Lärmschutz

Lärm – insbesondere Umgebungslärm – ist in den Städten und Gemeinden Deutschlands auch aufgrund der dichten Besiedelung und Bebauung ein alltägliches Problem geworden. Dieser entsteht in der Hauptsache durch Verkehrsträger – insbesondere durch Kraftfahrzeuge und Eisenbahnen – sowie auch durch Industrie, Gewerbe, Baustellen und Flugverkehr.  Hinzu treten alle Arten des Lärms aus anderen menschlichen Aktivitäten wie das Betreiben von Gartengeräten oder andere Geräuschquellen.

In der Hauptwirkung werden die Menschen zunächst nur durch den Lärm belästigt. Dabei wirkt sich Lärm auf die Kommunikation aus, auf die Konzentration, aber auch auf die Erholung und Entspannung der Menschen. Sobald aber Erholung und Entspannung des Menschen negativ beeinflusst werden, kann man langfristig durchaus auf negative Einwirkungen auf das Allgemeinbefinden schließen.

Wirkt Lärm längere Zeit oder in belastend hoher Lautstärke auf Menschen und Lebewesen ein, kann er akute oder chronische Krankheitsbilder auslösen.

Lärmaktionsplan der Stadt Aachen

Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Kommunen verpflichtet, auf Grundlage der Lärmkartierung alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung (LAP) zum Schutz der Bürger*innen durchzuführen. Die Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie ist durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nach §47 d vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für 

  • Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen

und

  • Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern (wie Aachen).

Die aktualisierte Lärmkarte der Stadt steht hier als Bild und im Umgebungslärmportal vom MUNV unter Lärmkarten NRW (www.umgebungslaerm.nrw.de) zur Verfügung:

Umgebungslärmkarte von Aachen

Zum Lärmaktionsplan

Vorbeugender Lärmschutz

Der vorbeugende Lärmschutz im Rahmen des Immissionsschutzes beschäftigt sich mit Fragen des Umgebungslärms, der hauptsächlich durch Verkehrsträger wie Straße und Schiene verursacht wird, aber ebenso durch Fluglärm ausgelöst wird.

Ziel ist es, den Belastungen durch Umgebungslärm in der städtischen Planung Raum zu geben und durch planerische Maßnahmen (Bauleitplanung – Bebauungsplanverfahren, Masterpläne) sowie im Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungen, Planungen) das Schutzbedürfnis der Bürger*innen zu vertreten. Insbesondere gesunde Wohnverhältnisse werden hier angestrebt. Durch Lärmaktionsplanung sollen insbesondere die Belastungen, die aus dem alltäglichen Verkehr auf den Straßen Aachens entstehen, langfristig gemindert werden.

Wer ist für was zuständig?

Organigramm Lärmschutz in Aachen

Weitere Informationen

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