Fischerei

Fischerei


Die Tätigkeit einer unteren Fischereibehörde dient der Durchsetzung der im Landesfischereigesetz geregelten Hegepflicht der Gewässer, der zweckmäßigen Gestaltung von Fischereibezirken, der Festlegung von Bedingungen zur Fischereipacht, der Durchsetzung der waidgerechten Durchführung der Fischerei, der Durchführung der Fischerprüfungen und der Aufsicht über die Fischereigenossenschaften. Die Fischereigenossenschaft geben die Aufgaben zur Hegepflicht an Fischereiberechtigte weiter. Fischereiberechtige gibt es in Aachen für die Gewässer, Inde, Iter, Wurm, Haarbach, Wildbach, Beverbach, Amstelbach und Senserbach. Darüber hinaus sind die städtischen Stau-/Teichanlagen Diepenbenden, Kupferbach, Hangeweiher, Kaletzbenden, Schloss-Schönau, Westpark sowie private Teichanlagen in Hitfeld und Horbach an Angelvereine verpachtet.


Zuständige Behörden:

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.