Unfallkommission (UK)
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage des Abschnitts zu § 44 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (Straßenverkehrsordnung) vom 22.05.2017 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren 414-61.05.04 und des Ministeriums für Verkehr III B 358.91.16 vom 10.06.2021 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet.
Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde 68/400, Straßenbaulastträgerin 68/500, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner*innen (68/200), die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde, der Aachener Stadtbetrieb (E/18 GB5) und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Unfallkommission tagt regelmäßig bzw. anlassbezogen.
Ziel der Kommission ist es, die örtlichen Unfälle reaktiv zu analysieren und proaktiv Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu entwickeln und umzusetzen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Unfällen mit Personenschaden und auf der frühzeitigen Erkennung negativer Unfallentwicklungen.
Am 16.12.2024 wurde die Vorlage "Bericht über die Maßnahmen der Unfallkommission in ihrer Jahressitzung am 28.08.2024" dem Mobilitätsausschuss vorgelegt.
Sie beinhaltet die Maßnahmen, die in der Jahresunfallkommissionssitzung am 28.08.2024 beraten und beschlossen wurden.