Fischerei
Die Tätigkeit einer unteren Fischereibehörde dient der Durchsetzung der im Landesfischereigesetz geregelten Hegepflicht der Gewässer, der zweckmäßigen Gestaltung von Fischereibezirken, der Festlegung von Bedingungen zur Fischereipacht, der Durchsetzung der waidgerechten Durchführung der Fischerei, der Durchführung der Fischerprüfungen und der Aufsicht über die Fischereigenossenschaften. Die Fischereigenossenschaft geben die Aufgaben zur Hegepflicht an Fischereiberechtigte weiter. Fischereiberechtige gibt es in Aachen für die Gewässer, Inde, Iter, Wurm, Haarbach, Wildbach, Beverbach, Amstelbach und Senserbach. Darüber hinaus sind die städtischen Stau-/Teichanlagen Diepenbenden, Kupferbach, Hangeweiher, Kaletzbenden, Schloss-Schönau, Westpark sowie private Teichanlagen in Hitfeld und Horbach an Angelvereine verpachtet.
Zuständige Behörden: