Foto des Aachener Wald

Wölfe

Wildtiere in Not: Was tun?
Die StädteRegion Aachen hat eine Hotline-Telefonnummer freigeschaltet. Sie ist in Notfällen täglich von 9 bis 16 Uhr erreichbar: 0241 5198-2600

Der Wolf gehört zu den international „streng geschützten“ Tierarten und unterliegt der strengsten Schutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Somit ist es verboten, Wölfe zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eine Jagd auf Wölfe ist daher ausnahmslos untersagt. Um Wölfe nicht an den Menschen zu gewöhnen und ihnen unnatürliche Verhaltensweisen anzutrainieren (sog. Habituation), sind auch das Füttern oder Anlocken der Tiere explizit von den Verboten erfasst.

Gibt es Wölfe in Aachen?

Nachdem der Wolf in Europa fast 180 Jahre als ausgestorben galt, kehrt er allmählich in alte Lebensräume zurück. Seit 2016 sind Meldungen über Wolfssichtungen auch in NRW gestiegen und es wurden Wolfsgebiete mit sesshaften Tieren ausgewiesen. Eine Ausweisung als Wolfsgebiet erfolgt dabei bei einer festen Ansiedlung von Wölfen, das heißt bei mehrfach bestätigten Nachweisen von einem Individuum über einen längeren Zeitraum. Die Wolfsgebiete werden mit einer großräumigen Schutzzone, der sogenannten Pufferzone ausgewiesen. Die Stadt Aachen liegt mit den Städten Eschweiler und Stolberg in der „Pufferzone“ des im Jahr 2019 ausgewiesenen Wolfsgebietes „Eifel-Hohes Venn“.

Mitte Januar 2022 wurde im Aachener Stadtwald ein wolfähnliches Tier gesichtet. In der Nacht zum 15. Januar 2022 waren am Stadtrand von Aachen Schafe von einem Wolf angegriffen worden. Ein Lamm wurde getötet und weitgehend gefressen, das Mutterschaf musste später durch einen Tierarzt eingeschläfert werden. Die Stadt Aachen berichtete dazu in den lokalen Medien, leitete die Hinweise an die zuständigen Behörden weiter und führte Gesprächen mit verschiedenen Nutzergruppen. Mittlerweise wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt, dass es sich um einen echten Wolfsnachweis handelte. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen einen Wolf als Verursacher ermitteln. Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1924m stammt aus dem Rudel Hechtel-Eksel im belgischen Flandern, wo er bereits am 28. Oktober 2020 erstmals genetisch erfasst worden war. Dieses Rudel mit den Elterntieren GW1479f („Noella“) und GW979m („August“) hatte im Jahr 2020 erstmals vier Welpen, von denen zwei im Oktober 2020 in Belgien bei Verkehrsunfällen getötet wurden.

Mitte Februar sind mehrere Sichtungen von vermeintlichen Wölfen bei der Stadt Aachen eingegangen. In einem Fall wurde das Tier fotografiert. Nach der Weiterleitung des Hinweises durch die untere Naturschutzbehörde and das LANUV, wurde der Hinweis nach Auswertung des Bildmaterials als echter Wolfsfall gewertet und in der offiziellen Datenbank veröffentlicht: Liste nachgewiesener Wölfe

Eine dauerhafte Ansiedelung von Wölfen in Städten wie Aachen ist trotz des Wolfsvorkommens unwahrscheinlich und nicht zu erwarten, da der Wolf, im Gegensatz zu Wildtieren wie Füchsen oder Wildscheinen kein Kulturfolger ist. Wölfe verlassen in der Regel bis zum Ende des zweiten Lebensjahrs die Elternrudel und gehen auf Suche nach einem eigenen Revier, wobei sie ausgesprochen ausdauernde Läufer sind und in einer Nacht bis zu 70 Kilometer zurücklegen können.

Wolf gesehen: was ist zu tun?

Auch in einem etablierten Wolfsgebiet ist es äußert unwahrscheinlich, dass es zu direkten Begegnungen zwischen Wolf und Mensch kommt. Angriffe von Wölfen auf Menschen sind in Deutschland nicht dokumentiert und es ist kein Fall von einem aggressiven Verhalten gegenüber dem Menschen bekannt. Nehmen Wölfe einen Menschen wahr, ergreifen sie nicht immer direkt die Flucht, sondern ziehen sich meist langsam zurück. Die Sichtung eines Wolfes stellt daher nicht gleich einen Grund zur Beunruhigung dar. Kommt es zu einer Begegnung mit einem Wolf, sollten die folgenden Verhaltensregeln beachtet werden:

  • Versuchen Sie nicht, sich dem Wolf zu nähern, ihn zu füttern oder anzufassen. Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre natürliche Scheu vor Menschen verlieren können.
  • Laufen Sie nicht weg, sondern bleiben Sie stehen und geben Sie dem Tier Zeit, sich zurückzuziehen. Möchten Sie selber den Abstand vergrößern, ist ein langsames rückwärtsgehen möglich.
  • Durch laute Ansprache, ein Klatschen oder ein Winken mit dem Armen können Sie den Wolf auf sich aufmerksam machen und ihn vertreiben.
  • Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden.

