Lastenradförderprogramm für Aachener Familien
(Stand September 2025)
(Stand September 2025)
Um die von der Stadt Aachen gesteckten Klimaziele zu erreichen, wurden im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) auch 2025 wieder Familien mit Kindern bei der Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern unterstützt. In diesem Jahr wurden 300.000 Euro bereitgestellt um Aachener Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Umstieg von der individuellen Pkw-Nutzung auf eine emissionsarme Mobilität zu fördern.
Die Förderantragsstellung ist geschlossen, die Mittel für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft. Für die Folgejahre sind zum jetzigen Stand keine weiteren Förderprogramme geplant. Durch gegebenenfalls nicht genutzte Förderungen kann es dazu kommen, dass ab November 2025 die Antragsstellung noch einmal geöffnet wird. Weitere Informationen werden Ende Oktober an dieser Stelle bekanntgegeben.
Gefördert werden Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Eine Förderung von Sonderfällen ist auf Antrag und nach individueller Prüfung möglich. Details dazu in der Förderrichtlinie. Als Beispiele seien hier genannt:
Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abweichend davon werden auch sogenannte Longtails gefördert, sofern für diese Lastenräder fahrzeugtypische Komponenten gekauft werden, welche auch diese Räder zum Einsatz als Lastenrad befähigen und sich dadurch eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden. Dazu gehört bspw. die Kombination eines festverschraubten Transportbehälters am Lenker mit mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz. Ein einfacher Kindersitz reicht zur Erlangung der Förderfähigkeit nicht aus. Die Stadt Aachen behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen, wenn die Befähigung zum Lastenrad nicht oder nicht eindeutig einzuordnen ist. Gefördert werden zudem Fahrradanhänger.
| Einkommens-gruppe | Summe der Haushaltseinkünfte | Förderhöhe | Förderung | Förderhöhe |
| Jahreseinkommen | E-Lastenrad | Lastenrad | Fahrradanhänger | |
| 1 | bis 28.000 € | 2.500 € | 1.250 € | 400 € |
| 2 | bis 40.000 € | 2.200 € | 1.100 € | 350 € |
| 3 | bis 54.000 € | 2.000 € | 1.000 € | 300 € |
| 4 | bis 68.000 € | 1.600 € | 800 € | 200 € |
| 5 | bis 87.000 € | 1.200 € | 600 € | 100 € |
| 6 | bis 105.000 € | 800 € | 400 € | 100 € |
| 7 | bis 120.000 € | 300 € | 150 € | 0 € |
| 8 | über 120.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Aktueller Hinweis: Die Antragsstellung ist zurzeit nicht möglich, die Fördermittel sind ausgeschöpft!
Das ist möglich, im Antrag muss dies im entsprechenden Feld angegeben werden. Mit der Antragsstellung muss das Angebot des Händlers hochgeladen werden. Mit der Förderzusage erhalten Sie einen Verwendungsnachweis als Vordruck. Dieser muss zusammen mit dem Leasingvertrag bei der Stadt Aachen eingereicht werden. Zusätzlich wird eine formlose Absichtserklärung zur Übernahme des Lastenrades nach Ablauf der mindestens dreijährigen Leasingdauer benötigt. Im Anschluss erhalten Sie die Förderung auf Ihr im Antrag angegebenes Bankkonto.
Bei erfolgreicher Übermittlung über das Serviceportal erhalten Sie eine Bestätigung. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der großen Nachfrage bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen, sollten Sie dann noch keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich gerne unter lastenrad@mail.aachen.de
Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Es wird darum gebeten, von Nachfragen zur Mittelverfügbarkeit abzusehen.
Die Antragsstellung ist geschlossen, es werden keine Anträge mehr entgegengenommen. Zurzeit ist keine Neuauflage des Förderprogramms geplant. Sie können jedoch Lastenräder an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet ausleihen. Mehr Informationen dazu unter aachen.de/lara.
Nein, das ist leider nicht möglich, die Förderung soll Familien und Alleinerziehende zum Umstieg vom Auto auf ein (E-) Lastenrad bewegen, die bisher noch nicht über ein Lastenrad verfügen.
Ja dies ist möglich, es wird jedoch empfohlen eine Mail mit dem Änderungswunsch an lastenrad@mail.aachen.de zu senden, damit eine Förderfähigkeit des alternativen Rades bestätigt werden kann.
Das ist möglich und muss nicht an die Stadt gemeldet werden, wenn es sich um das gleiche Modell handelt.
Nachdem der Verwendungsnachweis sowie die geforderten Unterlagen - und damit Ihr Vorgang - abschließend geprüft wurde, erhalten Sie die Zahlung des Förderbetrags unaufgefordert auf Ihr im Antrag angegebenes Bankkonto. Sollten Sie 4 Wochen nach Einreichen weder Rückmeldung oder Zahlungseingang erhalten haben, wird um Nachricht an lastenrad@mail.aachen.de gebeten.
Die Stadt Aachen nutzt Ihre Daten um Ihre Berechtigung auf eine Förderung zu überprüfen, dazu werden Ihre Angaben mit den bei der Meldebehörde hinterlegten Daten abgeglichen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden Sie im Datenschutzblatt sowie in der Förderrichtlinie.
Leider nicht, das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Antragsstellende, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Aachen haben.
Die Polizei empfiehlt in den Diebstahlschutz eines Rades 10% des Kaufpreises zu investieren. Bewährt hat sich die Kombination aus zwei unterschiedlichen Schlössern (Bügel-, Falt-, Kettenschloss, etc.). Zusätzlich können bei vielen Rädern GPS Sender eingesetzt werden, was für hochwertige Räder sinnvoll sein kann. Das Rad sollte immer an einem festen Gegenstand angeschlossen werden, die Entnahme des Akkus ist ebenfalls empfehlenswert. Auch zu einer Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus wird dringend geraten.