Beantragung & Hinweise der Förderung

Antragstellung

Anträge auf Förderung stellen Sie über das Serviceportal der Stadt Aachen.

Förderanträge können nur bewilligt werden, wenn eine Fördersumme von mindestens 500 Euro erreicht wird (Bagatellgrenze). Bitte prüfen sie vor Antragstellung, dass ihr Antrag die Fördersumme von 500 € erreicht. Anträge mit einer Gesamt-Fördersumme unter 500 € werden im Rahmen der Prüfung abgelehnt.

Nutzen Sie für die Antragstellung das Serviceportal. Dort erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung für ihren Antrag.

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt beantragt und bewilligt werden. Erst nach Zugang des Bewilligungsbescheides oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie über das Serviceportal zeitnah eine weitere Nachricht mit der Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Mit Erhalt dieser Nachricht dürfen die von Ihnen beauftragten Fachunternehmen mit den beantragten Maßnahmen beginnen. Die Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist keine Förderzusage und löst auch keinen Anspruch auf Förderung aus. Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen. Ob und in welchem Umfang eine Förderung bewilligt werden kann, können wir erst nach genauer Prüfung und Bearbeitung der Antragsunterlagen feststellen.

Bitte beachten Sie auch die Frist von 18 Monaten zur Umsetzung der Maßnahme in der Richtlinie. Danach erlischt der Anspruch auf die Auszahlung der Förderung.

Anträge können ausschließlich über das Serviceportal gestellt werden. Der Antrag über das Serviceportal ist unter Dokumente verlinkt Antrag Serviceportal Stadt Aachen.
Wenn Probleme bei der Beantragung über das Serviceportal auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an: altbau@mail.aachen.de

Sobald Ihr Antrag von uns bearbeitet wurde, informieren wir Sie. Wir melden uns aktiv bei Ihnen, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen.

Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung

Vor der Antragstellung sollten Sie sich mit dem Förderprogramm und den benannten Fördervoraussetzungen der einzelnen Maßnahmen vertraut machen. Die wichtigsten Fragen finden sie auch im Dokument Infoblatt Antragstellung zum Download.

  • Ausschluss der steuerlichen Ermäßigung § 35c EStG

    Sanierungskosten können nur einmal steuerlich berücksichtigt werden. Wenn die Förderung der Stadt Aachen oder eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden, ist eine Beantragung der steuerlichen Abschreibung der entstandenen Sanierungskosten beim Finanzamt nach §35c EStG nicht mehr möglich. Weitere Informationen zu Abschreibung nach §35c EstG erhalten Sie bei ihrem örtlichen Finanzamt.

  • Förderung nur möglich für Objekte im Stadtgebiet Aachen

    Die Förderung der Stadt Aachen kann nur für Gebäude im Stadtgebiet Aachen beantragt werden. Für Objekte in der Städteregion Aachen können sie sich hier über die Förderprogramme der Städteregion informieren.

  • Mindestfördersumme von 500 €

    Es werden nur Anträge gefördert die eine Mindestfördersumme von 500 € (brutto) erreichen. Anträge mit Fördersummen unter 500 € werden abgelehnt. Prüfen Sie vor Antragstellung, ob die Mindestsumme erreicht wird.

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Service Portal. Danach kann mit der Umsetzung begonnen werden.

  • Liegen Ihnen für alle förderfähigen Maßnahmen aussagekräftige Angebote vor?

    Auf Basis der eingereichten Angebote wird Ihr Förderbetrag berechnet. Entsprechen die Angebote nicht dem letztendlichen Auftragsvolumen wird Ihr Förderbetrag möglicherweise zu gering bewertet und kann dann zur Auszahlung nicht mehr angehoben werden.

  • Sind die geforderten Effizienzwerte dem Angebot eindeutig zu entnehmen?

    Angebote denen die geforderten U-Werte und Nachweise (siehe Richtlinie) nicht entnommen werden können, führen dazu, dass die Maßnahme für die Förderung nicht berücksichtigt werden kann. In umfangreichen Angeboten markierten Sie bitte die zutreffenden Positionen. Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung.

    Wichtig: Bei Angeboten zum Tausch von Fenstern werden in den Angeboten oft die Ug-Werte benannt (nur das Fensterglas). Für die Förderung wird der Nachweis der Uw-Werte gefordert (Fensterrahmen und Glas). Achten Sie bei den Angeboten auf die Ausweisung der Uw-Werte, um die Förderung erhalten zu können. Für den Fenstertausch ist die Fläche der Fenster maßgeblich. Fügen Sie immer eine Berechnung der Fensterflächen bei. Diese ist in der Regel nicht Bestandteil der Angebote.

  • Wie kann ich die Boni beantragen?

    Boni für die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen können nur bewilligt werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen auch im gleichen Antrag beantragt werden. Wählen Sie dafür die entsprechenden Maßnahmen im Antrag und die zugehörigen Boni aus. Entsprechende Angebote müssen dem Antrag beigefügt werden.

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Kontakt

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Inhaltliche Fragen

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Fragen zum Stand der Förderung

Mail: altbau@mail.aachen.de
Tel.: 0241 43236-990
Di, Fr: 9.30 Uhr - 12 Uhr
Do: 11 Uhr - 13 Uhr

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