Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Pflege ausgebauter und nicht ausgebauter Fließgewässer. Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden. Über die Gewässerunterhaltung gibt es zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten, den ökologischen Zustand der Fließgewässer nachhaltig zu verbessern und die ökologischen Ziele zu erreichen. Dabei ist die Sicherung der Vorflut- und Abflussverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Stadtgebiet von Aachen wird die Gewässerunterhaltung für die Einzugsgebiete der Inde und der Wurm als öffentlich-rechtliche Verpflichtung vom Wasserverband Eifel-Rur mit Sitz in Düren durchgeführt.
Die Gewässerunterhaltungsabteilung der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen ist für die Gewässerunterhaltung der Einzugsgebiete des Tüljebachs und des Senserbachs verantwortlich. Da die Bundesgrenze zu den Niederlanden in der Gewässermitte des Senserbachs verläuft, hat sich die Gewässerunterhaltungsabteilung der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen mit der Watershap Roer en Overmaas darauf geeinigt, die Gewässerunterhaltung von der Grenzstraat bis Lemiers von der Stadt Aachen und ab Lemiers durch die Watershap Roer en Overmaas durchzuführen. Dadurch soll ein einheitliches Gewässerbild erhalten bleiben.
Die wasserrechtliche Aufsicht der Gewässerunterhaltung liegt bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen.
Gesetzliche Grundlagen
Die grundsätzlichen Ziele der Gewässerunterhaltung ergeben sich aus dem § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den §§ 61 und 62 Landeswassergesetz (LWG). Demnach umfasst die Unterhaltung die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Gewässerbettes und der Ufer für den Wasserabfluss, wobei die günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft zu bewahren und zu entwickeln sind. Dazu gehören:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht:
Zuständige Behörde: