Lärmschutz
Lärm – insbesondere Umgebungslärm – ist in den Städten und Gemeinden Deutschlands auch aufgrund der dichten Besiedelung und Bebauung ein alltägliches Problem geworden. Dieser entsteht in der Hauptsache durch Verkehrsträger – insbesondere durch Kraftfahrzeuge und Eisenbahnen – sowie auch durch Industrie, Gewerbe, Baustellen und Flugverkehr. Hinzu treten alle Arten des Lärms aus anderen menschlichen Aktivitäten wie das Betreiben von Gartengeräten oder andere Geräuschquellen.
In der Hauptwirkung werden die Menschen zunächst nur durch den Lärm belästigt. Dabei wirkt sich Lärm auf die Kommunikation aus, auf die Konzentration, aber auch auf die Erholung und Entspannung der Menschen. Sobald aber Erholung und Entspannung des Menschen negativ beeinflusst werden, kann man langfristig durchaus auf negative Einwirkungen auf das Allgemeinbefinden schließen.
Wirkt Lärm längere Zeit oder in belastend hoher Lautstärke auf Menschen und Lebewesen ein, kann er akute oder chronische Krankheitsbilder auslösen.
Lärmaktionsplan der Stadt Aachen
Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Kommunen verpflichtet, auf Grundlage der Lärmkartierung alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung (LAP) zum Schutz der Bürger*innen durchzuführen. Die Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie ist durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nach §47 d vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für
- Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen
und
- Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern (wie Aachen).
Die aktualisierte Lärmkarte der Stadt steht hier als Bild und im Umgebungslärmportal vom MUNV unter Lärmkarten NRW (www.umgebungslaerm.nrw.de) zur Verfügung:

Vorbeugender Lärmschutz
Der vorbeugende Lärmschutz im Rahmen des Immissionsschutzes beschäftigt sich mit Fragen des Umgebungslärms, der hauptsächlich durch Verkehrsträger wie Straße und Schiene verursacht wird, aber ebenso durch Fluglärm ausgelöst wird.
Ziel ist es, den Belastungen durch Umgebungslärm in der städtischen Planung Raum zu geben und durch planerische Maßnahmen (Bauleitplanung – Bebauungsplanverfahren, Masterpläne) sowie im Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungen, Planungen) das Schutzbedürfnis der Bürger*innen zu vertreten. Insbesondere gesunde Wohnverhältnisse werden hier angestrebt. Durch Lärmaktionsplanung sollen insbesondere die Belastungen, die aus dem alltäglichen Verkehr auf den Straßen Aachens entstehen, langfristig gemindert werden.
Wer ist für was zuständig?

Fragen zu Umgebungslärm: innerstädtischen Kraftfahrzeug
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Fragen zu Umgebungslärm: Kraftfahrzeugverkehr auf Bundes- und Landesstraßen
Fragen zu Umgebungslärm: Schienenwegen des Bundes
Fragen zu Lärm: Industrie und Gewerbe
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Lärm: Nachbarschaft, Gastronomie etc.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung sowie die Bezirksämter sind Ansprechpartner für Lärmbelästigungen und Lärmbelastungen, die aus dem alltäglichen Leben entstehen, z.B. Lärm aus der Nachbarschaft (z.B. Rasenmäher etc.), Lärm aus Gastronomie und nächtliche Ruhestörungen.
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Lärm: Gaststätten
Zuständig ist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung und die Bezirksämter. Im Einzelfall ist die Beschwerde schriftlich an das Ordnungsamt zu richten. Geben Sie bitte Art und Zeitpunkt der Belästigung möglichst genau an. Erwähnen Sie bitte auch eventuelle Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dieser Lärmbelästigung.
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.