Sichtungen von Wölfen können Sie der unteren Naturschutzbehörde (umwelt@mail.aachen.de) melden. Damit die Hinweise entsprechend verwendet werden können, sind die Angaben

  • Wer (Kontaktdaten der Person, die den Wolf gesichtet hat)
  • Wann (Tag und ungefähre Uhrzeit),
  • Wo (möglichst genau, ggfs. auf einer Karte eingezeichnet),
  • Fotonachweis (falls vorhanden) erforderlich.

Die untere Naturschutzbehörde leitet die Hinweise an die für das Wolfsmonitoring verantwortliche Stelle weiter. Sofern Bildmaterial verfügbar ist, kann eine Auswertung durch das LANUV erfolgen. Bei einer Bestätigung, wird der Hinweis als offizieller Nachweis in der Datenbank der Wolfsnachweise des Landes aufgenommen. Die Informationen sind öffentlich zugänglich und können unter dem folgenden Link abgerufen werden: Liste nachgewiesener Wölfe.

Tiere gerissen oder verletzt: was nun?

Nutztierrisse, Entschädigungen und Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz – Zuständigkeiten und Ansprechpartner/innen

Da die Stadt Aachen in der Pufferzone eines offiziellen Wolfsgebietes liegt, können Zuwendungen für Präventions- und Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf gewährt werden, für die seit dem 1. Januar 2022 der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter zuständig ist.


Nutztierrisse und Entschädigungen

Sofern Sie einen Nutztierriss feststellen, informieren Sie innerhalb von 24 Stunden die zuständigen Wolfsberater/innen. Eine Liste der für Aachen verantwortlichen Wolfsberater*innen kann hier eingesehen werden: Wolfsmanagement

Die Wolfsberater/innen leiten Hinweise auf Übergriffe von Wölfen auf Haus- und Nutztiere sofort an die Kreisordnungsbehörde sowie die zuständige örtliche Ordnungsbehörde der Stadt/Gemeinde und an das LANUV weiter, dokumentieren die Fundumstände und die äußeren Verletzungen von getöteten oder verletzten Haus- und Nutztieren mit Zustimmung des Tierhalters und erstellen die Dokumentation nach den Vorgaben des LANUV. Alternativ kann auch das LANUV kontaktiert werden:

Werktags: 02361 3050,

Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: 0201 714488

Im Gegensatz zu einem offiziellen Wolfsgebiet, können in einer Pufferzone Entschädigungen auch gewährt werden, ohne das vorherige Präventionsmaßnahmen ergriffen worden sind. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen:

a) für den Schaden, der grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme der Halterin oder des Halters dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) oder einer oder einem vom LANUV bestellten regionalen Wolfsberaterin oder Wolfsberater zu melden ist, ist eine amtliche Rissprotokollierung erfolgt,

b) bei einer amtlichen Feststellung, die durch das LANUV erfolgt, der Wolf eindeutig als Verursacher festgestellt wurde oder mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann sowie

c) eine amtliche Wertermittlung durch die zuständige Stelle erfolgt ist.

Entschädigungszahlungen, sog. Billigkeitsleistungen können zu 100% für den amtlich ermittelten Marktwert der durch den Wolf direkt getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde) sowie der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde) sowie der Verluste durch Verwerfen (Tot- und Fehlgeburten), die Ausgaben für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich Ausgaben für tierärztliche Bestätigungen und der Medikamente, Sachschäden, die durch einen Wolfsübergriff an Zäunen und Schutzvorrichtungen entstanden sind, die Ausgaben für die Untersuchung von tot aufgefundenen Nutz- und Haustieren durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt sowie die Ausgaben für die Gebühren der Tierwertermittlung gewährt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer/Entschädigung


Präventionsmaßnahmen

Durch die Lage der Stadt Aachen in einer Pufferzone können Herdenschutzmaßnahmen zu 100% finanziert werden. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter zuständig. Herdenschutzmaßnahmen können Ausgaben zur Sicherung von Tierhaltungen von Schafen und Ziegen sowie von Gehegewild durch Anschaffung beziehungsweise Optimierung von bestehenden Standardschutzzäunen nebst Zubehör (insbesondere Weidezaungerät und Akku) sowie Ausgaben zur Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden (zum Beispiel Pyrenäen-Berghund oder Maremmano-Abruzzese).

Auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer sind ausführliche Informationen zum Antragsverfahren zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es offizielle Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die Fragen zum praktischen Herdenschutz beantworten können.

Landwirtschaftskammer/Herdenschutz

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