Wohnen

Über 260.000 Menschen wohnen in Aachen. Hier kommen unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenslagen zusammen – ob Sie vielleicht in einem Single-Haushalt wohnen, mit ihrer Familie zusammen, in einer Wohngemeinschaft oder in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt.

Hausfront mit Austritt und einem herbstlich gefärbten Baum auf der rechten Seite

Bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für Menschen in jeder Lebenslage zu schaffen, ist eine zentrale Herausforderung in der Stadt Aachen und steht im besonderen Fokus von Politik und Verwaltungshandeln. Der Aachener Wohnungsmarkt ist von einer Vielzahl dynamischer Entwicklungen und Herausforderungen gekennzeichnet. Eine über Jahre kontinuierlich gewachsene Bevölkerung, sinkende Flächenressourcen und steigende Preise bei Miet- und Eigentumsobjekten formen die lokale Angebots- und Nachfragesituation.


Wohnen von A – Z


Unser Online-Lexikon zum Thema Wohnen von A – Z gibt Ihnen einen Überblick zu allen Services und Themen mit dem Schwerpunkt Wohnen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration. 


Antrag auf Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum

Seit dem 01. August 2019 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum in der Stadt Aachen genehmigungspflichtig.

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum besteht beispielsweise bei der gewerblichen Zimmervermietung für touristische Zwecke oder möbliertem Wohnen für einen Zeitraum von unter drei Monaten. Die Nutzung oder Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe- oder Büroeinheiten stellen ebenfalls eine Zweckentfremdung gemäß der Wohnraumschutzsatzung dar. Darüber hinaus gilt Wohnraum auch durch vermeidbaren Leerstand oder Abriss als zweckentfremdet.

Hier gelangen Sie zum Antrag. 


Bauen und Wohnen in Gemeinschaft 

Die Koordinationsstelle Bauen und Wohnen in Gemeinschaft ist zentrale Anlaufstelle für Alle, die ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gründen oder sich einer Initiative anschließen möchten.

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Beratung kommunale Wohnraumförderung 

Die Wohnraumförderung hat das Ziel, für Menschen, die sich am Markt nicht angemessen selber versorgen können, Wohnraum zu schaffen bzw. bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten.

Darüber hinaus werden qualitative Anforderungen an den Wohnraum gestellt, die auf die jeweiligen Bedarfe der Personengruppen (Familien, Haushalte mit Kindern, Schwangere, Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Studierende) zugeschnitten sind.

Kontakt:
Sie interessieren sich für Wohnraumförderung und benötigen eine individuelle Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin:
Tel.: 0241 / 432-56308
Mail: wohnraumfoerderung@mail.aachen.de



Freimeldung geförderter Wohnraum online

Als Verfügungsberechtigte*r (Eigentümer*in, Verwaltung) einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung sind Sie verpflichtet, dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration jede freie oder frei werdende Wohnung zeitnah anzuzeigen.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung. 


Freistellungen geförderter Wohnungen

Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, ist ein passender und gültiger Wohnberechtigungsschein bzw. ein Bezugsschein erforderlich.

Mehr. 



Integrierte Quartiersentwicklung

Wohnraumschaffung als Herausforderung und die Quartiersentwicklung unter Berücksichtigung der lokalen Sozialstruktur müssen konzeptionell verzahnt
werden, da Wohnbauprojekte maßgeblich und vor allem langfristig die lokalen Sozialstrukturen der Stadt beeinflussen. Umgekehrt ermöglicht der Blick auf Quartiere und beispielsweise die lokalen Bevölkerungszusammensetzungen eine erfolgreiche und bedarfsgerechte Implementierung von Wohnbauprojekten im lokalen Umfeld.

Die derzeitigen Projekte in der integrierten Quartiersentwicklung finden Sie weiter unten auf der Seite. 


Handlungskonzept Wohnen

Das Handlungskonzept Wohnen ist ein strategisch und zugleich umsetzungsorientiertes Analyse- und Planungsinstrument, welches dazu dient, lokale Entwicklungsprozesse zu analysieren und auf dieser Basis zukunftsorientierte Strategien und Maßnahmen für den lokalen Wohnungsmarkt zu entwickeln.

