Parktarife Straßenrand

In gekennzeichneten Bereichen besteht die Pflicht, für das Parken einen Parkschein zu lösen. Dabei werden zwei Tarifzonen unterschieden in Aachen. Die Unterscheidung in Tarifzone 1 und 2 ist auf dieser Karte erkennbar. 


Aktuell:

Seit dem 20. Oktober 2025 sind die bisherigen Regelungen zur Höchstsparkdauer verändert. In der Innenstadt wurde die Höchstparkdauer von 1 Stunde auf vier Stunden erweitert. In den Zonen BU1 und W durfte bisher höchstens zwei Stunden geparkt werden. Mit Abschluss der Umstellung der Automaten wird diese Regelung aufgehoben. 

Bei jedem Automaten wird während der Aufspielung der neuen Software bis Mitte November der neue Tarif an den Automaten mittels Aufklebern angepasst. 

In der App EasyPark ist die Neuregelung seit dem 20.10.2025 aktiv.

Stadtkarte mit Tarifzonen

Regelungen

Alle Straßen innerhalb des Alleenrings und auf dem Alleenring sowie Zollamtstraße, Hackländerstraße, Friedlandstraße und untere Burtscheider Straßen gehören zur Tarifzone 1. Hier müssen Parktickets von Montag bis Samstag zwischen 9 und 21 Uhr gekauft werden. Die Parkhöchstdauer beträgt 4 Stunden. Der Tarif beträgt 3 Euro je angefangener Stunde. Die Regelung ist seit dem 20. Oktober 2025 mit der App  EasyPark buchbar. An den Parkscheinautomaten kann der Tarif erst gelöst werden, wenn der jeweilige Automat umgestellt wurde. Dies soll bis Mitte November 25 abgeschlossen sein

Alle anderen Straßen im Stadtgebiet mit Bewohnerparkzonen gehören zur Tarifzone 2. Hier gilt die Bedienpflicht an Parkscheinautomaten von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr sowie an Samstagen von von 9 bis 14 Uhr. Allerdings gibt es für folgende Parkzonen und Parkplätze Ausnahmen, die auf den Automaten dargestellt sind: 

  • In den Bewohnerparkzonen E, K, N, O, T, V und Z gilt die Bedienzeit von Montag bis Samstag bis 21 Uhr.
  • In Zone KU ist das Parken an Samstagen nicht gebührenpflichtig.
  • Auf dem Parkplatz Vaals-Grenze ist das Parken auch an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig.

In der Tarifzone 2 gibt es keine Parkhöchstdauer. Achtung: Von Okt. - Nov. 2025 werden die Automaten in den Zonen BU1 und W angepasst. In diesen beiden Zonen durfte bisher höchstens zwei Stunden geparkt werden. Mit Abschluss der Umstellung der Automaten wird diese Regelung aufgehoben. An den Automaten ist erkennbar, welche Regelung gilt.

Der Parktarif beträgt 1 Euro für die ersten 40 Minuten ("Mindesteinwurf") und 50 Cent für jede weitere angefangenen 20 Minuten. In den dunkelgrau hinterlegten Bewohnerparkzonen der Tarifzone II werden Tagestickets angeboten:

  • 5 Euro in der Parkzone Ost 2
  • 6 Euro in den Parkzonen E2, BU2, Ost 3 sowie auf der Parkpalette Kleverstraße in Burtscheid
  • 8 Euro in den Parkzonen V, U und Ost 1


Handyparken mittel "EasyPark"

In Aachen können Autofahrende in allen Bewohnerparkzonen die Kurzparktarife mit der Handy-App von EasyPark-App bezahlen.

Symbolfoto App-Parken

Damit Sie keine zusätzlichen Servicegebühren je Parkvorgang bezahlen müssen, müssen Sie den "EasyPark Lokal Aachen"-Tarif auswählen. Wie das geht ist erklärt auf der Homepage von EasyPark. Wir haben hierzu als Hilfe auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung hinterlegt.


Hilfe benötigt?

Das Handyparken ist ein Angebot der Firma EasyPark.

Bitte senden Sie Ihre Anliegen an: post@easypark.net

Geben Sie als Referenz Mobilfunknummer, KFZ-Kennzeichen oder Kundennummer an). Der Kundendienst ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer +49 221 2601899 erreichbar.

Fehlender oder abgelaufener Parkschein? 

Die Bedienpflicht der Parkscheinautomation wird intensiv kontrolliert in Aachen. Bei Verstößen ist ein "Verwarngeld" fällig. Dieses liegt mindestens bei 20 Euro. Wird festgestellt, dass ein Pkw länger als 3 Stunden ohne gültigen Parkschein parkt, so kann sich das Verwarngeld lt. Bußgeldkatalog auf 40 Euro erhöhen.

bußgeld-info.de

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