Auszahlung der Fördermittel

Die Fördermittel werden erst nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der geforderten Nachweise ausgezahlt.

Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Bescheid Datum umgesetzt und gegenüber der Stadt Aachen nachgewiesen werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die Förderung.

Die Auszahlung der Förderbetrags ist erst möglich, wenn alle im Bescheid benannten Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Teilauszahlungen des Förderbetrags sind nicht möglich.

Folgende Nachweise sind über das entsprechende Konto der Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Aachen für die Auszahlung des Förderbetrages vollständig einzureichen. Bei Problemen mit der Einreichung der Nachweise kontaktieren Sie uns per Mail an altbau@mail.aachen.de

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Fragen zum Stand der Förderung

Mail: altbau@mail.aachen.de
Tel.: 0241 43236-990
Di, Fr: 9.30 Uhr - 12 Uhr
Do: 11 Uhr - 13 Uhr

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