf einer Radverkehrsanlage von 1,50 m-2,30 m Breite geführt.
Die bauliche Trennung erfolgt als Pilotprojekt für Aachen mittels flexibler Pfosten. Sie tragen - ergänzend zur objektiven Sicherheit - aufgrund ihrer physischen Trennwirkung dem Anspruch des subjektiven Sicherheitsempfindens Rad Fahrender Rechnung.
Die Verwaltung hat sich im Vorfeld intensiv mit verschiedenen Kommunen und Herstellern bzgl. des Trennelementes ausgetauscht.
Flexible Pfosten zur baulichen Trennung zeichnen sich v.a. dadurch aus, dass sie
- hinsichtlich Regenwasserabfluss keine lineare Barriere darstellen und so auch Laub und Straßenverunreinigungen auf natürliche Weise in die Abläufe der Kanalisation eingespült werden können,
- aufgrund ihrer Höhe auch optisch eine gute Barrierewirkung zur Trennung des motorisierten und des Radverkehrs haben. Aufgrund des geplanten linearen Abstandes von 2,50 m unterbinden sie auch das Parken/Halten für Kfz auf der Radverkehrsanlage,
- ein Halten/Parken auf dem angrenzenden Gehweg ebenfalls unterbinden,
- aufgrund ihrer Knickfunktion flexibel auf Anfahren reagieren und so zwar eine trennende aber keine beschädigende Wirkung zeigen,
- im Fall von Defekten aufgrund der Verschraubung in der Fahrbahnoberfläche mit geringem Aufwand ausgetauscht werden können und
- sich in der vorgeschlagenen anthrazitfarbenen Ausführung auch stadtgestalterisch gut integrieren lassen und aufgrund ihrer reflektierenden Banderolen im oberen und der Glasperlen im Sockelbereich auch bei Dunkelheit gut erkennbar sind.
In Teilen wurde die Radverkehrsanlage zum Schutz der Entsorgenden des Stadtbetriebs und der Rad Fahrenden beidseitig mit flexiblen Pfosten ausgestattet, so dass gefährdendes Vorbeifahren an bzw. Überfahren der Radverkehrsanlage durch Kfz unterbunden wird.
Die Pfosten behindern in der geplanten Ausführung den Betrieb der Entsorgenden nicht.
Die Radverkehrsanlage wurde auf ihrer gesamten Länge gemäß dem Ziel 3 des Radentscheid flächig rot eingefärbt.
Da durch die neuen Pfosten entlang der Radverkehrsanlage das regelwidrige Halten des Kfz-Verkehrs auf dem Gehweg ebenfalls wirkungsvoll unterbunden wird, konnten die gusseisernen Pfosten, die diese Funktion bis dato auf dem Gehweg übernahmen, entfallen. Daher steht nun auch dem Fußverkehr wieder die volle Gehwegbreite zur Verfügung.
Die Maßnahme insgesamt trägt sowohl dem objektiven als auch dem subjektiven Bedürfnis nach mehr Verkehrssicherheit Rechnung.