Auszahlung und Konditionen der Fördermittel
Auszahlung der Fördermittel
Die Fördermittel werden erst nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der geforderten Nachweise ausgezahlt.
Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Bescheid Datum umgesetzt und gegenüber der Stadt Aachen nachgewiesen werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die Förderung.
Die Auszahlung der Förderbetrags ist erst möglich, wenn alle im Bescheid benannten Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Teilauszahlungen des Förderbetrags sind nicht möglich.
Folgende Nachweise sind über das entsprechende Konto der Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Aachen für die Auszahlung des Förderbetrages vollständig einzureichen. Bei Problemen mit der Einreichung der Nachweise kontaktieren Sie uns per Mail an altbau@mail.aachen.de
- Den Maßnahmen zugeordnete Kosten-/Verwendungsnachweise: Als Kostennachweis sind die Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen, sowie die zugehörigen Zahlungsbelege (z.B. Kopie des Kontoauszuges) einzureichen. Aus der Schlussrechnung müssen das Datum der Auftragserteilung sowie der Ausführungszeitraum erkennbar sein. Je nach Maßnahme sind mit dem Kostennachweis weitere Nachweise einzureichen.
- Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme durch die Bescheinigung Fachunternehmen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme/n ist mit der entsprechenden Bescheinigung Fachunternehmen nachzuweisen. Die entsprechenden Vorlagen „Bescheinigung Fachunternehmen 8.1 Gebäudehülle (2024)“ und „Bescheinigung Fachunternehmen 8.2 Gebäudetechnik (2024)“ oder „Bescheinigung Fachunternehmen 8.1 Gebäudehülle (2022)“ und „Bescheinigung Fachunternehmen 8.2 Gebäudetechnik (2022)“ finden Sie unter Dokumente zum Download. Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung haben wir für Sie in diesem Informationsblatt zusammengestellt.
- Weitere Unterlagen sind abhängig von der geförderten Maßnahme einzureichen. Details zu den Anforderungen finden sich in der Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen unter Ziffer 8 der Förderrichtlinie
Förderkonditionen
Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen wie Gebäudedämmung, Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik. Allerdings müssen die entsprechenden Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung eingehalten werden. Einen besonderen Fokus legt die Stadt auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien. Hierfür schafft das Förderprogramm attraktive Rahmenbedingungen.
Die Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und geforderten Nachweise für die einzelnen Bereiche sowie weitere Rahmenbedingungen sind in der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“ der Stadt Aachen nachzulesen.
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen finden Sie hier.
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erbrachten Leistungen vom Fachunternehmen bescheinigt werden. Die genauen Vorgaben zum Nachweis der erbrachten Leistungen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die auszufüllenden Bescheinigungen der Fachunternehmen für Leistungen im Bereich 8.1 Gebäudehülle
und 8.2 Haustechnik finden Sie auch unter Dokumente zum Download.
Anpassung der Förderkonditionen 2024
Am 20.02.2024 hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz einer Anpassung der Förderrichtlinie zugestimmt. Für alle Anträge gelten ab sofort die im Folgenden kurz dargestellten Anforderungen:
Zentrale Änderungen sind:
• Erhöhung der Fördersätze für zertifizierte nachhaltige Dämmstoffe
• Ausschluss von erdölbasierten Dämmstoffen beispielsweise aus Polystyrol
• Erhöhung der Fördersätze für Fenster und Außentüren mit Rahmen aus Holz mit Zertifikat
• Anlehnung der Anforderungen an die BEG-Förderung (U-Werte)
Als neue Fördergegenstände wurden aufgenommen:
• Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren
• Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
• Solarthermie zur Heizungsunterstützung
• Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum
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Kontakt
Inhaltliche Fragen
Fragen zum Stand der Förderung
Mail: altbau@mail.aachen.de
Tel.: 0241 43236-990
Di, Fr: 9.30 Uhr - 12 Uhr
Do: 11 Uhr - 13 Uhr