Zum Handlungskonzept (PDF)

Die Aktionsfelder und Maßnahmen zum Handlungskonzept Wohnen finden Sie ebenfalls weitere unter auf der Seite.


Leerstand in Aachen online melden

Der Schutz von Wohnraum nimmt in Aachen einen hohen Stellenwert ein. Vor allem die optimale Nutzung bestehender Objekte ist wichtig, damit Wohnraum zu angemessenen Konditionen für alle gewährleistet werden kann. Deshalb gilt seit dem 02. August 2019 die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen in der Fassung des ersten Nachtrags vom 29. August 2023. Nach dieser Satzung ist es grundsätzlich nicht zulässig, Wohnraum ohne eine vorherige Genehmigung zu anderen, als zu Wohnzwecken zu nutzen. Dazu gehört auch das Leerstehenlassen von Wohnraum, denn jeder Wohnungsleerstand stellt eine wertvolle und dringend benötigte Ressource zur Versorgung der Aachener Bevölkerung mit Wohnraum dar.

Nun besteht für alle Bürger*innen die Möglichkeit, Leerstände einfach online – auch anonym – zu melden.

Auch Eigentümer*innen und Vermieter*innen, die als Verfügungsberechtigte nach der o.g. Satzung verpflichtet sind, einen Leerstand von mehr als sechs Monaten zu melden, können dies nun mit dem Onlinedienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ tun.

Hier gelangen Sie zur Leerstandsmeldung. 


Konzeptvergabe städtischer Grundstücke

Bei der Vermarktung von mehr als 10 aneinandergrenzenden Reihenhausbaugrundstücken und bei Projekten für den Geschosswohnungsbau, auf denen insgesamt mehr als 15 WE errichtet werden können, soll die Möglichkeit einer Konzeptvergabe geprüft und dem Wohn- und Liegenschaftsausschuss
grundstücksbezogene Wertungskriterien zur Entscheidung vorgelegt werden (Beschluss vom 11.09.2018).

Bei Konzeptverfahren steht die Qualität des eingereichten Konzepts im Vordergrund, der Kaufpreis spielt in der Gewichtung der Zuschlagskriterien eine
kleinere Rolle. Konzeptvergaben können mit Festpreisen (Verkehrswert) durchgeführt werden oder es erfolgt ein Bestgebotsverfahren, bei dem auch der
Preiswettbewerb berücksichtigt wird. Dieses Bestgebotsverfahren ist demnach eine Konzeptvergabe unter Wertung des Preises.

Durch die Konzeptvergabe kommt es zu einer Kaufpreisdämpfung und somit Kostenminderung, die der Qualität des Wohnungsbaus zu Gute kommen soll.
Ziel der Konzeptvergabe ist es, unterschiedliche Akteur*innen (z.B. Baugruppen und Genossenschaften) für die Wohnungsbauentwicklung zu gewinnen
und in die Quartiers- oder Standortentwicklung zu integrieren.

Ziele sind unter anderem die Entwicklung lebendiger, sozialer sowie städtebaulich und architektonisch attraktiver und nachhaltiger Projekte sowie die Gewinnung neuer Akteur*innen auf dem Aachener Wohnungsmarkt. Die Qualität des eingereichten Konzepts und nicht die haushalterische Einnahme steht bei der Vergabeentscheidung im Vordergrund.

Den Verfahrensablauf können Sie hier einsehen. 


Meldung von Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum

Vermuten Sie eine Zweckentfremdung oder kennen zweckentfremdeten Wohnraum, dann können Sie uns diese mit unten folgendem Onlineformular, auch ohne die Angabe von persönlichen Daten, übermitteln. Beachten Sie bitte auch die ergänzenden Informationsmaterialien.

Seit dem 01. August 2019 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum in der Stadt Aachen genehmigungspflichtig.

Hier gelangen Sie zur Meldung einer Zweckentfremdung. 


Mietpreisüberwachung freifinanzierter Wohnraum

Verdachtsfällen auf Mietpreisüberhöhung im Sinne von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz entstehen, soweit eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Mietspiegel) um mehr als 20 v.H. festgestellt wird.

Im Ausnahmefall darf unter bestimmten Umständen die ortsübliche Miete bis zur Kostendeckung, maximal aber bis zu 50 v.H. überschritten werden.
In Fällen mit Überhöhungen der ortsüblich zulässigen Vergleichsmiete um mehr als 50 v.H. kann der strafrechtlich relevante Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 291 Strafgesetzbuch vorliegen.


