Rückhaltebecken
Hochwasserrückhaltebecken
Im Planungsstadium sind Gewässerausbauten, die Nutzung und Bebauung hochwassergefährdeter Bereiche, die Flächenversiegelung bzw. die Bebauung neuer Flächen zu prüfen. Da Ortslagen nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes für ein statistisch 100-jähriges Hochwasserereignis - gesichert werden müssen, wird der Hochwasserschutz auch weiterhin mit technischen Mitteln zu gewährleisten sein (z. B. durch Hochwasserrückhaltebecken).
Ein Hochwasserrückhaltebecken ist immer eine Stauanlage, die die Abflussmenge eines Fließgewässers bei Hochwasser vorübergehend speichert und durch ein so genanntes Drosselorgan eine festgelegte Abflussmenge an den Unterlauf abgibt. Diese Abflussmenge richtet sich nach den unterschiedlichen und teilweise kombinierten wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Hochwasserrückhaltebecken. In der Regel sind die Hochwasserrückhaltebecken jedoch so bemessen, dass sie ein 100-jähliches Niederschlagsereignis speichern können.
Hochwasserrückhaltebecken erfüllen im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben:
A Ausgleich der Wasserführung
Durch Versiegelung (Straßen, Häuser etc.) und Entwässerungssysteme entstehen im Vergleich zum natürlichen, vom Menschen unbeeinflussten Zustand konzentriertere Einleitungen in ein Gewässer. Diese häufiger auftretenden kleineren unnatürlichen Hochwässer werden durch die Hochwasserrückhaltebecken gesteuert an den Unterlauf abgegeben. Auf diese Weise können annähernd natürliche Abflussverhältnisse hergestellt werden und so Lebensräume (Flora und Fauna) an den Gewässern nachhaltig geschützt werden.
B Hochwasserschutz
Durch die Retentionswirkung (Speicherung von Abflussspitzen) der Becken kann der Abfluss im Unterlauf der Stauanlage so reduziert werden, dass hierdurch Objekte und Wohnbebauungen und somit letztlich Menschen sowie ihr Hab und Gut – bis zu einem festgelegten Bemessungsziel (HQ 100) vor Hochwasser geschützt werden können.
Zuständige Behörden:
- Bezirksregierung Köln | Genehmigungsbehörde sowie Aufsicht über den Bau, Betrieb, Unterhaltung für Hochwasserrückhaltebecken > 100.000 m³
- Untere Wasserbehörde | Genehmigungsbehörde sowie Aufsicht über den Bau, Betrieb, Unterhaltung für Hochwasserrückhaltebecken < 100.000 m³
- Untere Wasserbehörde | Planung, Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken im Einzugsgebiet im Einzugsgebiet des Senserbachs und Tüljebachs
- Wasserverband Eifel-Rur | Planung, Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken im Einzugsgebiet der Rur
Regenrückhaltebecken
Ein Regenrückhaltebecken (RRB) ist ein künstlich angelegtes Becken, um kurzfristig in großen Mengen anfallendes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern, damit es verlangsamt in das nachfolgende Gewässer abgegeben werden kann. Häufig ist es im Bereich von Wohngebieten (Versiegelung von Flächen) zu finden, um das anfallende Niederschlagswasser des Wohngebietes gedrosselt in die Gewässer abzugeben. Beispiele aus Aachen sind drei Regenrückhaltebecken in den Wohngebieten Breitbenden. Allerdings gibt es auch Regenrückhaltebecken zum Schutz der Kanalisation vor Überflutungen (z.B. Johannisbach am Pottenmühlenweg oder im Preußwald in der Nähe eines Supermarktes)
Zuständige Behörden: