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06.03.2026: 2026 keine Haushaltsmittel mehr für die Förderung

Am 03.03.2026 hat der Ausschuss für Umwelt und Klima die Empfehlung gegeben, die Haushaltsmittel für das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude für das Jahr 2026 einzusparen. Die Antragstellung muss daher geschlossen werden. Alle Anträge, die ab dem 01.01.2026 eingegangen sind, werden nicht bearbeitet.

Offene Anträge, die bis zum 31.12.2025 eingegangen sind, können noch mit Haushaltsmitteln aus 2025 beschieden werden, solange ausreichend Restmittel verfügbar sind. Die offenen Anträge aus 2025 werden derzeit noch bearbeitet und erhalten bei erfolgreicher Prüfung zeitnah einen Förderbescheid.
Die bereits beschiedenen Förderungen aus den letzten Jahren werden nach Abschluss der Maßnahmen und Prüfung der erforderlichen Nachweise weiter ausgezahlt.

04.11.2025: Antrag bis zum 31.12.2025 stellen und Fördermittel sichern

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und auch in diesem Jahr sind wieder über 300 Förderanträge für energiesparende Maßnahmen bei der Stadt Aachen eingegangen. Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen, haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, sich die Förderung für energiesparende Maßnahmen im Gebäude der Stadt Aachen zu sichern.

Alle Anträge, die bis zum 31.12.2025 über das Serviceportal eingehen, können noch mit den aktuellen Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2025 bearbeitet werden. Bei erfolgreicher Prüfung kann somit zeitnah ein Förderbescheid ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle geforderten Unterlagen über das Serviceportal vor dem Stichtag eingereicht werden und die Haushaltsmittel nicht vorher ausgeschöpft sind.
Stellen Sie Ihren Antrag daher möglichst zeitnah und sichern Sie sich die Fördermittel für Ihr Projekt.

Für Anträge, die ab dem 01.01.2026 gestellt werden, gilt: nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung mit der Möglichkeit zum Maßnahmenbeginn. Eine Förderzusage in Form des Förderbescheids kann Ihnen jedoch erst nach Freigabe des Haushalts 2026 zugesichert werden. Zu erwarten ist dies frühestens für den Zeitraum Ende bis Mitte Mai 2026. Informationen hierzu folgen.

Unter Downloads finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie und eine Übersicht der geförderten Maßnahmen. Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die Hinweise unter „Konditionen und Antragstellung“ durch.

Bei Fragen zum Förderprogramm erreichen Sie uns telefonisch innerhalb der Sprechzeiten oder können diese an altbau@mail.aachen.de senden. Haben Sie noch grundsätzliche Fragen zum Thema Sanierung und Fördermöglichkeiten? Dann können Sie sich beim Altbau plus e.V. initial beraten lassen.

05.06.2025: Nach Freigabe des städtischen Haushalts 2025 können die gestellten Anträge wieder bearbeitet werden.

Nachdem zum 31.12.2024 die Antragsbearbeitung zunächst gestoppt wurde, werden die Anträge nun wieder abgearbeitet. Die Zuwendungsbescheide für die in 2025 gestellten Anträge werden zeitnah und in Reihenfolge des Antragseingangs abgearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Zur Zeit müssen Sie mit meiner Wartezeit von mehreren Monaten rechnen.

Weiterhin erhalten Sie nach Antragstellung zeitnah die „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ im Serviceportal, damit Sie mit der Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahmen bereits beginnen können und die Vorgabe der Richtlinie „der Antragstellung vor Beginn der Maßnahme“ einhalten können. 

Achtung: Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Förderzusage dar.

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