Mietpreisüberwachung geförderter Wohnraum

Überprüfung von Mieten im geförderten Wohnungsbau und Verfolgung überhöhter Mietpreise

Der / Die Vermieter/in von geförderten Wohnungen muss die sogenannte Kostenmiete als Obergrenze der Mietforderung beachten.

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Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Aachen

Für die Stadt Aachen gilt erstmalig seit dem 01. Januar 2020 ein qualifizierter Mietspiegel. Dieser wird in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Derzeit gilt der qualifizierte Mietspiegel vom 01. Januar 2024.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Mietpreisspiegel. 


MORO – Gemeinsam für mehr Wohnraum

Stadt und StädteRegion Aachen setzen sich im MORO-Modellvorhaben (2024-2026) für mehr interkommunale Zusammenarbeit im Wohnungsbau ein. Gefördert vom Bund werden Bedarfsprognosen, Wohnbauflächen und konkrete Areale gemeinsam analysiert und geplant – mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum in der Region gezielt zu schaffen.

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Quotenbeschluss

Der Quotenbeschluss besagt, dass bei Vorhaben des Wohnungsbaus, die im Rahmen künftiger vorhabenbezogener Bebauungspläne und künftiger Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB umgesetzt werden, der*die Vorhabenträger*in vertraglich zu verpflichten ist, im Plangebiet
öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll grundsätzlich 40 % am geplanten Vorhaben
betragen. Die Quote bezieht sich auf die Gesamtwohnfläche. In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung, in Abhängigkeit der für das jeweilige Quartier
ausgewiesenen Sozial- und Wohnraumdaten, eine Reduzierung oder Erhöhung der Quote vorgeben. Solche abweichenden Regelungen sind dem Wohnund Liegenschaftsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Um öffentlich geförderten Wohnraum länger in einer Mietpreis- und Belegungsbindung
zu halten, sind bei der Umsetzung von Quotenbeschlüssen, in städtebaulichen Verträgen und Kaufverträgen für städtische Grundstücke Regelungen zu
treffen, wonach bei Stellung des Förderantrages zwingend die maximale mögliche Laufzeit der Bindungszeit zu wählen ist.

Ziel ist es, eine nachhaltige Entwicklung des knappen und verbleibenden Angebots an Bauland in Hinblick auf das Gemeinwohl und der Schaffung bezahlbaren – hier öffentlich geförderten – Wohnraums zu schaffen.


Strategiezirkel Wohnen

Mit der Fusion der Fachbereiche „Soziales und Integration“  und „Wohnen“ zum Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ wurde die Rolle der Wohnbaukoordination in der neu geschaffenen Abteilung „Planung“ implementiert (Ratsbeschluss vom 06.04.2016).

Mit dem vorgenannten Ratsbeschluss wurde die Abteilung beauftragt, einen Strategiezirkel einzurichten, „um tragfähige, zukunftsorientierte Konzepte zur Optimierung der Wohnraumsituation unter Berücksichtigung bedarfsorientierter sozialer, lebensräumlicher Aspekte“ zu entwickeln. Schwerpunkt soll dabei  „eine Optimierung koordinierender Prozesse […] unter Einbindung insbesondere der Fachbereiche 23, 61 und 63, aber auch externer Akteur*innen wie die ‚gewoge‘, AltbauPlus‘ u. a.“ sein.

Der Strategiezirkel Wohnen war als Gremium maßgeblich an der Entwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen beteiligt. 


Runder Tisch der Aachener Wohnungsmarktakteur*innen

Um neuen Wohnungsbau zu mobilisieren und Investor*innen und Projektentwickler*innen für die verschiedenen Bedarfe und das Gemeinwohlinteresse zu sensibilisieren, ist die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2016 mit dem „Runden Tisch der Wohnungsbauakteure“ mit der Wohnungswirtschaft in den Dialog eingetreten.

Der Runde Tisch der Aachener Wohnungsmarktakteur*innen ist ein Gremium bestehend aus Vertreter*innen der Verwaltung, Politik, Verbänden und der Wohnungswirtschaft. Er tagt themen- und situationsbezogen und war ebenfalls in die Entwicklung des Handlungskonzept Wohnen involviert. 



Urbanes Wohnen mit Kindern – Familienfreundliche Stadtentwicklung

Auch Familien finden in der Stadt attraktive Wohnperspektiven. Aachen bietet als „urbanes Dorf“ viele Vorteile. Um Familienwohnen zu stärken, braucht es mehr Mehrzimmerwohnungen, Beratung zum Wohnungsmix und eine familienfreundliche Vergabepraxis – für eine lebenswerte, durchmischte Stadt.

Weitere Informationen und den vollständigen Bericht finden Sie hier.


Wohnraum-Identitätsnummer

Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz vom 23. Juni 2021 (WohnStG) wurden neue Vorschriften zur Kurzzeitvermietung von Wohnraum erlassen. Diese wurden in der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung) vom 01. März 2022 für die Stadt Aachen umgesetzt.


Wohnungsaufsicht im freifinanzierten Wohnraum

Verfügungsberechtigte (Eigentümer*innen, Vermieter*innen) sind grundsätzlich verpflichtet, Wohnraum in einem solchen Zustand zu erhalten, dass dieser zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen genutzt werden kann.

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Wohnungsmarktbericht

Der Wohnungsmarktbericht der Stadt Aachen ist ein wichtiges Analyse- und Planungswerkzeug für Verwaltung und Politik. Dieser erscheint jährlich und ist online hier abrufbar.


Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank

Das Land NRW fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsvergünstigten Darlehen. In den jeweiligen Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
 
Die Fristen und die Höhe der Zinserhöhung sind unterschiedlich und abhängig von Jahr der Bewilligung der Darlehen (Darlehen bis 1969, Darlehen von 1970 bis 2001, Darlehen von 2002 bis 2005 und Darlehen ab 2006).

Weitere Informationen finden Sie hier


Zweckentfremdung geförderter Wohnraum

Unter Zweckentfremdung ist die nicht ordnungsgemäße Nutzung einer geförderten Wohnung zu verstehen. Das Aufgabengebiet umfasst die Beratung und Entscheidung über Anträge zur Genehmigung von Nutzungsänderung, Abbruch und Leerstand von Wohnraum, aber auch die Ermittlung und Verfolgung möglicher Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot.

Hier finden Sie mehr zur Zweckentfremdung sowie die Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung. 

Wohnraumentwicklung

Wohnraumschaffung als Herausforderung und die Quartiersentwicklung unter Berücksichtigung der lokalen Sozialstruktur müssen konzeptionell verzahnt werden, da Wohnbauprojekte maßgeblich und vor allem langfristig die lokalen Sozialstrukturen der Stadt beeinflussen. Umgekehrt ermöglicht der Blick auf Quartiere und beispielsweise die lokalen Bevölkerungszusammensetzungen eine erfolgreiche und bedarfsgerechte Implementierung von Wohnbauprojekten im lokalen Umfeld.

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Integrierte Quartiersentwicklung

Layout 1

Bauen & Wohnen in Gemeinschaft

Zeichnung von gemeinschaftlich genutzten Wohnhäusern


Die Koordinationsstelle Bauen und Wohnen in Gemeinschaft ist zentrale Anlaufstelle für Alle, die ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gründen oder sich einer Initiative anschließen möchten.

Gemeinschaftliche Wohnprojekte verbinden den Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum und der gesellschaftlichen Teilhabe, die zukünftigen Bewohner*innen schaffen sich durch die Mitentwicklung ihren bedarfsgerechten Wohnraum. Traditionelle gesellschaftliche Strukturen verändern sich und durch die Arbeitsplatzmobilität bleibt die Kernfamilie seltener an einem gemeinsamen Ort. „Wahlfamilien“ und soziale Nachbarschaften spielen daher eine immer größere Rolle und sind ein wichtiger Faktor bei der Suche nach der geeigneten Wohnform.

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Handlungskonzept Wohnen

Wabenstruktur zur Darstellung der Aktionsfelder des Handlungskonzepts Wohnen


Das Handlungskonzept Wohnen ist ein strategisch und zugleich umsetzungsorientiertes Analyse- und Planungsinstrument, welches dazu dient, lokale Entwicklungsprozesse zu analysieren und auf dieser Basis zukunftsorientierte Strategien und Maßnahmen für den lokalen Wohnungsmarkt zu entwickeln.

Zum Handlungskonzept (PDF)
Aktionsfelder des Handlungskonzepts (PDF)


Historie

Am 11. Mai 2022 beschloss der Rat der Stadt Aachen mit dem Handlungskonzept Wohnen die zukünftige wohnungspolitische Gesamtstrategie der Stadt Aachen. Die kommunale Wohnraumentwicklung profitiert zukünftig von passgenauen Strategien, Instrumenten und Maßnahmen, die sich den für die Stadt Aachen spezifischen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt annehmen.

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Aktionsfelder

  • Bezahlbarer / öffentlich-geförderter Wohnraum und soziale Wohnraumversorgung

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Wohnraum mit langfristigen preiswerten und teilweise zinslosen Darlehen. Auf Antrag werden darüber hinaus Tilgungsnachlässe auf die bewilligten Darlehen gewährt.

    Im Gegenzug werden hierdurch Mietpreis- und Belegungsbindungen erzeugt, die insbesondere den Personengruppen zu Gute kommen, die bei der Wohnraumversorgung benachteiligt und aufgrund ihrer Einkommenssituation auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

    Die Wohnraumförderung hat das Ziel, für Menschen, die sich am Markt nicht angemessen selber versorgen können, Wohnraum zu schaffen bzw. bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten.

    Darüber hinaus werden qualitative Anforderungen an den Wohnraum gestellt, die auf die jeweiligen Bedarfe der Personengruppen (Familien, Haushalte mit Kindern, Schwangere, Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Studierende) zugeschnitten sind.

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    Urbanes Wohnen mit Kindern

    Auch Familien finden in der Stadt attraktive Wohnperspektiven. Aachen bietet als „urbanes Dorf“ viele Vorteile. Um Familienwohnen zu stärken, braucht es mehr Mehrzimmerwohnungen, Beratung zum Wohnungsmix und eine familienfreundliche Vergabepraxis – für eine lebenswerte, durchmischte Stadt.

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  • Quartiersbezug als Schwerpunkt wohnungspolitischen Handelns

    Quartiersanalyse Fokusraum Driescher Hof

    Im September und Oktober 2022 hat die Stadt Aachen, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, eine empirische Bürger*innen-Befragung im Stadtteil Driescher Hof durchgeführt. Im Fokus der Befragung der Anwohner*innen stand die Wahrnehmung des Stadtteils Driescher Hof und des Wohnumfeldes, was für sie die Nachbar*innenschaft ausmacht, wo sie sich gerne im Stadtteil aufhalten und wo möglicherweise Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

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  • Flächenmobilisierung im Siedlungsbestand und Baulandentwicklung

    Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten

    Bebaubare Flächen innerhalb des Aachener Stadtgebietes sind endlich. Um dennoch Wohnraum schaffen und ausbauen zu können, hat die Stadt Aachen gemeinsam mit der Politik und der Aachener Wohnungswirtschaft verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht.

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  • Hochschulentwicklung und Wohnen

    Die Stadt ist ohne die Vielfalt studentischen Lebens nicht mehr denkbar. Die Attraktivität als Studienort zieht jedes Jahr viele junge Menschen nach Aachen und erzeugt dabei eine hohe Nachfrage nach geeignetem Wohnraum. In Aachen muss daher ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld des studentischen Wohnens gerichtet werden.

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  • Regionale und euregionale Wohnraumentwicklung

    Euregionale Veranstaltungen

    Der interkommunalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Wohnraumentwicklung kommt in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Wohnen kennt keine administrativen Grenzen und daher bedarf es auch regionaler und euregionaler Kooperationen und Maßnahmen.

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    Forschungsprojekt MORO „Mehr Wohnungsbau ermöglichen“

    Stadt und StädteRegion Aachen setzen sich im MORO-Modellvorhaben (2024-2026) für mehr interkommunale Zusammenarbeit im Wohnungsbau ein. Gefördert vom Bund werden Bedarfsprognosen, Wohnbauflächen und konkrete Areale gemeinsam analysiert und geplant – mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum in der Region gezielt zu schaffen.

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Hilfe zur Barrierefreiheit

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